Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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61 Bekanntmachung.
Der Metzgermeister Julius Lorenz, hier, Hohenzollern⸗
traße 12, wöhnhaft, beabsichtigt auf seinem neu erworbenen
Grundstück an der Kaiserstraße hierselbst, Flur J, Parzelle
Nr. 15332,77, ein Schlachthaus zu errichten. Die Ab—
wässer sollen nach Klärung durch einen Kanal in den
kanalisierten Sulzbach geleitet werden.
Gemäß 8 17 der Gewerbeordnung und der Ausführungs—
anweisung hierzu vom 1. Mai 1904 wird dieses Unter—
nehmen zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Etwaige Ein⸗
wendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen,
sind binnen 14 Tagen bei mir schriftlich in 2 Exemplaren
einzureichen oder auf' Zimmer 2 des Rathauses zu Pro—
tokoll zu geben, woselbst auch die Beschreibungen, Zeich
nungen und Pläne innerhalb der Einspruchsfrist zur Ein—
sicht offen Legen.
Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage der Ver—
öffentlichung dieser Bekanntmachung in den hiesigen Orts—
hlättern und dem Kreisblatt. Nach Ablauf der Frist können
Einwände nicht mehr erhoben werden. Termin, zur münd—
lichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einsprüche wird
auf Montag, den 30. Juli d. J., vormittags 10 Uhr, auf
Zimmer 2 des Rathauses anberaumt. Im Falle des Aus—
bbeͤibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorge—
zangen werden.
Friedrichsssthal, den 12. Juli 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Kondruhn.

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Saarbrücken, den 18. Juli 1928.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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