Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Goacocbreccter Kressblodt
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
SGebr. Hofser AeG. Sagrbrücken Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 26

Mittwoch.

Bezugspreis,ür das Vierteljahr 5.10, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60 CEts.

17. Juli 1929 565. Jahrg.

Inhalt:
Bekanntmachung betr. Höhe des Mietpreises für die anlage in Güchenbach. — Aufhebung der Brückensperre an
Monate Juli, August und September 1929. — Verfügung den Bahnwärterwohnungen bei Grube Sulzbach. — Jagd—
betr. Festsetzung der Gebühren für Ferngespräche in der verpachtung auf dem Gemeindebann Naßweiler. — Beiträge
verkehrsschwachen Zeit. — Errichtung einer Schlachthaus- zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.

170

Velanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate
Juli, August und September 1929.
Auf Grund der Verordnung vom 28. Juni 1929 be—
treffend Rege ung des Wohnungswesens (Amtsblatt vom
J. 7. 29, Nr. 407), nach Anhörung der durch Artikel
24 der Verordnung vom 27. Juli 1926 betreffend Ab—
inderung der Bestimmungen über das Doe wesen
eingesetzten Kommi sion, hat die Regierungskommission be—
schlossen, den Irehungaetor für die Monate Juli,
August und September 1929 derart sestzusetzen, daß 1 Mark
Friedensmiete
für Jull — 8,55
August — 3,75
September — 8,75
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 10. Juli 1929.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

171 Verfügung
betr. Festsetzung der Gebühren jür Ferngespräche in der
vertehrsschwachen Zeit (Zur Verfügung vom
25. Juni 1929).
Während der Stunden schwachen Verkehrs wird die Ge—
sprächsgebühr im innersaarländischen Fernverkehr auf zwei
Drittel E/ ). im Verkehr mit Deutschland, Frankreich sowie
dem übrigen Ausland auf drei Fünftel (/) der vollen Sätze
ermäßigt.
Saarbrücken, den 28. Juni 1929.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Abteilung Oeffentliche Arbeiten,
Fisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
172 Bekanntm achung
betr. Errichtung einer Schlachthaus anlage.
Der Metzger Johann Blaß zu Güchenbach beabsichtigt,
auf ee en Flur 2Nr. 340/845 des Ge—
meindebezirkes Güchenbach hinter dem bereits vorhandenen
Wohnhause eine Schlachthausanlage zu errichten.
Hiermit ergeht die Aufforderung, ẽtwaige Einwendungen
gegen diese Änlage bei dem unterzeichneten Bürgermeister
binnen 14 Tagen schriftlich in zwei Exemplaren oder
zu Protokoll anzubringen. Der Fristenlauf beginnt mit
Ablauf des Tages, an welchem die Ausgabe dieses Kreis—
blattes erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist können Ein—
wendungen in dem Verfahren nicht mehr gemacht werden.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne der Anlage
liegen auf dem Bürgermeisteramt (Bauamt) während der
vorbezeichneten Frist zur Einsicht affen.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen wird hiermit auf Mittwoch, den
31. Juli 1929, vormittags 10 Uhr, auf dem Amtszimmer
des Unterzeichneten anberaumt mit der Eröffnung, daß
im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder des
Widersprechers gleichwohl mit der Erörterung der Ein—
wendungen vorgegangen wird.
Riegelsberg, den 10. Juli 1929.
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister.
J. V.
Der Beigeordnete: Gärtner.

Aufhebung der Brückensperre
an den Bahnwärterwohnungen bei Grube Sulzbach.
Die Bauarbeiten an obiger Brücke sind nunmehr soweit
beendet, daß die Brücke wieder dem öffentlichen Verkehr
übergeben werden kann.
Die Sperre wird daher mit dem 16. d. M. aufgehoben.
Vom gleichen Tage ab ist die Fußgängerbrücke am Löoͤch—
wiesschacht wegen Vornahme dringender Reparaturarbeiten
bis auf weiteres gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Brücke an den Bahn—
värterwohnungen in Sulzbach (Grubenpfad).
Sulzbach (Saar), den 10. Juli 1929.
Der Bürgermeister.

173

174 Bekanntmachung.
Die Jagd auf dem Gemeindebann Naßweiler beab—
fichtige ich auf 9, 12 Jahre öffentlich neu zu verpachten.
Die in Aussicht genommenen Pachtbedingungen liegen
vom 20. d. M. ab während zwei Wochen in meinem Ge—
chäftszummer oaffen.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpachtung
und gegen die Pachtbedingungen während dieser Zeit Ein—
Adch beim Kreisausschuß in Saarbrücken erheben.
Naßweiler, den 13. Juli 1929.
Der Ipgvzesteher:
Claudius Brüuck.

Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berußsgenossenschaft.
Die Heberolle der Beiträge zur Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft für das Jahr 1929 liegt vom 16. d. M.
ab auf die Dauer von 14 Tagen auf Zimmer 18 des
Rathauses zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit
können in der vorgenannten Zeit dortselbst angebracht
werden. 175
Sulzbach (Saar), den 15. Juli 1929.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 17. Juli 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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