und Abgänge benutzt. Die seit der letzten Gemeinderatswahl
wahlberechtigt gewordenen Personen sind in die Listen
eingetragen.
Ueber die eingebrachten Einsprüche entscheidet eine Kom—
mission, bestehend aus dem Bürgermeister oder seinem ge—
setzlichen Stellvertreter als Vorsitzenden und zwei vom
Landrat ernannten Beisitzern. Gegen diese Entscheidung
kann innerhalb dreier Tage nach ihrer Bekanntgabe beim
Verwaltungsausschuß des Saargebietes Beschwerdé eingelegt
werden, der in letzter Instanz entscheidet.
Ich weise noch besonders darauf hin, daß alle wahl—
berechtigten Personen zur Ausübung ihres Wahlrechts einen
Ausweis (Wahlkarte) haben müssen. Ohne diesen Ausweis
kann niemand zur Wahl zugelassen werden. Für die bevor—
stehenden Landesratswahlen sind neue Waählkarten aus—
gefertigt worden und werden dieselben den Wählern in den
nächsten Tagen zugestellt.
Für verloren gegangene Ausweise (Wahlkarten) werden
auf dem Rathaus, Zimmer Nr. 8, kostenlos Zweitschriften
ausgestellt.
Ludweiler, den 9. Februar 1928.
Der Bürgermeister: Ortmann.
33 Bekanntmachung
betr. Offenlegung der Wählerlisten zu den Neuwahlen ves
Landesrates.
Auf Grund des g 5 der Verordnung der Regierungs—
kommission vom 7. 12. 27 für die Neuwählen zum Landes—
rat werden die neuaufgestellten Wählerlisten für die beiden
Gemeinden Püttlingen und Altenkessel der Bürgermeisterei
Püttlingen vom
14. bis einschl. 27. Februar 1928
während der Dienststunden wie folgt offengelegt:
1. Für die Wähler des Ortes Püttlingen aäuf Zimmer 11
des Rathauses;
A—
zirksvorsteherbüro Ritterstraße;
3. für die Waͤhler von Altenkessel einschl. Neudorf, Groß—
wald, Luisenthalerhütte, Gerhardgrube und Leopold—
tagestrecke auf dem Vorsteherbüro in Altenkessel;
für die Wähler von Rockershausen auf dem Bezirks—
vorsteherbüro in Rockershausen.
Sämtlichen Wahlberechtigten wird eine neu ausgefertigte
Wahlkarte zugestellt werden. Diejenigen Personen, welche
keine neue Wahlkarte erhalten haben, sind nicht in den
Wählerlisten verzeichnet.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in den Wählerlisten können nur bis zum 27. Februar 1928
einschließlich schriftlich oder mündlich bei den vorbezeich—
neten Offenlegungsstellen erhoben werden. Nach Ablauf
dae Frist findet der Einspruch keine Berücksichtigung
nehr.
Püttlingen, den 10. Februar 1928.
Der Bürgermeister: Georg.
34 Bekanntmachung der Bürgermeisterei Sellerbach
betr. die Wahlen für den Landesrat.
Die für die einzelnen Gemeinden des Bürgermeisterei—
bezirkes aufgestellten Wählerlisten für die am 25. März
1928 stattfindenden Wahlen zum Landesrat liegen in der
Zeit vom 14. Februar bis einschl. 27. Februar 1928 und
zwar in den Gemeinden: Engelfangen, Etzenhofen, Herchen—
bach, Hilschbach, Kölln, Rittenhofen, Sellerbach, Ueberhofen
Walpershofen in den Wohnungen der zuständigen Herren
Gemeindevorsteher, in der Gemeinde Güchenbach auf dem
Rathaus, Zimmer Nr. 10, zur Einsicht offen.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in die Wählerliste sind während der Offenlegungsfrist,
also bis spätestens 27. Februar 1928, beim Bürgermeister—
amt in Riegelsberg, Inne Nr. 10, während der Dienst—
stunden zu erheben. Dem Beschwerdeführer wird über die
Einlegung des Einspruchs eine Bescheinigung erteilt.
Ueber die Einsprüche entscheidet eine aus dem unter—
zeichneten Bürgermeister oder dessen Vertreter und zwei
vom Landrat ernannten Beisitzern bestehende Kommission
und zwar bis spätestens 3. März 1928.
Gegen die Entscheidung dieser Kommission kann innerhalb
3 Tagen nach ihrer Bekanntgabe beim Verwaltungsaus—
schuß des Saargebietes Beschwerde eingelegt werden, der in
etzter Instanz entscheidet.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist können in die Wähler—
liste Wahlberechtigte nur mehr auf Grund von Entschei—
dungen im Einspruchsverfahren aufgenommen werden.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unterschied des
Geschlechts, die die Eigenschaft eines Saareinwohners haben
p am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet
aben.
