Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Gaodopbgsctegr Koeßsblocoe
Amtliches Anzeigeblatt erondm aitt
für den Kreis Saarbrücken. une uue effentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wocheatiich Mitwoche

Schristleitung, des nich amichen Teiles —X und Berlag von
dr! Holer ReG. Sagrbrucken Pölklingen· FJern
ðe der Stucherei ir. 1184 (Amt Saarbrücken). sorecher

Nr. 23

, Bezugspreinut das Vietteljahr 5.109 d R
Anzeigengebühren. Die 6mal gespaltene Millit er⸗ Zeile
oder deren Raum 60 Cts.
—7
53. Jahrg.

13. Juni 1928

Inhalt:
Vertretung des Präsidenten der Regierungskommissione gestellten und prämiierten Zuchteber S. 99. — Ausübung
(S. 959. — AÄbänderung der Umsatzsteuerverordnung (S. 939). des Forst- und Jagdschußes (F. 95). — Aufgehobene
Zugelassene Rechtsanwälte (S. 93). — Meisterprüfungs- Straßensperre (S. 95). — Fluchtlinienplin Neuscheidt (G.
ausschuͤsse (S. 99. — Verzeichnis der zur Ankörung vor- 95). — Sonntagsruhe im Friseurgewerbe (S. 95).

G O»OS—

Belanntmachungen der Regierungs⸗
lommission des Saargebietes.
228 Erlaß
betr. Vertretung des Präsidenten der Regiernngskommission.
Gemäß 88 17 und 18 der Anlage zu Abschnitt 4 (Teil 8)
des Friedensvertrages,
gemäß 84 der von dem Völkerbundsrate unter dem 13.
—38* — 1920 an die Regierungskommission ergangenen Vor—
chriften,
erläßt der Präsident der Retierungstommission was folgt:
Herr J. Morize, zuzohtweg Mitglied der Regierungs—
kommission wird während der Abwesenheit von Sir Ernest
Wilton, Präsident der Regierungskommission, zwischenzeitlich
mit der Führung der Präsidentengeschäfte der Regierungs—
kommission bhbetraut.

82.
Herr J. Morize, stellvertretender Präsident der Regie—
cungskommission, wird zwischenzeitlich mit der Wahrneh—
mung der Amtsgeschäfte von Sir Ernest Wilton, Mitglied
der Regierungskommission, beauftragt (auswärtige Ange—
legenheilen und Angelegenheiten des Innern).
Der Erlaß tritt mit Wirkung vom 2. Juni 1928 ab in
sKraft und wird durch die Ruͤckkehr von Sir Ernest Wilton,
Präsident und Mitglied der Regierungskommission, in das
Saargebiet, außer Kraft gesetzt.
Saarbrücken, den 80. Mai 1928.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez.: E. C. Wilton.

r Aussührungsbestimmungen J
zur Verorduunug vom 21. März 1928 zur Abänderung der
Umsatzsteuerverordnung.
r An rund des Z., Absatz 8. der Verordnung vom
i März 4828 zur Abänderung der Umsatzsteuerverordnung
(Amtsblaͤtt Seite 1200 wird folgendes bestimmt:
Artikel J.
Di (Zu 8 1.)
ud ie zur Koksbereitung aus dem Zollausland einge—
adrten ohlen sind in der Buchfuͤhrung des Steuerpfllch—
egen— und, wertmäßig auf einem besonderen Konto
— — 9, dem auch die Art ihrer Verwendung

Artikel 2.
¶) D O Gu*2) d Monat d
Duͤrchsa berbergamt exmittelt für jeden Monat den
Turchschnittspreis iue die Tonne do von den Fruben im
Zaargebiet abgesetten Kohlen die zu Verardeitung in
sotereien geeignet stnd. ie Festertung der D itnet
preises durch das berbetaneist endgültig.
¶). Bis zum 15 eines jeden Monats teilt das Ober⸗
bergamt den Durchschnittspreis für den vorausgegangenen
Monat den in Betracht kommenden eie sowie
—S der Verwaltung der direkten und indirekten
Sten mit. — 4

Artikel 3.
(Zu 88).
(1) Ter Wert der nach 8 1, Absatz 1, Nrns, der Umsatzteuerverordnung
 steuerpflichtigen Gegenstände ist in der
Imsatzsteuererklärung U getrennt von den vereinnahmten
Entgelten anzugeben. Ter Steuererklärung ist eine Auf—
stellung als Anlage beizugeben, aus der die Einfuhrmengen
der einzelnen Monate, die monatlichen Durchschnittspreise,
die hiernach berechneten Werte der monatlichen Einfuhr⸗
mengen sowie der Gesamtwert ersichtlich sind. 7*
11) d die Berechnung der Abschlagszahlungen gemäß
312 bsatz 2, der ien ist für “die
Monate März, Juni, September und Dezember der Durch—
chnittspreis der vorausgegangenen Monate Februar, Mai,
August und November zunächst maßgebend. Die hierdurch
entstehenden Mehr⸗ oder Dideen für die drei
ersten Vierteljahre jeweils bei der MWschlagszahlung Sfür
das folgende Vierteljahr auszugleichen. Zu wenig ent⸗
richtete Beträge für das vierte Kalenderpvierteljahr sind
alsbald noch Bekanntgabe des Darchschnittspreises für den
Monat Dezember nachzuzahlen; überzahlte Beträge können
zurückgefordert werden. Nicht zurückgeforderte Beträge wer—
den auf die veranlagte Umsatzsteuer angerechnet und im
darüber hinausgehenden Betrage von Amts wegen erftattet
oder auf sonstige rückständige Steuern angerechnet.
Saarbrücken, den 24. Mai 1928.
Das Mitglied der Regierungskommissinn
für die Finanzen: 8
gez.: J. Morize.

230 Bekanntmachung
betr. Eintragung in die Liste der beim Landger
Saarbrüden zugelassenen Rechtsauwälte.
Huebsch in Lebach, 77
Rürnberg in Merzig, —33
Cohn in Merzig, I
Juftizrat Fenner in Neunkirchen,
Er, Brüll in Neunkirchen.
Ludwig in Neunkirchen,3
Tr. Dietz in Neunkirchen
Fuchs in Ottweiler,
Büttner in Ottweiler,
DTr. Marx in Saarlouis,
Tr. Flesch in Saarlouis,
Tr. Tonnevert in Saarlou
Kropf in Saarlouis, J
Dr. Jeinriche in Sulzbach,
Dr. Margraf in Sulzbach,
Tr. Seibrock in Sulzbach,
Taub in Völklingen, J
Dittrich in Völklingen,
Dr. Krämer in St. Wendé
Schluch in St. Wendel,
Roland in Homburg,
Dr. Hans in Homburg,
sind heute in die Liste der beim Landgericht Saarbrücken
zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden.
Saarbrücken, den 29. Mai 1928s8s. 5
Der Landgerichtspräsident.
            
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