Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt Herbunden iat
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs.

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Schrüuleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Verlag von
GSebr. Hoser A Saarbrchen Volklingen. — Jernsplecher
der Hruckerei NRr. 1184 (Amt Saarbrücken).

Nr. 27 Mittwoch,

Besudgspreisür das Bierteljahr 5910 Ir.
Anzeigengebühren: Die SGmal gespallent Millimeter-Zeile
oder deren Raum 60 CEis.

11. Juli 1928 53. Jahrg.

Iunhalt.
Diehsenctenpolize inhe Anyehnnas — — — eens (S. 107). — Festsetzung eines Fluchtlinien⸗
einer besonderen Steuer zu den Kosten der Stier- un planes (S0 107). — Ofsenlegung eines Jagdpaächtvertrages
Bockhaltung in der Gemeinde Scheidt (S. 107). — Plan-(S. 107) gung Jag rag

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
64 Biehse achenpolizeiliche Anordnung.
Nach amtstierärztlicher Feststellung ist im Gemeinde—
schlachthof in Dudweiler beĩi 6 Schweinen die Maul- und
Klauenseuche ausgebrochen. Ueber den Schlachthof wurde
die Sperre verhängt und die erforderlichen Schutzmaß—
nahmen angeordnet.
Für den Sperrbezirk finden die Vorschriften meiner
viehstuchenpolizeilichen Anordnung vom 10. Dezember 1919.,
i. 715, Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Die Einfuhr von Rindern, einschl. Kälber, wird ge
sattet unter der Bedingung, daß sie unmittelbar in die
Schlachthalle gebracht und sofort abgeschlachtet werden.
Saarbrücken, den 4. Juli 1928.

i. 5211.

Der Landrat.
J. V.: Michels

Belanntmachungen anderer Behörden.
265 VII. Nachtrag
zur Ordunng über die Erhebung einer besonderen Steuer
zwecks teilwe iser Deckung der Kosten der Stierhaltung
der Gemeinde Scheidt vom 19. Dezember 1913.
Die Ordnung über Erhebung einer besonderen Steuer
zwecks teilweiser Deckung der Kosten der Stierhaltung der
Gemeinde Scheidt vom 19. Dezember 1913 erhält im 31
Abs. 1 folgende Fassung:
Wer eine Kuh oder ein deckfähiges Rind hält, hat für
e ein Stück dieser Viehgattung eine Steuer von jährlich
35 Fr. in einhalbjährlichen Raten am 1. April und
l. Okltober an die Gemeindekasse zu entrichten.
Dieser Nachtrag tritt vom J. April 1928 ab in Kraft.
Beschlossen in der Gemeinderatssitzung von Scheidt am
22. Mai 1928.
Brebach, den 29. Mai 1928.
Der Bürgermeister:
gez. Loskant.
Nr. K. A. 6103.
GBenehmigt. Beschluß vom 2. Juli 1928.
Taarbrücken, den 3. Zuli 1928.
* Der Kreisausschuß:
Siegel.) Der J. Vichuß
gez. Kill,
1 Kreisdeputierter

aelnei des
26 Planoffenleguug betr. —A— deie erhutte.
Anst uusaieise⸗ —* zewgretzi beabsichtigt bei der
ie Fals chütte in Breba F ßoͤleises vor—
gete aete n oe d erene Tage auf
unehmb Die Pläne liegen währen jedermanns Einsicht
— J hiesigen Rathauses zu eder Tage, an dem
nen ierge in ine stn ——
die erste diese Bekanntmachung entha reiligte im
is cheint. 5. Betei
irandiatee —— onn deeWeb Plan er⸗
Umfange seines Interefses Einwendungen g weifacher Aus—
heden. Einwendungen sind iee Die eß der oben er—
aidung oder mündlich zu Protoko
wähnten Stelle anzubringen.
Brebach, den 4. Juli 1928.

Der Bürgermeisfter

257 V. Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung einer besonderen Steuer
zwecke teilweiser Deckung ver Kosten der Bockhaltung in
der Gemeinde Scheidt vom 3. Noveniber 1919.
Die Steuer zur teilweisen Deckung der Kosten der Bock—
haltung wird auf 8 Fr. erhöht.
Die Steuerordnung vom 3. November 1919 in der
Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. August 1925
erhält folgende Fassung des 8 1:
Wer eine Ziege hält, die mindestens 9 Monate alt ist,
hat für jedes Stück eine Steuer von 8 Fr. in einhalb—
ährlichen Raten am 1. April und 1. Sktober an die
vemeindekasse zu entrichten.
Dieser Nachtrag tritt vom 1. April 1928 ab in Kraft.
Beschlossen in der Gemeinderatssitzung von Scheidt am
21. Mai 1928.
Brebach, den 29. Mai 1928.
Der Bürgermeister:
gez. Loskant.

Nr. K. A. 6102.
Genehmigt. Beschluß vom 2. Juli 1928.
Saarbrücken, den 3. Juli 1928.
Der Kreisausschuß:
J. V.
gez. Kill,
.Kreisdeputierter.

Ziegel.)

253 Bekanntmachung.
Auf Grund des 81 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 ist
vom Gemeindevorstand im Einverständnis mit der Ge—
meindevertretung in der Gemeinderatssitzung von Güchen—
hach vom 21. Juni dieses Jahres der von dem Gemeinde—
bauamt Riegelsberg und dem Kreisvermessungsamt Saar—
drücken unterm 11. April 1927 für das Gelände zwischen
Waisenhausstraße und Saarbrückerstraße einerseits und
kaiser-Friedrich-Straße, Buchschachenerstraße und Kaiser—
Wilhelm-Straße andererseits aufgestellte Fluchtlinienplan be—
züglich der Straßen A⸗-B, B—C, DEB, B—AFE und
eines freien Plazes E—F—G—H festgesetzt worden. Der
Plan hat unterm 29. Juni dieses Jahres die polizeiliche
Zustimmung erhalten.
Auf Grund des 8 7 des Gesetzes vom 2. Juli 1875
wird dieser Plan in der Zeit vom 9. Juli bis 6. August
1928 im Bürgermeistereigebäude zu Riegelsberg, Zimmer
Nr. G, zu jedermanus Einsicht offen gelegt. Einwendungen
jegen diesen Plan sind während dieser Zeit anzubringen
Riegelsberg. den 1. Juli 1928.
Der Gemeindevorstand:
Ahrens,
kom. Bürgermeister.

259 Bekanntmachung.
Der mit Herrn Oskar Biegel aus Völklingen abgeschlossene
Fagdpachtvertrag für die Jagd auf dem Gemeindebanne
derchenbach liegt vom 12. Juüli 1928 ab 14 Tage lang
u der Wohnung des unterzeichneten Jagdvorstehers zur
Finsicht der Jagdgenossen offen. Jeder Jagdgenosse kann
vährend der Offenslegungsfrist beim Kreisgusschuß in Saar—
hrücken gegen den Jagdpachtvertrag Einspruch erheben.
Herchenbach, den 5. Juli 1928.
Der Jagdvorsteher:
Rimvert, Gemieeindevorsteher.
—— —
Saarbrücken, den 11. Juli 1928.
Der Landrat: Dr Bodeler
            
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