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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs.
Schriftleituno des nichtamtlichen Teiles, Oruck und Berlag von
Sebre Hoser A⸗G. Sagrbrücken Völklingen. — FJernsprecher
der Druckerei Rr. 1184 (Amt Saarbrücken).
Bezugspreis,ür das Vierteljahr 5.10, It. 9—
Anzeigengebühren: Die Gmal gespaältene Millimeter-Zeile
oder deren Raum bô CEts.
Nr. 19 Mittwoch,
16. Mai 1928 53. Jahrg.
Inhalt:
Verfügung betr. Funkempfangsstellen. — Höchstpreise für fahrzeugen. — Abgabepflichtiger Pferde- und Rindvieh—
Brot. — Aufgehobene Straßensperre. — Verkehr mit Kraft-bestand. — Ausstellung eines Lufthammers.
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fommission des Saargebletes.
08 Bersügung *
betr. die Erlasfsung von Gebühren jür private Funk⸗
empfangestellen.
Der Regierungskommissar fsür Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn-⸗, Post? und Telegraphenwesen, verfügt auf
Grund des Erlasses vom 6. Dezember 1923 (Amtsblatt
Nr. 31, Seite 294) und nach erfolgter Zustimmung des
Regierungskommissars des Innern und des Regierungs—
rommissars für Finanzen was folgt:
Einziger Artikel.
. Die statistische und Kontrollgebühr, welcher private
Funkempsfangsstellen unterliegen, kann auf Antrag erlassen
werden: den Blinden; serner solchen Schwerkriegsbeschädigk
ten, die insolge ihres Leidens in ihrer Bewegungsmöglicht
keit und im Besuch von öffentlichen Vorsührungen ernstlich
behindert sind und sich in bedrängter wirtschaftlicher Lage
befinden; ferner Krankenhäuser, Heimen usw., die zur
Ausnahme vorgenannter Personen dienen.
2. Vorstehende Bestimmung tritt mit sofortiger Wirkung
in Kraft. Infolgedessen wird die Versügung vom 1. Sep—
rember 1926 (Amtsblatt Nr. 34, Seite 261)) gegenstandslos.
Zaarbrücken, den 30. April 1928.
der Regierungskommissar für Oeffentliche Arbeiten,
Eisenbahn⸗-⸗, Post- und Telegraphenwesen:
gez. Dr. v. Ehrnrooth.
201 Bekanntmachnung
betr. Höchstpreise sür den Verlauf von Brot.
Auf Grund der Verordnung der Regierungskommission
detr. die Festsetzung der Höchstpreise sür den Verkauf von
Brot, Nr. 43 vom 11. Januar 1924 (Amtsblatt S. 26.
Nr. 3) wird solgendes veninnr
—1.
Die Bekanntmachung betr. Höchstpreise für den Verkauf
von Brot vom 26. März 1298 (Amtsblatt S. 139) wird
aunsgehobhen.
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ye nwzungen anderer Behörden.
203 Polizeiverord nung
betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Brunnen⸗
und Aschbachstraße in Gersweiler-Ottenhausen.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei—
derwaltung vom 11. März 1850 und mit Zustimmung der
Regierungskommission hinsichtlich der Höhe des Strafmaßes
vird für den Umfang der Gemeinde Gersweiler-Ottenb
jausen folgende V vnewhrrins erlassen:
Das Befahren der Brunnenstraße in Gersweiler sowie
das Befahren der Aschbachstraße in Ottenhausen von der
Einmündung in die Blumen- bzw. Pfählerstraße bis zur
Abgrenzung an die Ostschachtstraße mit Kraftfahrzeugen
Last⸗- und ——— — ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Fr.
oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen
bestraft.
83.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer
Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Gersweiler, den 7. Februar 1928.
Der Bürgermeister: Müller.
204 Abgabepflichtiger Pferde- und Rindviehbestand.
Das Verzeichnis des vorhandenen abgabepflichtigen
Pserde- und Rindviehbestandes liegt vom 14. d. M. ab
vährend 14 Tagen im Rathause, Zimmer 18, zu sedermanns
Einsicht offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit sind
während dieser Zeit bei mir anzubringen.
Die Abgabe beträgt sfür Pserde und Esel 6 Fr. und für
Rindvieh 1 Fr.
Sulzabach-Saar. den 12. Mai 1928.
Der Bürgermeister.
295 Bekanntmachung.
Herr Karl Martin, Maschinen- und elektrotechnische
ZJabrik hierselbst, beabsichtigt auf Flur 1507,77 einen
Lufthammer System „Jupp“ aufzustellen.
Das Fallgewicht des Hammers beträgt 40 Kilogramm.
Dieses Vorhaben wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis
gebracht.
1. mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen
die Ausführung der beabsichtigten Anlage binnen 14
Tagen vom Tage der Ausgabe der diese Bekannt—
machung enthaltenden Ortsblätter an gerechnet, bei
dem Unterzeichneten schrifstlich in 2 Exemplaren oder
zu Prototoll zu bringen;
mit der Verwarnung, daß nach Ablauf dieser Frist
Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht
werden können und
mit dem Bemerken, daß Zeichnungen und Beschreibun—
gen auf Zimmer 2 des hiesigen Bürgermeisteramtes
zu jedermanns Einsicht offen liegen.
Zur mündlichen Erörterung erhobener Einwendungen
vird Termin auf den 25. Mai d. J. vormittags 10
Uhr, auf Zimmer 2 anberaumt mit der Eröffnung, daß im
Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider—
iprechenden gleichwohl mit der Erörterung etwaiger Ein—
vendungen vorgegangen wird.
Friedrichssthal, den 9. Mai 1928.
Der Bürgermeister: Kondruhn.
4 82.
Für Gemischtbrot, das je zur Hälfte aus Weizenmehl
und Roggenmehl hergestellt ifi, wird ein Höchftpreis von
l, 15, Frysür das Pfund sestgesetzt.
Als Weizenmehl im Sinne dieser Bestimmung gilt das
Weizeneinheitsmehl, das einen Zusatz von Roggen-, Reis—
oder Gerstenmehlenthält. 83
8 8
Ist in einer Brotverkaufsstelle Brot vorstehender
Wisctung nicht vorrätig, so gilt dieser Preis für das in
dere Qualität zunächft stehende, bessere Brot, das in der
derkaujestelle vorhauden ist.
Fiese Bekanntmachung tritt am Montag, den 7. Mai
928 in Kraft.
Saarbrücken, den 4. Mai 1928.
Das Mitglied der Regierungskommission
für wirtschaftliche Angelegenheiten:
gez.:; Morize.
2
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Bedanntmachungen des Landrotsamtes
29 vBexkauntmachung. Sperre der
Die am7. Dezember 1928 angeordnete Sperre
Provinzachtrag ieeen ehet aih mit sosortiger
Wirkung aufgehoben.
Sgarbrücken, den 11. Mai 1928.
3800 Der Nanderat J5 Podnesf.
Der Landrat: Dr. Voge ter.
Snorhrücken. den 16 Mai 1999