Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

80.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
werden, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere
Strase verwirkt ist, in dem preußischen Gebietsteile mit
Geldstrafe bis zu sechzig Franken, im bayerischen Gebiets—
teile nach Artikel 67, Abs. 2, des Polizeisträfgesetzbuches
für Bayern bestraft.

87.
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent—
lichung in Kraft. Für die Beschaffung der Behälter wird
eine Frist von drei Monaten vom Tage der Veröffentlichung
festgesetzt.
Saarbrücken, den 15. April 1929.
Das Mitgklied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.

110 Bekanntmin achung
betr. die Höhe des Mietpreises für die Monate
Mai, Juni, Juli 1929.
Nach Anhörung der durch Artikel 24 der Verordnung
vom 27. Juli 1926 betreffend Abänderung der Bestim—

mungen über das Wohnungswesen eingesetzten Kommission
hat die Regierungskommission beschlossen, den Umrechnungs—
faktor für die Monate Mai, Juni und Juli 1929 auf der
zisherigen Höhe zu belassen, derart, daß 1 Mark Friedens—
miete — 8,55 Franken gerechnet wird.
Saarbrücken, den 1. Mai 1929.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
111 Offenlegung des Haushaltsplanes Bübingen.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Bübingen liegt vom
15. Mai d. J. ab 14 Tage lang gemäß 8 89 der Rheinischen
Landgemeindeyrdnung im Rathaus zu Brebach, Zimmer
Nr. 3, zur Einsicht der Gemeindeeingesessenen offen.
Brebach. den 11. Mai 1929.
Der Bürgermeister.

*

Saarbrücken, den 15. Mai 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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