Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—5

275 VBekanntmachung.
Tie am 3. November 1928 angeordnete Sperrung der
Ztraße von Fischbach nach Sulzbach wird mit dem heutigen
Tage ausgehöben und somit dem Turchganagsverkehr wieder
reigegeben.
Quierschied, den 30. Oktober 1929.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
SZSieberin.

2776

Rekanntmachung.
Zur Ausführung von Straßenbauarbeiten auf der Bahn—
zoffstraße in Kölln wird die Straße von der Abzweigung der
Freisstraße bei der Burgruine Bucherbach bis Ortsausgang
tölln gegen Rittenhofen vom 4. Novemöer bis 9. Nooember
929 gesperrt.
Die Umbleitung des Verkehrs erfolgt:
. Von Heusweiler und Güchenbach nach Ritten—
hofen und Sprengen über Walpershosen—Herchenbach
und umgekehrt.
Von Püttlingen nach Rittenhofen und Herchenbach
ab Engelfangerstraße Pürtlingen über Ziegelei Gebr.
Eckle, Kölen und umgekehrt.
VBon Etzenhofen nach Rittenhofsen und Sprengen für
l. beichtes Fuhrwerk über Bahnhof Etzenhofen
Köllner Mühles, 2 schweres Fuhrwerk und Auto—
dertehr über Walpershöfen.
VRon Sprengen nach Kölln—Sererbach über
Vüttlingen (Engelfangerstraße).
Riegelsbera, den 24. Okrober 1929.
Der Bürgermeister:
Ahrens

Bekbannutmachung.
Die Wahl der Beisitzer für das Gewerbegericht für den
Landkreis Saarbrücken, Spruchkammerbezirk Völf—
küngen, findet am Dienstag, den 17. Dezember 1929.
tatt.
Es sind folgende Wahlstellen eingerichtet:
a) Wahlstelle Völklingen l, umfassend die Gemeinde
Völklingen ohne Obervölklingen, sowie Ortsteil Fürsten—
haufen, ausgenommen sämtliche Wahlberechtigten der
hiesigen Hütte.
Wahllokal: Rathaus, Sitzungssaal.
Wahlstelle Völklingen II, umfaisend sämtäiche bei
der hiesigen Hütte beschäftigten Wahlberechtigten.
Wahllokal: Hütte.
Wahlstelle Fenne, umfassend die Ortsteile Fenne und
Obervölklingen.
Wahllokal: Wirtschaft August Stiebel, Hüttenstraße 9.
Wahlstelle Wehrden, umfassend die Gemeinden
Wehrden und Geislautern.
Wahllokal: Gasthaus Nikolaus Rupp.
Wahlstelle Ludweiler, umfassend die Ortschaften
Ludweiler und Lauterbach.
Wahllokal: Schulhaus am Hübel.
Wahlstelle Großrosseln, umfassend die Ortschaften
GBroßrosseln, Emmersweiler, Naßweiler, St. Nikolaus
und Karlsbrunn.
Wahllokal: Schulhaus bei der Kirche.
Wahlstelle Gersweiler, umfassend die ganze Bür—
germeisterei.
Wahllokal: 2. Verwaltungsgebäude des Bürgermeister—
amtes Gersweiler, Hauptstraäße 90, Zimmer 17.
Wahlstelle Püttlingen, umfassend die Ortschaften
Püttlingen und Ritterstraße.
Wahllokal: Rathaus, Sitzungssaal.
Wahlstelle Altenkessel, umfassend die Ortschaften
Altenkessel, Neudorf und Rockershausen.
Wahllokal: Altes Schulhaus, Bismarckstraße.
Wahlstelle Heusweiler, umfassend die ganze Bür—
germeisterei.
Wahllokal: Rathaus, Sitzungssaal.
Wahlstelle Riegelsberg, umfafsend die ganze Bür—
gerneisterei.
Wahllokal: Rathaus, Zimmer 10.
Die Wahlhandlung beginnt in sämtlichen Wahlstellen
uim 8 Uhr vormittags und dauert bis 6 Uhr nachmittags.
Zu wählen sind 6 Beisitzer aus dem Kreise der Arbeit—
zjeber und 6 Beisitzer aus dem Kreise der Arbeitnehmer.
Wählbar sind nur Personen, die das 25. Lebensjahr
»ollendet haben, und zwar auch Personen weiblichen Ge—
chlechts. Personen, die nach 832 des Gerichtsverfassungs—
Jesetzes zum Amt eines Schöffen unfähig sind, sind nicht

