111. ungerade Nummern und 56— 156 gerade Num-nahme an der Wahl berechtigen, zugestellt werden. Alle
n berspnen, die keine Wahlkarten erhalten, sind in der
Schafbrücke und die Straßen am Geisberg von Nr. 33 Wäöhlerliste nicht eingetragen. Es liegt im Interesse der
gis I7Ts ungerade und 5540 156 gerade Nummern und Beteiligten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Sirtenftraße Aufnahme in die Liste gegeben sind, die Eintragung recht⸗
Gemeinde Bliesransbach. zeitig, d. h. vor dem 27. 2. 1928, zu beantragen.
Gemeinde Brebach. Gersweiler, den 10. Februar 1928.
Gemeinde Bübingen. Der Bürgermeister:
Ert Fechingen (Altfechingen). A. Müller.
Ort Neufechingen. J
Srt Guüdingen, Bahnstraße, Brückenstraße, Brunnen⸗
firaße, Bühlerstraße, 84 bis Schluß, Fechingerstraße
Feldstraße Friedrich-Ebertstraße, Kanalstraße, Kirch—
raße, Kathenaustraße, Saargemünderstraße Nr. 100
geraͤde Nummern 106 bis Schluß, ungerade Nummern
dd bis Schluß mit Ausnahme der Nummern 117 und
1212j, Sittershöhe, Im Allmet, Haus Rotberg, Auf
der Unner.
Srt Güdingen, Saargemünderstraße ungerade Num—
mern 12105 und die Nummern 117 und 121261
einschließlich gerade Nummern 22104, Bühlerstraße
12 5323 Sandweg, Hochstraße, Riesenstraße, Zwerg—
straße.
Die Ortsteile Scheidt und Scheidterberg.
Ort Rentrisch,
Ortsteile Schneidershof, Neuscheidt, Stahlhammer und
Eschberg.
Sämtlichen Wahlberechtigten wird eine neu ausgefer—
igte Wahlkarte zuͤgestellt werden.
Als Wählerlisten werden die bei der Gemeinderatswahl
bon 19826 verwendeten Wahllisten nach Berichtigung auf
Grund der inzwischen eingetretenen Zu- und Abgänge
benutzt. Von Amts wegen sind nachgetragen worden die seit—
her zugezogenen Wahlberechtigten und die seit den letzten
Wahlen wählberechtigt gewordenen Personen.
Die Wählerlisten für die einzelnen Stimmbezirke liegen
mit Ausnahme von Brebach im Amtszimmer der Gemeinde—
vorsteher und für den Stimmbezirk Brebach im Rathaus
in Brebach vom 14. bäs einschl. 27. Febru.ar d. Is.,
Zimmer Nr. 4, während der Dienststunden zur Einsicht der
Wahlberechtigten offen.
Einsprüche gegen die Wählerlisten sind spätestens bis
zum 27. Februar d. Is. beim Bürgermeister zu erheben,
erforderlichenfalls unter Vorlage von Beweismitteln.
NUeber die Einlegung des Einspruchs wird dem Beschwerde⸗
sührer eine Bescheinigung ausgestellt. Ueber den Einspruch
entscheidet eine Kommission, bestehend aus dem Bürger—
meister oder seinem gesetzlichen Stellvertreter als Vor—
fitzenden und zwei vom Landrat ernannten Beisitzern. Die
ommissionen, haben über die Einsprüche spätestens bis zum
3. März 1928 zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung
kann innerhalb dreier Tage nach ihrer Bekanntgabe beim
Verwaltungsausschuß des Saargebietes Beschwerde einge
egt werden, der in letzter Instanz entscheidet.
Verlegt ein Wahlberechtigter nach Ablauf der Aus
egungsfrist seinen Wohnsitz nach einem anderen Stimm—
bezirk, so ist er berechtigt, sich nach Löschung seines Namens
in der Wählerliste seines bisherigen Stimmbezirks auf Grund
einer hierüber von der Gemeindebehörde auszustellenden
Bescheinigung im Stimmbezirt seines neuen Wohnsitzes nachräglich
in die Wählerliste auinehmen zu lassen.
Brebach, den 8. Februar 1938
Der Bürgermeister:
Losfant
—
21 Bekanntmachung.
Die Waͤhllisten der Bürgermeisterei Völklingen für die
am 25. März 1928 stattfindenden Landesratswahlen wer⸗
den 14 Tage lang und zwar von
Dienstag, den 14. Februar 1928 bis einschließlich Mon—
tag, den 27. Februar 1928 zur Einsicht offengelegt.
