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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
Gebre Hoser ÄArG., Saarbrücken VBölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
Nr. 18 Mittwoch
Bezugqspreis,ür das Vierteljahr 5.19, Fr. ie
Anzeigengebühren: Die 6mal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Cts.
22. Mai 1929 55. Jahrg.
Inhalt:
Anerkennung von privaten Wohlfahrtsorganisationen
(S. 45. — Fernsprechwesen in Dudweiler (S. 44). — Bil—
dung der Fleischbeschaubezirke Bischmisheim, und Kleinblittersdorf
(S. 409. — Aufgehobene Straßensperre (S. 44).
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
112 Bekanntmachung
betr. Anerkennung von privaten Wohlfahrtsorganisationen.
Als private Wohlfahrtsorganisationen im Sinne des
g 3, Ziffer 3, der Verordnung betreffend die Organisation
der Wohlfahrtspflege im Saargebiet vom 14. Mai 1925
find folgende Organisationen anerkannt worden:
1 der“ Caritasverband für den saarländischen Teil der
Diözese Trier, Saarbrücken;
der CEaritasverband für den saarländischen Teil der
Diözese Speyer, St. Ingbert;
das Evangl. Jugend- und Wohlfahrtsamt (Innere Mis—
sion) Saarbrücken;
der Landesverein für Innere Mission, Abt. Saarpfalz,
Homburg;
53. die Zentralstelle für jüd, Wohlfahrtspflege, Saarbrücken;
6. die „Arbeiterwohlfahrt“, Saarbrücken;
7. der Zentralwohlfahrtsausschuß der christl. Arbeitneh⸗—
merschaft Saarbrücken;
8. der Wohlfahrtsausschuß des allgemeinen Deutschen Ge—
werkschaftsbundes, Saarbrücken;
9. die Frauenvereine vom Roten Kreuz des Saargebietes.
Saarbrücken, den 1. Mai 1929.
Regierungskommission des Saargebietes,
Abteilung Volkswohlfahrt:
gez. Dr. Obé.
113
Verfügung
betr. das Fernsprechwesen in Dudweiler.
In Würdigung des von der beteiligten Bevölkerung be—
kundeten Interesses wird hiermit verfügt, daß die gesamte
politische Gemeinde Dudweiler in das Fernsprechanschluß—
bereich von Sulzbach einbezogen wird und zwar erst bei
Gelegenheit der Einführung des Selbstanschlußbetriebes un—
ter gleichzeitiger Errichtung eines Selbstanschlukunteramtes
in Dudweiler.
Saarbrücken, den 29. April 1929.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Abteilung Oeffentliche Arbeiten
Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
114 VBekanntmachung.
Auf Grund des 81 der preußischen Ausführungsbestim—
mungen, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, ein⸗
schließlich Trichinenschau, bei Schlachtungen im Inlande
vom 20. . März 1903 werden mit Wirkung vom 7 Juni
1929 ab in Abänderung der bisherigen Fleischbeschaubezirks—
einteilung für die Bürgermeistereien Bischmisheim und
— Berichtigung (S. 45). — Hinweise (S. 45). — Straßen—
sperre (S. 45). — Abgabepflichtiger Pferde- und Rind—
viehbestand (E. 45). — Offenlegung der Haushaltspläne
(S. 45). — Feldhütergesuch (S. 45).
„leinblittersdorf zwei neue Beschaubezirke gebildet und
zwar:
—Der Fleischbeschaubezürk Bischmisheim(Bre—
bach), umfassend die Gemeinden Bischmisheim, Bre—
bach, Fechingen und Scheidt;
der Fleischbeschaubezirk Kleinblitters—
dorf, umfassend die Gemeinden Auersmacher, Blies—
ransbach, Bübingen, Güdingen, Kleinblittersdorf und
Rilchingen-Hanweiler.
Gemäß 83 obiger Ausführungsbestimmungen wird die
Ausübung der Fleischbeschau und Trichinenschau in den
beiden Beschaubezirken vom 1. Juni 1929 ab wie folgt
geregelt:
J. Im Fleischbeschaubezirke Bischmisheim
(GBrebach):
a) Fleischbeschau für gewerbliche und Hausschlach—
tungen:
Herr Tierarzt Kliebenstein, Schafbrücke;
Stellvertreter: Herr Steinhauer und Fleisch—
beschauer Johann Hofstetter, Kleinblittersdorf.
Trichinenschau: Herr Steinhauer und Fleischbe—
schauer Johann Hofstetter, Kleinblittersdorf;/
Stellvertreter: Herr Landwirt und Fleischbe—
schauer Jakob Bähr zu Bliesransbach.
II. In od eswan docrbde Kleinblitters—
—X
. Für die Gemeinden Auersmacher, Bübingen, Güdin—
gen, Kleinblittersdorf und Rilchingen-Hanweiler:
a) Fleischbeschau für gewerbliche und Hausschlach—
tungen:
Herr Tierarzt Dr. Nothelle zu Kleinblittersdorf;
Stellvertreter: Herr Steinhauer und Fleisch—
beschauer Jakob Hofstetter zu Kleinblittersdorf.
Trichinenschau: Herr Steinhauer und Fleischbe—
ichauer Johann Hofstetter zu Kleinblittersdorf;
Stellvertreter;: Herr Landwirt und Fleischbe—
schauer Jakob Bähr zu Bliesransbach.
rdie Gemeinde Bliesransbach:
Fleischbeschau für gewerbliche und Hausschlachtun—
gen sowie Trichinenschau:
Herr Landwirt und Fleischbeschauer Jakob Bähr
zu Bliesransbach;
Stellvertreter: Herr Steinhauer und Fleisch—
beschauer Johann Hofstetter zu Kleinblittersdorf.
Ergänzungsfleischbeschau: Herr Tierarzt Dr. Not—
helle zu Kleinblittersdorf.
Alle bisher erlassenen anderweitigen einschlägigen Anord—
nungen gelten mit dem 1. Juni 1929 als aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Mai 1929.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
0)
I. 2888.
115 Bekanntmachung.
Die am 12. April 1929 angeordnete Sperre der Kreis—
straße in Göttelborn von der Abzweigung des Weges nach
der Grube Göttelborn bis zur Kreisgrenze Ottweiler wird
mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Mai 1929.
1. 2938.
Der Landrat.
J. V.: gez. Mathar