Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachnung.
Der Plan der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saar—
tal betreffend Verlegung des in Sulzbach zwischen Kilo—
meter 99 70 und 10,6 — 20 seitlich liegenden Gleises
auf Straßenmitte liegt vom 6. d. Mts. ab auf die Dauer
von 14 Tagen im Rathause, Zimmer 18, zur öffentlichen
Einsicht voffen.
Einwendungen gegen den Plan können in der angegebe—⸗
nen Zeit daselbst erhoben werden.
Sulzbach (Saar), den 5. April 1929.
Der Bürgermeister:
Barth.

78 Fluchtlinienplau Neu sechingen.
Durch Beschluß des Gemeinderats Fechingen vom 20.
Dezember 1928 wurden die beiderseitigen Fluchtlinien des
Muühlenweges von der Provinzialstraße bis zur Scheid ter⸗
strahe und die Fluchtlinien der Sche idterstraße von Haus
Rr.“ 16 bis Haus Per. 39 unter Zustimmung der Orts—
polizeibehörde sestgesetzt. Die am 9. November 1908 fest—
cen Fluchtlinsien dieser Strecken werden hierdurch auf—⸗
en.
Der Plan wird in Gemäßheit des 87 des Fluchtlinien⸗
gesetzes vom 2. Juti 1878 hiermit vom 11. April bis
Z. Mai 1929 zu jedermanns Einsicht auf dem Bürger—s
meisteramt — Zimmer 14 — offengeregt.
Einwendungen gegen diesen Plan sind während der
vorbezeichneten Offentegungsfrist bei mir anzubringen
Brebach, den 6. April 1929.
Der Bürgermeister.

Saarbrücken, den 10. April 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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