14
Allen in die Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigte
vird bis zum Tage der Auflegung der Wäöhlerlisten di
Wahlkarte zugestellt, die gut aufzubewahren und am Ta
der Wahl, bei der Stimmabgabe, vorzuzeigen ist. W
keine Wahlkarte erhält, ist in der Wählerliste nicht du
genommen.
Die Bürgermeisterei ist in 15 Stimmbezirke eingeten
die Gemeinden Engelfangen, Etzenhofen, Herchenbach, Hilsch
dach, Kölln, Rittenhofen, Sellerbach, Ueberhofen g
Walpershofen bilden je einen und die Gemeinde Güche
bach sechs Stimmbezirke und zwar die Ortsteile
1. Riegelsberg, Pottaschhütte und die Forsthäuser Wa
born und Neuhaus,
2. Buchschachen,
3. Pflugscheid-Hixberg,
4. Güchenbach 1,
5. Güchenbach JII mit Forsthaus Holz,
ß. Von der Heydt, Kirchheck, Heinrichshaus, Steinda
Neuhausschächt, Seilschacht und Forfthaus Pfaffenkor
Riegelsberg, den 7. Febrüuar 1988.
Der kom. Bürgermeister
Ahrens.
Bekanntmachung
betr. die Wahlen für den Landesrat.
Die für die einzelnen Gemeinden des Bürgermeisten
bezirks aufgestellten Wählerlisten für die am 25. Mä
1928 stattfindenden Wahlen zum Landesrat liegen in d
Zeit vom 14. Februar bis einschließlich 27. Februar 19
in den Wohnungen der zuständigen Herren Gemeindev,
steher zur Einsicht aller Beteiligten auf.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
die Wählerliste sind während der Offenlegungsfrist — a
his spätestens 27. Februar 1928 — beim Bürgermeistera
in Heusweiler, Zinmer 12, während der Dienststunden
erheben. Dem Beschwerdeführer wird über die Einlegu
des Einspruchs eine Bescheinigung erteilt.
Ueber die Einsprüche entscheidet eine aus dem unte
zeichneten Bürgermeister oder dessen gesetzlichen Vertren
und zwei vom Landrat ernannten Beisitzern bestehend
Kommission und zwar bis spätestens 38. März 1928.
Gegen die Entscheidung dieser Kommission kann innerha—
3 Tagen nach ihrer Bekanntgabe beim Verwaltungsau—
schuß des Saargebietes Beschwerde eingelegt werden, d
in letzter Instanz entscheidet.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist können in die Wähle
liste Wahlberechtigte nur mehr auf Grund von Entscheidunge
im Einspruchsverfahren aufgenommen werden.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unterschied de
Beschlechts, die die Eigenschaft eines Saareinwohners haben
am Tage der Wahl das 20. Lebensiahr vollende
aben.
Allen in die Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigte
wird bis zum Tage der Auflegung der Wählerlisten ein
Wahlkarte zugestellt, die gut aufzubewahren und am Tag
der Wahl, bei der Stimmabgabe,' vorzuzeigen ist. We
teine Wahlkarte erhält, ist in die Wählerliste nicht au
genommen.
Jede Gemeinde bildet einen Stimmbezirk.
Heusweiler, den 7. Februar 1928. n
Der Bürgermeister: Mahser
25
26 Vekanntmachung.
Zu den Neuwahlen für den Landesrat ist durch Ve
ordnung der Regierungskommission Termin auf Sonnta
den 25. März 1828, festgesetzt worden. Wahlberechtigt fü
diese Wahr sind:
1. Alle Personen, die in den Wählerlisten für die Gr—
D aderaber und Kreistagswahl für 1926 eingetrage
ind; —
2. alle diejenigen Personen, die die Eigenschaft als Saar
einwohner besitzen und vor dem 25. März 190
geboren sind. —
Die Wählerlisten liegen vom 14. Februar 1928 bis ei—
chließlich 27. Februar 1928 und zwar
für den Stimmbezirk Kleinblittersdorf auf dem Bürge
meisteramte, Zimmer 8;
für den Stimmbezirk Auersmacher in der Wohnung d—
Herrn Gemeindevorstehers Krauser;
für den Stimmbezirk Rilchingen-Hanweiler in der Wo—
ne des Herrn Gemeindevorsteher-Stellvertreter
issy
vährend der Dienststunden zur Einsicht offen.
Jedem Wahlberechtigten wird eine Jerapesaerte
Wählkarte zugestellt werden, mit der er sich am Wahltag
zur Ausübung seines Stimmrechts ausweisen muß. Die