Die Offenlegung erfolgt:
Für“ Völtlingen auf dem Wahlbüro, Schulstraße 8,
Zimmer 7, uünd zwar Werktags während der Büro—
sunden und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 12
Uhr vormittags;
für Obervölklingen bei dem Bezirksvorsteher Zimmer⸗
mann daselbst;
für Jurstenhausen bei dem Bezirksvorsteher Reutler
daselbst;
für Feune bei dem Bezirksvorsteher Burger daselbst;
für Wehrden bei dem Gemeindevorsteher Bohr daselbst;
sun Hierelaucevn bei dem Gemeindevorsteher Braun
aselbst.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in die Wählerbisten sind nach den gegebenen Bestimmungen
nnerhalb der obengenannten 14 Tage bei dem Unter—
‚eichneten schriftlich anzubringen oder auf Zimmer 7, Schul⸗
tratze 8, Völtlingen — Wahlbüro — mündlich zu Prototkoll
zu geben.
Sodann weise ich noch darauf hin, daß jeder Wahl—⸗
berechtigte zur Ausübung seines Wahlrechts einen Aus—
veis (WSahlkarte) haben muß. Ohne diesen Ausweis kann
riemand zur Wahl zugelaffen werden. Für die bevor—
tehenden Landesratswahlen sind neue Wahlkarten J
lertigt worden und werden dieselben bis spätestens 14.
Februar er. den Wählern zugestellt. Wer bis zu diesem
Tage eine neue Wahlkarte nicht erhalten hat, steht nicht
in der Wählerliste und kann wegen der Nichteintragung
his 27. Februar 1928 auf dem Wahlbüro — Schulstraße 8,
Zimmer 7 — in Völklingen Einspruch erheben.
Für verloren gegangene Ausweise (Wahlkarten) werden
auf dem Wahlbüro kostenlos Zweitschriften ausgestellt.
Völklingen, den 7. Februar 1928.
Der Bürgermeister.
V.: Der Beigeordnete
Stumm.
4
22 Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung der Regierungskommission
om 7. Dezember 1927 sind die Wählerlisten für die am
25. März 1928 stattfindenden Landesratswahlen während
der Dauer von 14 Tagen offenzulegen.
Die Offenlegung der Listen erfolgt in der ne von
Dienstag, den 14. Februar 1828 bis einschließlich Montag,
den 27. Februar 1928,
an folgenden Stellen:
1. Für Ludweiler auf dem Rathaus, Zimmer Rr. 8,
während der Bürostunden (an Sonntagen ist von
10212 Uhr geöffnet);
ür suterbach bei dem Gemeindevorsteher Detemple
daselbst;
“ Karlsbrunn bei dem Gemeindevorsteher Regitz da—
elbst;
ür F Nikolaus bei dem Gemeindevorsteher Müller
daselbst;
ure W bei dem Gemeindevorsteher Brück da—
elbst;
y n mersweiler bei dem Gemeindevorsteher Allard
aselbst;
er — bei dem Gemeindevorsteher Kohlbecher
aselbst.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in die Wählerliste sind spätestens bis zum 27. Februar
1928 bei dem Unterzeichneten schriftlich anzubringen, oder
ruf dem Rathause, Zimmer 8, mündlich zu Protokoll zu
en Erforderlichenfallb unter Vorlage von Beweis—
nitteln.
Als Wählerlisten werden mit einer Ausnahme, die bei der
Bemeinderatswahl 1926 verwendeten Wahllisten nach Be—
richtigung auf Grund der inzwischen eingetretenen Zu—
20 Bekanntuachung betr. Landesratswahl.
In, Anschluß an meine Bekanntmachung vom 27. 12.
1927 bringe ich hiermit folgendes zur allgemeinen Kenntnis:
Die Wählerlisten für die Landesratswahl am 25. März
4828 liegen vom 14. Februar 1928 bis einschließlich
27. Februar 1928 offen, und zwar:
1. Die Wählerliste für den Stimmbezirk Gers—
weiler im Rathaus (Zimmer 1);
2. die Wählerliste für den Stimmbezirk Otten—
hausen in der Wohnung des Bezirkavorstehers Hec
in Ottenhausen;
die Wählerüsten für den Stimmbezirk Claren—
thaleKrughürtre in der Wohnung des Semeinde—
vorstehers Wilhelm in Clarenthal. Hauptftraße.
Eingprüchengegen die Wählerlkisten sind bis
pa te steen3 27 1838 ben mir zu erbeben.
Ueber die Rechtmäßigkeit der Einsprüche entscheidet eine
Kommisfion, die aus mir oder meinem Stellvertreter und
den von dem Herrn Landrat ernannken Beisitzern — für
Gersweiler-Ottenhausen und Clarenthal⸗Krughütte je 2Bei—
iitzern — besteht.
Bei dieser Gelegenheit weise ich besonders darauf hin,
duß in den nächsten Tagen die Wahltarten die zuf Teil