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4.
813 erhält folgenden Worilaut:
Pro Haushalt werden jährlich 40 Franken Wassergeld—
pauschbetrag erhoben, wofuür bis zu 40 Kubikmeter Wasser
geliefert werden. Der Mehrverbrauch ist mit 1,40 Franken
pro Kubikmeter zu bezahlen.
Für Neubauten werden zur dordzrung des Klein—
wohnungsbaues 100 Kubikmeter asser kostenlos abge—
geben. Der diese Menge übersteigende Waässerverbrauch
wird ebenfalls mit 1,40 Fr. pro Kubikmeter bierechnet.
Wassermessermiete wird gn erhoben.
z 14 wird gestrichen.
In 8 185, Abs. 1, werden die Worte — einschließlich
Wassermessermiete — desirien
e Feer Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 5. Juni 1928.
Der k. Bürgermeister:
gez. Ahrens.
Nr. K. A. 6487.
Genehmigt. Beschluß vom 14. Juli 1928.
Saarbrücken, den 17. Juli 1928.
Der Kreisausschuß:
Siegel.) gez. Vogeler.
Veröffentlicht:
Riegelsberg, den 26. Juli 1988.
Der k. Bürgermeister:
Ahrens.
280 Nachtrag
zure Gebührenordunng und den Bedingungen über Wasser⸗
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk Engelfangen.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
1923 und in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinde—
rates zu Engelfangen vom 25. April 1928 wird hiermit
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser—
abgahe aus dem Gemeindewasserwerk Engelfangen folgen—
der Nachtrag erlassen. 31
8 13 des Ortsstatuts erhaͤlt folgende Fassung:
Der Preis für 1 Kubikmeter Wasser beträgt 1,20 Franken.
Wassermessermiete wird nitstgerhoben.
8 14 wird gelöscht.
In der ersten Zeile des 8 15 werden die' Worte „ein⸗
schlreßlich Wasseriichherucete gestrichen.
8 Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung in
raft.
Riegelsberg, den 5. Juni 1928.
Der k. Bürgermeister:
gez. Ahrens.
Nr. R. A. 6486.
Benehmigt. Beschluß vom 14. Juli 1928.
Saarbrücken, den 17. Juli 1928.
Der Kreisausschuß:
Siegel. gez. Vogeler
Veroffentucht:
Ricgelsberg, den 26. Juli 19838.
Der k. Bürgermeister:
Ahrens
281 Nachtrag
zue Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser—⸗
abgabe aus dem Gemeindewasserwert Hilschbach.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
1923 und in Gemäßheit des Beschkusses des Gemeinde—
rates zu Hilschbach vom 27. April 1928 wird hiermit
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser—
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk Hilschbach folgen—
der Nachtrag erlassen. F
Der bisherige 8 12 des rtsstatuts erhält folgenden
Wortlaut:
Der Wasserpreis wird allgemein auf 1,40 Franken pro
Aubikmeter festgesetzt. Wassermngsermiete wird nicht erhoben.
Im 8 13, Zeile 1, werden die Worte — einschließlich
Wassermessermiete — gestrichen.
8.3.
æ Dieser Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung
raft.
Riegelsberg, den 5. Juni 1928.
Der k. Bürgermeister
gez. Ahrens.
Nr. K. A. 6488.
Genehmigt. Beschluß vom 14. Juli 1928.
Saarbrücken, den 17. Juli 1928.
Der Kreisausschuß
Siegel.) gez. Vogeler.
Veröffentlicht:
Riegelsberg, den 26. Juli 1988.
Der k. Bürgermeister—
Ahrens.
282 Nachtrag
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wajser
abgabe aus dem Gemeindewasserwerkt Neberhosen.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetze—
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezembe
1923 und in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinde
rates zu Ueberhofen vom 7. Mai 1928 wird hiermi—
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk Ueberhofen folgen
der Nachtrag erlassen. *
Der bisherige 8 11 des Ortsstatuts erhält folgenden
Wortlaut:
Als Wassergeld ist pro Haushaltung der Pauschbetrae
von 24 Franken jährüch —
—* Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung
raft.
Riegelsberg, den 5. Juni 1928.
Der k. Bürgermeister
gez. Ahrens
Nr. K. A. 6489.
Genehmigt. Beschtkuß vom 14. Juli 1928.
Saarbrücden, den 17. Juli 1928.
Der Kreisausschuß.
Siegel.) gez. Vogeler
Veröffentlicht:
Riegelsberg, den 26. Juli 1938.
Der k. Bürgermeister
Ahrens.
283 Nachtrag
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk HKölln.
Auf Grund der 88 4 und 7 des Kommunalabgabengesetze
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
1923 und in Gemäßheit des Beschlusses des Gemeinde
cates za Kölln vom 4. Mai 1928 wird hiermit
zur Gebührenordnung und den Bedingungen über Wasser
abgabe aus dem Gemeindewasserwerk Kölln folgender Nach
trag erlassen. 581
Der bisherige 8 5 des Hrtsstatuts erhält folgender
Wortlaut:
Der Wasserpreis beträgt 1,60 Franken pro Kubikmeter
Wassermessermiete wird nicht gerduben.
86 wird gestrichen.
8 8 wird gestrichen. Wassermessermiete gelangt nicht zu
Erhebung. F—
Im s 11 wicrd der abja gestrichen.
geIrher Nachtrag tritt mit seiner Veröffentlichung
raft.
Riegelsberg, den 5. Juni 1928.
Der k. Bürgermeister
gez. Ahrens.
Nr. R. A. 6485.
Genehmigt. Beschluß vom 14. Juli 1928.
Saarbrücken, den 17. Juli 1928.
Der Kreisausschuß
Siegel.) gez. Vogeler.
Veröffentlicht:
Riegelsberg, den 26. Juli 1988.
Der k. Bürgermeister
Ahrens