92
Bischmisheim,
Bliesransbach,
Bübingen,
Fechingen (ausschließlich Neufechingen),
Hüdingen,
Zcheidt,
Scheidterberg,
Rentrisch,
Neuscheidt, Stahlhammer, Schneidershof.
Einsprüche gegen die Wählerliste sind spätestens bis zum
Ablauf der egeei beim Bürgermeisteramt zu erheben.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unterschied des Ge—
sichlechts, die die Eigenschaft eines Saareinwohners besitzen,
am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben und
in dem Wahlbezirk wohnen, in dem die Wahl stattfindet.
Der Wähler, der abstimmen will, muß sich über seine Person
durch eine Wahlkarte, die allen Wahlberechtigten bis zum
Tage der öffentlichen Auslegung der Wählerlisten (12.
Oktober) durch das Bürgermeisteramt übersandt wird, aus—
weisen. Die Stimmabgabe wird auf der Wahlkarte kennt—
lich gemacht. Tie Zahl der in den einzelnen Gemeinden
zu wählenden Vertreter bestimmt sich nach dem Ergebnisse
der letzten Volkszählung und beträgt für die Gemeinde
Bischmisheim 23 Vertreter
Bliesransbach *
Brebach
Bbübingen
Fechingen
Büdingen
Scheidt 28 n
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle waählberechtigten
Personen, die am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr über—
schritten haben und seit mindestens 6 Monaten in der Ge—
neinde wohnen. Tie Wahl erfolgt nach Wahlvorschlägen.
In Wahlbezirken, in denen kein Wahlvorschlag eingereicht
wird, erfolgt die Wahl als Mehrheitswahl. Liegt auch nur
erit Wahlvorschlag vor, sind Einzelbewerbungen unzulässig.
Besondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht mitein—
ander verbunden werden. Als Wahlkommissar für die Ge—
meinderatswahl ist der Unterzeichnete bestimmt. Gemäß
Artikel 3 der Ausführungsvorschriften zur Verordnung betr.
die Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
fordere ich daher alle Parteien und Wahlgruppen der
einzelnen Gemeinden auf, bis spätestens 2. November d. J.
Wahlvorschläge bei mir einzureichen. Die Wahlvorschläge
müssen von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein und
dürfen jeweils nicht mehr Namen enthalten, als Vertreter
zu wählen sind. Ein und derselbe Bewerber kann nicht
gleichzeitig auf mehreren Wahlvorschlägen vorgeschlagen
verden. Der Wahlvorschlag muß enthaälten:
1. Tie Angabe der Bewerber, nach Vor- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung;
2. die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
1. die durch 8 14, Abs. 2, der Wahlordnung vorgeschrie—
Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Be—
verber.
2. Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die Wähl—
arkeit des Bewerbers und das Wahlrecht der Unterzeichner.
Tiese Bescheinigungen werden auf dem Bürgermeisteramt
auf Antrag gebührenfrei ausgestellt. Weiter soll der Wahl—
oorschlag enthalten die Bezeichnung eines Vertrauensmannes
der für die Verhandlungen mit dem Wahlkommissar und
dem Wahlausschuß und zur Rücknahme des Wahloor—
chlages bevollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des
Vertrauensmannes, gilt der erste Unterzeichner als solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere Person
ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr als
der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und genügend.
Eine Rücknahme des Wahlvorschlages ist nur zulässig bis
4. November d. J. Bewerber, welche zurückgetreten sind
oder gegen deren Wahnanen der Wahlkommissar Bedenken
erhebt, können bis 9. November d. J. durch andere ersetzt
werden, wenn mehr als die Hälfte der Unterzeichner des
Wahlvorschlages einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt.
Ja gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis zur ge—
etzlichen Höchstzahl nachträglich erganzt werden.
Brebach, den 4. Oktober 1929.
Der Bürgermeister:
Loskant.
237
Bekanntmachung.
Offenlegung der Wählerlisten.
