Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

zeichnet sein, damit über die Persönlichkeit kein Zweifel auf⸗
ommen kann.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen der Ge—
meinde, sofern sis am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr
überschrititen haben und mindestens 6 Monate in der Ge—
meinde wohnhaft sind. Ein und dieselbe Person kann nicht
gleichzeitig bei verschiedenen Wahlvorschlägen in Vorschlag
jebracht werden.
Ten Wahlvorschlägen ist die Zustimmungserklärung der
Vorgeschlagenen beizufügen.
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge kann eine Person
als Vertrauensmann bezeichnet werden, der dann für
etwaige weitere Verhandlungen mit mir und dem Wahlaus—
schuß bevollmächtigt ist. Geschieht dies nicht, so gilt der
erste Unterzeichner als solcher.
In den Wahlausschuß zur Prüfung der eingegangenen
Wahlvorschläge wurden berufen die Herren:
1. Christian Lavall, Pensionär, Ludweiler;
2. August Kuhn, Bauunternehmer, Ludweiler,
als Mitglieder, und die Herren
1. Ernst Geiß, Rektor, Ludweiler,
2. Ernst Becker, Gemeindevorsteher, Ludweiler,
als deren Stellvertreter.
Ter Wahlausschuß tritt zusammen:
) zur Prüfung der Wahlvorschläge am Sonmintag, den
10. November 1929 nachm. 4 Uhr,
) zur Ermittelung des Wahlergebnisses am Dienstag,
den 19. November 1929, nachm. 4uhr.
Beide Sitzungen sind öffentlich und finden im Sitzungs—
iaale des Rathaufes, hier, statt.
Ludweiler, den 9. Oktober 1929.
Der Wahlkommissar:
Ortmann.
Bürgermeister.

252 Gemeinderatss und Kreistagswahl.
Die Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
inden am Sonntag, den 17. November d. J., statt. Tie
Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr vormittags und dauert bis
z3Uht nachmittags. Gemäß 8 5 der Wahlordnung vom 29.
April 1920 sind 390 Gemeindevertreter zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unter—
schied des Geschlechtes, die die Eigenschaft als Saarein—
vohner besitzen, am Tage der Wahl das 29. Lebensjahr
bollendet haben und in dem Wahlbezirk wohnen, in dem
die Wahl stattfinder.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahlberech—
cigten Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, die die
Eigenschaft als Saareinwohner besitzen, am Tage der Wahl
das 250 Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Mona—
zen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Gemäßt 8 3 der Ausführungsbestimmungen zur Verord—
rung vom 2. Oktober 1939, betr. Neuwahlen für die Ge—
neinde⸗ und Kreisvertretungen, wird hiermit zur Ein—
reichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Tie Wahlvor—
schlage sind bis spätestens Samstag, den 2. November
d. J., dem unterzeichneten Wahlkommissar einzureichen.
Sie müssen von mindestens 20 Wählern unterzeichnet
sein und dürfen jeweils nicht mehr Namen enthalten, als
Vertreter zu wählen sind.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
hTie Angabe der Bewerber nach Vor- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
Tae Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Ztandes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
die durch 8714 Abs. 2 der Wahlordnung vorgeschrie—
enen Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Be—
verber.
Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die Wähl—
zarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter—
zeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in die
Wählerlisten).
Tiese Bescheinigungen werden 4Jauf Antrag qauf
Zimmer 8 des Rathauses ——5—— ausgestellt. Ein
ind derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wähler kann
ur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Weiter soll der
Wahlvorschlag enthalten, die Bezeichnung eines Vertrauens—
mnannes, der für die Verhandlungen mit dem Wahlkommissar
und dein Wahlausschuß und zur Rücknahme des Wahldor—
schlages bevollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Ver—
trauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere PVerson
xrsetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr als
der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und genügend.
Fine Nücknahme des Wahlborschlages ist nur bis 9. Novem—

110 —
her d. J. zulassig Bewerber, welche zurückgetreten sind,
»der gegen deren Wählbarkeit der Wahlkommissar Bedenken
erhebt, können bis 9. November d. J. durch andere ersetzt
verden, wenn mehr als die Hälfte der Unterzeichner des
Wahlvorschlages einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt.
In gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur ge—
setzlichen Höchstzahl nachträglich ergänzt werden. Gesondert
eingereichte Dahnoroge können nicht miteinander ver—
hzunden werden. In den Wahlausschuß, welcher über die Zu—
assung der Wahlvorschläge entscheidet, und bei Ermitte—
ung des Wahlergebnisses mitwirkt, habe ich folgende Herrer
zerufen:
a) als Beisitzer:
1. Thös Peter, Tachdeckermeister, Friedrichsthal,
2. Birtel Peter, Bergmann, Friedrichsthal.
b) als Stellvertreter:
1. Lattschar Albert, Fabrikant, Friedrichsthal,
2. Klein Heinrich, Akquisiteur, Friedrichsthal.
als Schriftführer, Verwaltungsoberinspektor Lange
Bildstock.
Ter Wahlausschuß tritt zusammen:
1) zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung
der Wahlvorschläge am Sonntag, den 10
November 1929, vormittags 10330 Uhr,
) zur Ermittelung des Wahlergebnisses am Dienstag
den 19. Novemberx 1929, nachmittags 4 Uhr
Beide Sitzungen sind öffentlich und finden im Sitzungs—
aale des Rathauses hierselbst statt.
DTie Wahlen für die Gemeinderats- und Kreistagswahlen
finden in getrennten Wahllokalen statt. Zur Vornahme der
zeiden Wahlen ist der Gemeindebezirk in folgende Stimm—
vezirke eingeteilt:
A. Gemeinderatswahl.
Stimmbezirk 1:
daiser- und Grubenstraße, Kirchgasse, Bismarck-, Steuer⸗
Forster-⸗, Eisenbahn-, Arndt-, Schill-⸗, Kant- und Theodor
Körner-Straße.
Wahllokal: Schulsaal links im Erdgeschoß des Schul—
hauses an der Bismarckstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Zimmer Heinrich, Kaufmann, Fried—
richsthal.
Ztellvertreter: Fremgen Jakob, Kaufmann, Fried—
richsthal.
Stimmbezirk II:
Breite-⸗, Hütten-, verlängerte Wilhelm-— und Adolfstraßze,
taulen, Elversberger-, Friedrich-Wilhelm-, Feld-, Hohen—
zollern-⸗-Garten-, Karl- und Poststraße.
Wahllokal: Schulsaal links im Erdgeschoß des alten
Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Renner Taniel, Gemeinde-Arbeiter
Friedrichsthal.
Zztellvertreter: Grün Johann, Metallarbeiter, Fried—
richsthal.
Stimmbezirk III:
Fäcilien-/ Schmidtborn-, Schiller-, Moltke-, Franz-, Stock
zach⸗, Luisen?, Schul-⸗, Heinitzer-⸗ Ludwig-, Friedenstraße,
Am Friedhof, Berg- und Mauerstraße.
Wahllokal: Vorderer Schulsaal links im Erdgeschoß des
en Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichs—
thal.
Nad nrseher: Könsgen Johann, Rektor, Friedrichs
thal.
Steltvertreter: Fleck August, Oberlehrer, Friedrichs
thal.
F Stimmbezirk IV:
taiser-, Adolf-, Wilhelm-, Spieser-, Josef-, Hoferkopf- und
Friedrichstraße.
Wahllokal: Schulsaal links im Erdgeschoß des Schul
hauses hinter Schichtel, Kaiserstraße 50, zu Bildstock
Wahlvorsteher: Hau Jakob, Bergmann, Bildstock.
Stellvertreter: Kopp Nikolaus, Bergmann, Bildstock
Stimmbezirk V:
dolonie, Garten--Hermann-, Jordan-, Helenen- Tunnel⸗
Untere Tunnel-, Tal-, Sahner- und Kellerstraße.
Wahllokal: Unterer Schulfaal links im Schulhaus
Imig an der Kaiserstratze zu Bildstock.
WVahlpvörsteher: Barth Johann, Geschäftsführer, Bild—
stock.
Ztelldertreter: Steinbach Peter, Bergmann, Bildstock
Stimmbezirk VI:
Illinger-⸗, Hof-, Redener-, Limbachstraße, Schäfergäßchen,
Broͤt⸗ Eisenbahn-, Viktoria- Grühling-, Erzberger-,
Trenkelbachstraße, 3 Hindenburgstraße und
—A
Wahllokal: Vorderer Schulsaal links im Schulhaus an
der Hofstraße zu Bildstock.

2)
            
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