Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—WVD

8* Regulierung des Sulzbaches.
Der Plan über den Ausbau des Sulzbaches vom Venitz⸗
chacht bis zur Sulzbachstraße nebst Erläuterungsbericht
egt vom 28. Aprikod. IJ, ab auf, die Dauer von zwei
Wochen auf Zimmer Nr. 18 des Rathauses zu jedermanns
Linsicht offen.
Widerspruͤche gegen den Ausbau und Ansprüche auf
derfterdung und ünterhaltung von Einrichtungen oder auf
ee von Entschädigungen können innerhalb einer Frist
don vier Wochen bei der unterzeichneten Gemeindebehoͤrde
schriftlich Dder mündlich zu Protokoll erhoben werden. Die
Frifi beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Kreis—
hatt ausgegeben wird, das diese Bekanntmachung en thäbt
Die vorstehende Bekanntmachung wird unter der Ver—
warnung erdassen, daß diejenigen, die innerhalb der vor—
bezeichneten Frist keinen Widerspruch gegen den Ausbau
erheben, ihr Widerspruchsrecht versieren, und daß nach
Feststellung des Planes nur noch die im 8 172 des
hreußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 bezeichneten
nsprüche gettend gemacht werden können.
Sulzbach⸗Saar, den 15. April 1929.
Der Bürgermeister:
Barth.

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Fluchtlinienplan Scheidterstraße.
Der durch Beschluß des Gemeinderats Scheidt vom 23.
Januar 1929 unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde
eftgefetzte Fluchtlinienplan über die Straße „Nach dem
Scheidterberg“ unnd die Verbindungen um den Sportplatz
herum wird in Gemäßheit des 87 des Fluchtliniengesetzes
bom 2. Juli 1875 hiermit vom 20. April bis 17. Mai 1929
zu jedermanns Einsicht auf dem Bürgermeisteramt — Ver—
nessungsamt, Zimmer 14 — offengelegt.
Einwendungen gegen den Plan sind während der vor
ꝛezeichneten Offenlegungsfrist bei mir anzubringen.
Brebach, den 16. April 1929.
Der Bürgermeister.
J
Saarbrücken, den 17. April 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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