Tie Wählerlisten für die diesjährigen Neuwahlen der
Bemeinde- und Kreisvertretungen am,17. November 1929
iegen für die beiden Gemeinden Püttlingen und Alten—
tessel vom 9. Oktober 1929 bis einschl. 22. Oktober 1929
vährend der Dienststunden, wie folgt: ‚1. für die Wähler
»es Ortes Püttlingen auf Zimmer 11 des Rathauses: 2. für
die Wählecr des Ortes Ritterstraße auf dem Bezirksvor—
teherbüro Ritterstraße; 3. für die Wähler des Ortes Alten—
essel einscht. Neudorf, Großwald, Luisenthalerhütte,
vserhardgrube und Leopoldtagestrecke auf dem Gemeinde
orsteherbüro in Altenkessel; 4 für die Wähler von Rockers—
sausen aus dem Bezirksvorsteherbüro in Rockershausen zur
zinsicht auf
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung in
»ie Wählerlisten sind bis spätestens zum Ablauf der
Auslegungsfrist schriftlich einzubringen oder bei den vor—
ezeichneten Offenlegungsstätten zu Protokoll zu geben.
stach der Offenlegungsfrist eingehende Einsprüche sinden
eine Berücksichtigung.
Tieser Tage gelangen die Wahlkarten zur Ausgabe, die
ils Ausweis für die stattfindenden Wahlen zum Ge—
»einderar und Kreistag dienen. Tie Karten sind sorg—
ältig aufzubewahren und bei Ausübung des Stimmrechts
»em Wahlvorstande vorzulegen. Ohne die Karte kann der
Bahler verordnungsgemäß nicht zur Wahl zugelassen
verden.
Wer bis zum 12. Oktober 1929 im Besitze einer Karte ist,
zat die Gewißheit, daß er in der Wahlliste eingetragen ist.
Wer dagegen wahlberechtigt ist, und trotzzdem bis zum 12.
Atober 1929 eine solche Karte nicht erhalten hat, ist nicht in
»en Wählerlisten enthalten und muß daher unverzüglich, späte—
tens aber bis zum 22. Oktober 1929 bei der für die Aus—
egung der Wahllisten bestimmten Stelle unter Vorlage der
Anterlagen über den Besitz der Saareinwohnerschaft usw.
eine Eintragung in die Wählerlisten beantragen.
Aufforderuug zur Einreichung der Wahlvorschläge.
Gemäß 8 14 der Wahlordnung vom 29. April 1920 und
9 der Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1920 wird
siermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 3. November
1929 bei dem unterzeichneten Wahlkommissar in Pütt—
ingen (Bürgermeisteramt) einzureichen.
Zu wählen sind: für die Gemeinde Püttlingen 30 Ge—
neindeverordnete und für die Gemeinde Altenkessel 23 Ge—
neindeverordnete. Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr
Ramen enthalten, als Vertreter zu wählen sind und
nüssen von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein.
die Zustimmung der vorgeschlagenen Bewerber, ist dem
Vahlvorschlag anzuschließen. Ein und derselbe Bewerber
ann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvporschlägen oorade—
chlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
l. Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
2. Tie Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Außer den Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen
zewerber sind den Wahlvorschlägen beizufügen:
a) Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbar—
keit der Bewerber.
b) Bescheinigung der Gemeindebehörde über das Wahl—
recht der Unterzeichner des Wahlvorschlages. (Eintra—
gung in die Waählerliste).
Jeder Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unterzeich—
ren. Weiter soll jeder Wahlvorschlag enthalten, die Be—
eichnung eines Vertrauensmannes, der für die Verhand—
ungen mit dem Wahlkommissar und dem Ebhieee und
zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist. Fehlt
die Bezeichnung eines Vertrauensmannes, so gilt der erste
Unterzeichner als solcher. Soll später ein Vertrauensmann
durch eine andere Person ersetzt werden, so ist hierzu
»ie Erklärung von mehr als der Hälfte der Unterzeichner
rerforderlich und genügend.
Eine Listenverbindung ist nicht zulässig.
Mängel der Wahlvorschläge können nur bis zum 10
November 1929 beseitigt werden.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahlberechtig—
en Personen, die am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr
iberschritten haben und seit mindestens 6 Monaten in der
Bemeinde wohnen.
Ernennung der Beisitzer des Wahlausschusses.
Als Beisitzer des Wahlausschusses habe ich berufen:
Herrn Gemeindevorsteher Georg Hirschmann, Herrn pens
Bergmann Peter Leinenbach für die Gemeinde Püttlingen.
hHerrn Gemeindevorsteher Nikolaus Werth, Herrn Bezirks—
borsteher Peter Jung für die Gemeinde Altenkessel.
Der Wahlausschuß tritt zu nachbezeichneten öffentlichen
Sitzungen zusammen:
u) am Montag, den 11. November 1929, vormittags
Uhr, im Vorsteherbüro zu Altenkessel: