Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gaorbresocker Kresssblatt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs

Schriftleitung des anee Teiles, DOruck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗O.. Sagrbrücken VBölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 14

Mittwoch,

Bezugspreis,ür das Vierteljahr 519. Ir.
Anzeigengebühren: Die Gmal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum'60 CEts.

17. April 1929 54. Jahrg.

Inhalt:
Straßensperre in Quierschied (S. 831). — Nachtrag zu dem J (GS. 31). — Desgleichen für die Gemeinde Wehrden (S. 31).
Ortsgesetz betreffend die Regelung des Anschlagwesens für — Eisenbahnhaltestelle Bildstock (S. 31). — Regulierung des
die von der Gemeinde Völklingen errichteten Vlakatsäulen Sulzbaches. — Fluchtlinienplan Scheidter Straße (S. 32).

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
79 Bekauntmachung.
Zur Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Kreis—
straße in Göttelborn von der Abzweigung des Weges nach
der Grube Göttecborn bis zur Kreisgrenze Ottweiler vom
15. d. Mts. aus die Dauer von voraussichtcich 6 Wochen
gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt von Göttelborn über
die Straße nach Quierschied bis zur Einmündung der
Straße von Merchweiler und von da über die Straße nach
Merchweider und umgebkehrt.
Saarbrücken, den 12. April 1929.
Der Landrat.
J. V.: Mathar.

*
Bekanntmachungen anderer Behörden.
V Nach trag
zu dem Ortsgesetz betreffend die Regelung des Anschlag⸗
wesens fiir die von der Gemeinde Völklingen errichteten
Plakatsäulen.
Auf Grund des 8 11 der Landgemeindeordnung vom
23. Juli 1845 in Verbindung mit Artikel 4 des Ge—
meindeverfassungsgesetzes vom 15. Mai 1856 und des 8 4
des Kommungababgabengesetzes in der unterm 21. Dezember
1923 verkündeten Fassung (Amtsblatt der Regierungskom—
mission Nr. 32 vom 27. Dezember 1923) sowie des Ge—
meinderatsbeschlusses vom 20. Februar 1929 wird zu dem
Igrgenanuten Ortsgesetz folgende Nachtragsbestimmung er—
assen:

8 542.
Die Gemeinde ist berechtigt, die Durchführung des An—
schtagwesens einem Unternehmer zu übertragen. In diesem
Facle können die im 8 3 unter Absatz 1M und B fest—
gesetzten Gebühren für auswärtige Firmen und Unter—
nehmungen freier Vereinbarung unterworfen werden. Die
Gebührensätze bleiben jedoch in Geltung, soweit sie der
Berechnung unter Absatz II, und III a. 'a. O. festgesetzten
Gebühren dienen und soweit mit dem Unternehmer des
n chlagwesens nicht günstigere Bedingungen vereinbart
ind.
Dieser Nachtrag tritt nach erfolgter Genehmigung und
Veröffentlichung in Kraft.
Vörklingen, den 1. März 1929.
Der Bürgermeister:
gez. Janssen.

Nr. K. A. J. 1650.
Genehmigt.
Saarbrücken, den 2. April 1929.
Der Kreisausschuß
gez. Dr. Vogeler

L. S.

Veröffentlicht!
Völklingen, den 8. April 1929.

Der Bürgermeister:
Janssen

V Nachtrag
zu dem Ortsgesetz betreffend die Regelung des Anschlag⸗
wesens fiir die von der Gemeinde Wehrden erricheten
Plakatsäulen.
Auf Grund des 8 11 der Landgemeindeordnung vom
23. Jun 1845 in Verbindung mit Artikel 4 des Ge—
meindeverfasfungsgesetzes vom 15. Mai 1856 und des 8 4
des Kommunalabgabengesetzes in der unterm 21. Dezember
1923 verkündeten Fassung (Amtsblatt der Regierungskom—
mission Nr. 32 vom 27. Dezember 1923) sowie des Ge—
neinderatsbeschusses vom 15. Febrer 1929 wird zu dem
— Ortsgesetz folgende Nachtragsbestimmung er—⸗
Aassen:

8 54.
Die Gemeinde ist bevechtigt, die Durchführung des An—
chlagwesens einem Unternehmer zu übertragen. In die sem
Falule können die im 8 83 unter Absatz 1M und B fest-⸗
jesetzten Gebühren für auswärtige Firmen und Unter—
zehmungen freier Vereinbarung unterworsen werden. Die
bleiben jedoch in Geltung, soweit sie der
Berechnung unter Absatz II und III a. a. O. festgesetzten
Bebühren dienen und soweit mit dem Unternehmer des
Anschlagwesens nicht günstigere Bedingungen vereinbart
ind.
Dieser h tritt nach erfolgter Genehmigung und
vVeröffentlichung in Kraft.
Vöcklingen, den 1. März 1929.
Der Bürgermeister:
gez. Janssen.
Nr. K. A. l. 1650.
Genehmigt.
Saarbrücken, den 2. April 1929.
—AR

Veröffentricht!
Vörklingen, den 8. April 1929.

Der Bürgermeister:
Janssen.

82 Eisenbahnhaltestelle Bildstock.
Die Eisenbahndivektion des Saargebietes vegosichtigt, bei
Birdstock an der Strecke Bexrbach —Stieringen bei kiin 11,7
—10 bis 12,0 — 30 eine Haltestelle zu errichten.
Die Entwurfsstücke werden hiermit während 14 Tagen
zu jedermanns Einsicht aus Zimmer 8 des hiesigen Rat—
hauses offengelegt. Während der Offenlegungsfrist ist jeder
Beteiligte berechtigt, im Umfange seines Interesses Ein—
wendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Einwendun—
gen sind schriftsich in zwei Exemplaren oder mündlich zu
Protokolrl bdei dem Unterzeichneten in der angegebenen Zeit
rw Die Offendegungsfrist nimmt ihren Anfäng
an dem Tage, an dem die erste, diese Bekanntmachung ent—
haßtende Nummer des Kreisblattes erscheint.
Friedrichssthal, den 11. April 1929.
Der Bürgermeister:
Kondruhn.
            
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