Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken.

Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
Sebr. Hoser A⸗O. Sagrbrücken Pölklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 8

Mittwoch

Bezuqspreis,ür das Vierteliahr 5.10, Fr.
Anzeigengebühren: Die Gmal gespaltene Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 Ets.

6. März 1929 54. Jahrg.

Inhalt:

Gebühren der Medizinalbeamten
teislung von Schulaufsichtsbezirken
S. 25). — Viehseuchenpolizeiliche
lingen, Ludweiler Geislautern,

(S. 25). — Neuein-S.
 25). —.Hinweis
Anordnung für Völk—
Lauterbach, Wehrden,

Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Bekanntmachung
betr. die Gebühren der Medizinalbeamten.
Auf Grund des 8 8, Abs. 2, des preußischen Gesetzes
betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14.
Jucß 1909 (GPreußische Gesetzsammlung S. 625) wird im
Einvernehmen mit den Mitgliedern der Regierungskom—
mission für die Angelegenheiten der Finanzen und der
Justiz, folgendes verfügt: 81
Die in dem Tarif zu dem Gesetz betreffend die Gebühren
der Medizinalbeamten und der Chemiker bei gerichtlichen
und medizinalpolizeilichen Verrichtungen vom 14. Juli
1909 festgesetzten Beträge gerten nach Vervielfältigung mit
der Zahl 5,50 als Franten, nach Centimesbeträgen.
Diese Bekanntmachung trift mit dem Tage der Veröffent⸗
lichung in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird die
Bekanntmachung vom 4. November 1926 (Amtsblatt
S. 314, Nr. 613) aufgehoben.
Saarbrücken, den 8. Februar 1929.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Volkswohl—
sahrt und des Gesundheitswesens:
gez. Koßmann.

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57 Bekannutmachung
betr. Neueinteilung von Schulaufssichtsbezirken.
Am 1. März d. J. tritt in der Einteilung der nach—
stehenden Schuaufsichtsbezirke folgende Aenderung ein:
Der Schuraufsichtsbezirk Sulzbach wird aufgelöft.
Es wird ein neuer Schucaufsichtsbezirk „Saarbrücken
v1 mit dem Amiässitze in Saarbrücken gebildet.
Es umfaßt alsdann:
. Der Schursaufsichtsbezirk Saarbrücken 11 Echulrat
Arndt) die evangerischen Schüler der Bürgermeistereien:
Brebach, Gersweiler, Heusweiler, Kleinblittersdorf,
Pütttingen, Riegelsberg, Völklingen und Eppelborn.
Der Schulaufsichtsbezirk Saarbrücken VI Echulrat
He lwig) die evangelischen Schulen der Bürgermeistereien
Dudweier, Sulzbach, Friedrichsthal, Quierschied, Lud—
weiler, Schiffweiler, Spiesen, Wemmetsweiler und
Irlingen.
Saarbruͤcken, den 22. Februar 1929.
Regierungskommission des Saargebietes
Abteisung für Kultus und Schulwesen:
Der Direktor: gez. Notton.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
58 Hinweis.
Auf die im Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 8
pom 22. Februar 1929 unter ifd. Nr. 102 veröffentlichte
Verfügung betr. den Privatunterricht in der Musik vom
31. Dezember 1928 wird hierdurch hingewiesen.
Der Landrat.

Quierschied (S. 25 u. 26). — Gebuhrenordnung für die
Müllabfuhr in der Gemeinde Scheidt (S. 26). — Flucht—
linienplan Brebach (S. 26).

59 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Wirtschaftsgebäude der Röchling'schen Eisen—
und Stahlwerke A.“G. in Völklingen, Moltkestraße, ist
nach amtstierärztlicher Feststellung dise Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen. Ueber das Wirtschaftsgebäude wurde die
Sperre verhängt. Die Moltkestraße, die Cloosstraße und
der Marktpltatz werden zum Sperrbezirk erklärt. Der
Ferke'markt wird verboten.
Sämt!iche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
Gehöftssperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und
vSemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das
stlauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Geneh—
migung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines kreis—
tierärztichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
gelten die Voerschriften der Bekanntmachung der Re—
zierungskommission des Saargebietes vom 15. Juni 1921,
Amtsblatt S. 31.
Saarbrücken, den 25. Februar 1929.
Der Landrat.
I. 1215. J. V. Barth.

V Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Viehgehöft des Metzgermeisters Karl Spielmann
n Ludweiler, Hauptstraße 53, ist nach amtstierärztlicher
Feststellung die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
lleber das Gehöft des Spielmann wurde die Sperre ver—
Jängt. Die Hauptstraße von der Werbenerstraße bis zur
Zchülsstraße wird zum Sperrbezirk erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
vehöftssperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
zus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und
Vemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das
lauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Geneh—
nigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines kreis—
ierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Svperrbezirk
zelten die Vorschriften der Bekanntmachung der Re—
zierungskommission des Saargebietes vom 15. Juni 1921,
Amtsblatt S. 31.
Saarbrücken, den 25. Februar 1929.
Der Landrat.
I. 1093. J. V. Barth.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Viehgehöft des Joseph Tabellion in Geislautern,
Wikhelmstraße 39, ist nach amistierärztlicher Feststellung
die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber das Ge—
höft des Tabellion wurde die Sperre verhängt. Ddie
Wishelmstraße wird zum »Sperrbezirk erklärt.
Sämt!iche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
Behöftssperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs
aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und
Gemeindebanne gestattet, in anderen Fälhlen darf das
strauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Geneh—
migung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines kreis—
tierärztcichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
gelten die Vorschriften der Bekanntmachung der Re—

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