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Amtliches Anzeigeblatt verbunden tmit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs.
Bezugspreis für das Vierteljahr 5.10, Ir. 3
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I oder deren Raum 60 CEts.
Nr. 6 Mittwoch,
20. Februar 1929 54. Jahrg.
Abhaltung von Gärtnerlehrlingsprüsungen (S. 19. —
Kommissarische Verwaltung eines Schulaufsichtsbezirks
S. 19). — Gedenkfeier für die Opfer des Weltkrieges
(S. 19). — Verbot des Betretens der Eisdecke der Saar
(S. 19). — Berichtigung (S. 19). — Nachtrag zur Steuer—
Inhalt:
ordnung für die gemeindliche Lustbarkeitssteuer in
Büchenbach (SF. 19. — ZFluchtlinienplan Bischmisheim
S. 20). — Ausübung der Jagdpolizei (S. 20). — Aende—
rung der Gebührentaxe für gewerbsmäßige Personenbe—
förderung in der Bürgermeisterei Völklingen (S. 20.
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Artikel 1.
Am 24. Februar 1929, dem Gedenkfeiertag für die
Opfer des Weltkrieges, sind Tanzmusiken, Bälle und sonstige
Lustbarkeiten, Konzerte, Theater- und Musikaufführungen,
owie Kinovorsührungen und Schaustellungen jeder Art bis
b Uhr nachmittags verboten, auch wenn sie in geschlossenen
Besellschaften stattfinden.
Artikel 2.
Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 866, Ziffer 1, des
Reichsstrafgesetzbuches in Verbindung mit 8 1der Ver—
»rdnung vom 10. Januar 1923 (Amtsblatt S. 22) be—
reffend Festsetzung der Geldstrafen mit Geldstrase bis zu
b0 Fr. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
Zaarbrücken, den 11. Februar 1929.
Der Präsident der Regierungskommission:
J. V.
gez. J. Morize.
39 Bekanntmachung
betr. die Abhaltung von Gärtnerlehrlingsprüsungen.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Regierungs⸗
kommission vom 7. November 1922 — Amtsblatt S. 212 —
und die Bekanntmachung des Mitgliedes der Regierungs—
kommission, beauftragt mit den Angelegenheiten der Land—
wirtschaft vom 14. Juli 1923 — Amtsblatt S. 170 —,
betr. Gärtnerlehrlingsprüsungen bestimme ich, daß die
Prüfung der Gärtnerlehrlinge in der Zeit vom 15. Februar
bis 15. März 1929 stattfindet.
Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission ernenne ich
den Obmann des Ausschusses für Gartenbau in der Land—
wirtschaftskammer, Herrn Ferdinand Müller, Gärtnerei—
besitzer in Sgarbrücken, Nauwieserstr. 65 und zum stell—
vertretenden Vorsitzenden den Gärtnereibesitzer Herrn Albert
Gillmann in Wiebelskirchen.
Die Anmeldungen zu dieser Prüfung sind umgehend an
die Landwirtschaftskammer zu Saarbrücken zu richten unter
Beifügung von:
. 3— Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer der
ehrzeit,
2. eines kurzen Lebenslaufes des Prüflings,
9. einer von dem Lehrling selbständig versaßten Be—
schreibung der Lehrgärtnerei,
4. des letzten Schulzeugnisses und
5. möglichst eines gärtnerischen Tagebuches des Lehrlings,
Saarbrücken, den 31. Januar 1929.
Das Mitglied der Regierungskommission,
beauftragt mit den Angelegenheiten der
Landwirtschaft:
gez. Koßmann.
2 Polizeiverorbnnuug
bert. das Verbot des Vetretens der Eisdecke auf der Saar.
Auf Grund des 8 138 des Gesetzes über die allgemeine
ewackung vom 30. Juli 1883 wird fsolgendes an—
reordnet:
81.
Das Betreten der Eisdecke der Saar ist Unbefugten auf
der ganzen innerhalb des Saargebietes belegenen Strecke
perboten.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung wer—
den mit Geldstrafe bis zu 60 Franken bestraft, an deren
Ztelle im —— gal sprecende Haft tritt.
Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.
Der Präsident der Regierungskommission.
J. V.: gez. Moriͤze.
49 Bekanntmachung
betr. kommissarische Verwaltung eines Schulaufsichtsbezirks.
Mit der kommissarischen Verwaltung des Schulaufsichts—
bezirks Saarbrücken 2 ist vom 1. März d. J. ab der
Schulrat Oskar Arndt zu Ottweiler beauftragt worden.
Saarbrücken, den 7, Februar 1929.
Regierungskommission des Saargebietes,
Abteilung für Kultus und Schulwesen:
gez. Dr. Vezensky.
Berichtigung.
Die Verordnung betr. Abänderung des Gewerbegerichts—
ene (Amtsblatt 1929, Nr. 57), wird wie folgt be—
richtigt:
Artikel 1 bleibt unverändert,
Artikel 2 fällt weg,
an seine Stelle tritt der bisherige Artikel 3 als Artikel 2.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
44 Steuerordnung.
J. Nachtrag
zur Steuerordnung für die Erhebung einer gemeindlichen
Lastbarkeitsstener für die Gemeinde Güchenbach.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung von
Büchenbach vom 7. November 1928 und in Gemäßheit des
3 16 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 215 Dezember 1923 (Amtsbe S310
wird die Stenerordnung für die Erhebung einer gemeind—
lichen Lustbarkeitssteuer in der Gemeinde Güchenbach vom
b. April 1924 folgendermaßen abgeändert:
41 Polizei⸗ Verordnung
betr. die Gedenkseier für die Opfer des Weltkrieges am
24. Februar 1929.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Gesetzes über die
Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der
Allerhöchsten Kabinettsorder vom 7. Februar 1837, sowie
der 88 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiver⸗
waltung vom 1. März 1850, sowie ferner gemäß Artikel
2, Zifser 5, des Polizeistrafgesetzbuches für Bayern vom
26. Dezember 1871 wird folgendes angeordnet: