Sämtr?iche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung
des Rindviehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken
im Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrükélicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines
kreistierärzt ichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
gelten die Vorschriften der Bekanntmachung der Regierungs—
kommission des Saargebietes vom 15. Juni 1920, Amts—
blatt S. 31.
Saarbrücken, den 7. Februar 1929.
Der Landrat.
J. V.: Barth.
und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber das Viehgehöft wurde
die Sperre verhängt. Der westliche Ortsteil bis zur Blumen⸗
straße wird zum Sperrbezirk erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der
Behöstssperre; doch ist die Verwendung des Rindviehs aus
unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort und Ge—⸗
neindebanne gestattet, in anderen Fällen darf das Klauen—
dieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Drtspolizeibehörde nach Einholung eines kreistierärztlichen
Butachtens verdassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirt
zelten die Vorschriften der Bekanntmachung der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes vom 15. Juni 1920, Amts⸗
hlatt S. 31.
Saarbrücken, den 9. Februar 1929.
Der Landrat.
I. 939. J. V.: Barth.
37 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Viehgehöfte des Gastwirts Stenger in Neu—
Böttelborn ist nach amtstierärztlicher Feststellung die Maul—
8
Im Kreise bnarbrücken⸗and empfingen im Monat danuar 1929 dagdscheine:
Beginn
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aadscheine
. Hell Karl, Oberlehrer, Schafbrücke
1. Feibel Oskar, Bauunternehmer, Schafbrücke
398. Vape Heinrich Apotheker, Altenwald
4 36 Heckel Paul, Gutsbesitzer, Wintringerhof
5120. Wilhelm Heinrich, Forstgehilse, Karlsbrunn
b 26. Eckert Anton, Müller, Eiweiler
Saarbrücken, den 4. Februar 1929
Jan.
1929
Der
J
1 —
dandrat:
I —
J.V.: Barth
Saarbrücken, den 13. Februar 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.