vählbar. Die zu Wählenden nüssen in dem Bezirk der
Zpruchkamner Völklingen, der die Bürgermeistereien Völk—
lingen, Ludweiler, Gersweilter, Püttlingen, Heusweiler und
siegelsberg umfaßt, ihre Wahnunag oder Beschäftigund
vaben.
Wahlberechtigt suind
m) solche Arbeitgeber, die das 20. Lebensjahr vollendet
haben und in dem Spruchtammerbezirk Völklingen woh—
nen oder eine gewerbliche Niederlassung haben,
) solche Arbeiter, die das 20. Lebensjahr vollendet haben
und in dem Spruchkammerbezirk Völklingen beschäftigt
sind, oder, falls sie außerhalb dieses Bezirtes in Arbeit
stehen, in dem Spruchkammerbezirk wohnen.
Auch weibliche Personen sind wahlberechtigt. Wer nach
32 des Gerichtsversassungsgesetzes zum Amt eines Schöffen
infähig ist, ist nicht wahlderechtigt.
Mitglieder einer Innung, für die ein Schiedsgericht nach
81PNr. 4 und 88 91 bis 91b der Gewerbeordnung er—
ichtet ist, und deren Gesellen (Gehilsfen) und Arbeiter, sowie
Hehilfenn und Lehrlinge in Apotheken und Handelsgeschäften
ind weder wählbar noch wahlberechtigt.
Als Arbeitgeber gelten die sebbständigen Gewerbetreiben—
den, die wenigstens einen Arbeiter regelmäßig das Jahr
indurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen.
den Arbeitgebern stehen gleich die mit der Leitung eines
ewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben
zetrauten Stellvertreter der jeibständigen Gewerbetreiben—
den, sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt
8666 Fr. übersteigt.
Als Arbeiter gelten die Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter
ind Lehrlinge, auf die der 7. Titel der Gewerbeordnung
Anwendung findet, ausschließlich der in Bergwerken, Sa—
inen, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen
Brüchen und Gruden beschäftigten Arbeiter. Desgleichen
zelten als Arbeiter Betriebsbeamte, Werkmeister und mit
jöheren technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, de—
en Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 18000 Fr
richt übersteigt.
Personen, die für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb
»er Arbeitsstätte der letzteren mit Anfertigung gewerblicher
Erzeugnisse beschäftigt sind (Heimarbeiter, Hausgewerbetrei—
»ende), sind, sofern sie selbst wenigstens zwei Arbeiter regel—
näßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des
Jahres beschäftigen, als Arbeitgeber, andernfalls als Ar—
»eiter mahlberechtigt und wählbar.
Personen, die aüch in anderen Spruchkammerbezirken des
dreisgewerbegerichts wahlberechtigt sind, dürfen ihr Wahl—
recht aber nur für den Bezirk einer Kammer ausüben.
Die Wählerlisten liegen zu jedermanns Einsicht ofien
zam 16. November 1929 bis 29. Nooember 1929, und
mar für jede der dem Spruchkammerbezirk angeschlofsene
Bürgermeifterei bei dem zuständigen Bürgermeisteramt.
Die Einsichtnahme in die Wählerlisten kann nur während
der Dienststunden stattfinden.
Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit
»er Listen müssen spätestens binnen 3 Tagen nach beendeter
Auslegung, also spätestens bis zum 2. Dezember 1929,
»ei dem zuständigen Bürgermeisteramt angebracht und durch
Vorlage entsprechender Bescheinigungen begründet werden.
fsinmal eingetragene Personen dürfen nur gestrichen werden,
rachdent ihnen zuvor Gelegenheit zur Aeußerung gegeben
st.
Für Personen, die bis zum Tage der Wahl in die Listen
richt aufgenommen sind, ruht das Stimmrecht.
Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahl—
»orschlagslisten bis spätestens 25. November 1929 bei dem
Vorsitzenden des Wahlausschusses, Bürgermeisteramt Völk—
lingen, Schulstraße 8, Zimmer 7, einzureichen.
Die Vorschlagslisten, die für die Arbeitgeber und Arbeit—
iehmer getrennk sein müssen, dürfen höchstens 6 Namen ent—
yalten. Sie müssen von mindestens 10 Wählern des be—
resfenden Wahlkörpers unter Benennung eines für weitere
Verhandlungen öevoöllmächtigten Vertreters unterzeichnet
ein.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der Wahl nur für
inveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden darf.
Völklingen, den 25. Oktober 1929.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses.
Max Abraham,
Rechtsanwalt.

Saarbrücken, 7. November 1929.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.