Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

geezena des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Sebr. Hoser A⸗G.. Saarbrücken Bölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 22 Mittwoch,

Bezugspreis,Für das Vierteljahr 5.19, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 CEts.

19. Juni 1929 55. Jahrg.

Juhalt:

Wohnungswesen in der Gemeinde Rilchingen-Hanweiler
(S. 539). — Polizeiverordnung betr. das öffentliche An—
schlagwesen in der Gemeinde Friedrichssthal (S. 59. —
Ofsenlegung des Haushaltsplanes der Gemeinde Fechingen

Bekanntmachungen der Regierungs-⸗
kommission des Saargebietes.
135 Verfügung
betrefsend Wohnnungswesen in der Gomeinde Nilchingen-Hanweiler,
 Kreis Saarbrücken.
Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 27. Zuli 1926
betrefsend Abändefung der Bestimmungen über das Woh—
nungswesen sowie' der Verordnungen vom 16. Dezember
1927 und 24. Oktober 1928 wird nach Anhörung des
Gemeinderates und der Wohnungszuteilungskommission so—
wie mit Zustimmung des Landrates und des Bürgermeisters
angeordnet, daß die Vorschriften der genaunten Verord—
nung in der Gemeinde Rilchingen-Hanweiler keine Au—
wendung mehr finden.
Diee Anordnung erfolgt unter Vorbehalt des Wider—
rufes.
Saarbrücken, den 10. Juni 1929.
Regierungskommission des Saargebietes.
Direktor des Innern und des Kabinetts:
J. V.: gez. Koßmann.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
136 Polizeiverordnung
betrefsend das öfsentliche Anschlagwesen in der Gemeinde
Friedrichshal.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird hiermit für
den Bezirk der Gemeinde Friedrichsthal folgende Polizei—
verordnung erlassen:

81.
Im 8 3 der Polizeiverordnung vom 17. Juli 1925,
Kreisblatt Nr. 17/25, sind die Worte von „Das Anschlagen
oder Entfsernen“ bis „den Polizeibeamten auf Verlangen
vorzuzeigen haben“, zu streichen. An die Stelle tritt sol—
gender Wortlaut:
„Personen, die Anschlagsäulen benutzen wollen, haben
einen Ausweis bei sich zu führen, aus welchem hervor—
geht, daß sie zum Anschlagen von Plakaten berechtigt sind,
sie haben diesen Auspeis auf Verlangen den Polizeibeam—
ten vorzuzeigen.“

82.
Gegenwärtige Verordnung tritt am dritten Tage nach
der Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Friedrichssthal (Saar), den 1. Juni 1929.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Kondruhn.

137 Offenlegung des Haushaltsplanes
der Gemeinde Fechingen.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Fechingen für das
Jahr 1929 liegt vom 17. Juni d. J. ab 14 Tage lang zur
Einsicht der Gemeindeeingesessenen gemäß 8 89 der Rhei—

S. 53). — Offenlegung des Haushaltsplan-Entwurfes des
Elektrizitätswerkes Güchenbach (S. 53). — Fluchtlinienplan:
Güdingen, Neusechingen, Scheidt, Stahlhammer (S. 533,54).
— Jagbdverpachtung in der Gemeinde Bübingen (S. 559.
nischen Landgemeindeordnung auf Limmer 3 des Rat—
zauses zu Brebach offen.
Brebach, den 12. Juni 1929.

Der Bürgermeister.

138 Bekauntmachnung.
Der Entwurf zu dem Haushaltsplanm des Elektrizitäts—
nerkes der Gemeinde Güchenbach sür das Rechnungsjahr
2929 liegt gemäß 8 89 der Rheinischen Landgemeinde—
y»rdnung vom 23. 7. 1845 vierzehn Tage lang und zwar
»ont 24. 6. bis 9. 7. 1929 im Rathause zu Riegelsberg
zur Einsicht offen.
Riegelsberg, den 13. Juni 1929.
Der Bürgermeister:
Ahrens.

39 Fluchtlinienplan Gidingen.
Nachdem gegen den durch Bekanntmachung vom 25.
April 1929 pffengelegten Fluchtlinienplan für die Fried—
rich-Ebertstraße und Sittershöhe während der vierwöchigen
Difenlegungsfrist Einwendungen nicht erhoben worden sind,
wird der Plan in Gemäßheit des 8 8 des Fluchtliniengesetzes
bom 2. Juli 1875 hiermit förmlich festgesetzt und vom
Tage der Bekanntmachung ab 14 Tage lang zu jedermanns
SFinsicht auf dem Bürgermeisteramt — Vermessungsamt —
zimmer 14 — ausgelegt.
Brebach, den 14. Junt 1929.
Der Bürgermeister.

140 Fluchtlinienplau Neufechingen.
Nachdem der Einspruch gegen den durch Bekanntmachung
om 6. April 1929 offengelegten Fluchtlinienplan des
Mühlenweges und der Scheidterstraße zurückgezogen, wor—
den ist, wird der Plan in Gemäßheit des 8 8 des Flucht—
iniengesetze; vom 2. Juli 1875 hiermit förmlich fest—
gesetzt und vom Tage der Bekanntmachung ab während
der nächsten 14 Tage auf dem Bürgermeisteramt — Ver—
ne nssamt — Zimmer 14 — zu jedermanns Einsicht aus—
gelegt.
Brebach, den 14. Juni 1929.
Der Bürgermeister.

141 Fluͤchtlinienplau Scheidt.
Nachdem der Einspruch gegen den durch Bekanntmachung
vom 16. April 1929 offengelegten Fluchtlinienplan über
die Scheidterbergstraße zurückgezogen wurde, wird der Plan
'n Gemäßheit des 88 des Fluchttiniengesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit förmlich sestgesetzt und vom Tage der Be—
kanntmachung ab während der nächsten 14 Tage auf
dem Bürgermeisteramt — Vermessungsamt — Zimmer 144
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Brebach, den 14. Juni 1929.
Der Bürgermeister.

142 Fluͤchtlinionplan Stahlhammer.
Nachdem gegen den durch Bekanntmachung vom 25.
April 1929 abgeänderten Fluchtlinienphlan der Straße
            
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