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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs.
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von
Gebr. Hofer A.⸗G, Sagarbrücken— Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
Nr. 14 Mittwoch,
Bezuqspreisur vas BVierteljahr 5. 0, Fr.
Anzeigengebühren: Die 6Gmal gespaitene Millimeter-Zeile
oder deren Raum'bo CEts.
11. April 1928 53. Jahrg.
Inhalt:
Schonzeit für Wild (S. 61). — Aufgehobene viehseuchen⸗
polizeiliche Anordnungen (S. 61). — Errichtung einer
Fabeik zur Herstellung von gelöstem Acetylen (S. 61). —
Jagdverpachtung Ludweiler (S. 61). — Errichtung einer
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
154 Beschluß.
Auf Grund des Artikel 2 der Verordnung der Regierungs—
kommission über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar
1925 wird die Schonzeit für weibliches Rehwild und
Fasanenhennen für die Jagdsaison 1928,29 aquf das ganze
Jahr ausgedehnt, so daß das weibliche Rehwild auch in
— DDD
die Fasanenhennen auch in der Zeit vom 16. September
1928 bis einschließlich 15. Januar 1929 mit der Jagd zu
verschonen sind.
Saarbrücken, den W. März' 1928.
DTer Verwaltungsausschuß des Saargebietes:
gez. Der. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
155 Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte
des Bergmanns Michel Scheer in Bildstock erloschen ist,
wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 9. März
dieses Jahres, J. 1955, aufgehoben.
Saarbrücken, den 4. April 1928.
2729.
Der Landrat:
Dr. Bogeler.
156 Vekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften
des Gemeindevorstehers Ziegler in Hirtel erloschen ist,
werden meine viehseuchenpolizeilichen Anordnungen vom
l. und 3. März d. Is. J. 1713 und J. 1828, aufgehoben.
Saarbrücken, den 5. April 1928.
Der Landrat:
2786. Dr. Vogeler.
157 Vekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften
des Landwirtis und Stierhalters Peter Scherer in Num—
born, des Landwirts Johann Phissppi' in Berjchweiler
und der Witwe Peter Zregler daselbsterloöschen ist, wird
meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 8. März d. Is.,
. 1854 Aufgehoben
Saarbrücken, den 5. April 1928.
.2785
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
lss Bekanntmachung.
Da die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften der
Bitwe Mürfer, Saargemünderstrate 201 und des Georg
Müller, Brückenftraße 2, in Güdingen, nach amts—
tierärztlicher Feststellung im Abheilen begriffen ist werden
meine viehseuchenpolizestichen Anordnungen vom“5. März
Rieses Jahres 84 n bon IJs5.L 2324
Werftanlage in Hanweiler (K. 61). — Jagdverpachtung
derchenbach (S. 62). — Wahlvorschlagslisten für die Nem
wahlen der Beisitzer zum Kaufmannsgericht, Spruchkammer
bezirk Völklingen (S. 62).
dahingehend geändert,
selbst der Stallsperre
Büdingen bleibt noch
Saarbrücken, den 4.
J. 2724.
daß nur noch die beiden Gehöfte
unterliegen. Der übrige Ortsteil
Beobachtungsgebiet.
April 1928.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
159 Bekanntmachung.
Die Autogen-Gasakkumulatoren-Aktiengesellschaft Berlin
SW. 61 beabsichtigt an der Kaiserstraße in Obervölklingen
zuf der Parzelle Nr. 831, Flur 26, der Gemarkung Voölk—
lingen, eine
Fabrik zur Herstellung von gelöstem Aeetylen
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 16 der Ge—
verbeordnung zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der
Aufforderung, etwaige Einwendungen innerhalb 14 Tagen
hei mir schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder mündlich
zu Protokoll auf Zimmer 24 des Rathauses anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen bis dahin ausf
Zimmer 24 des Rathauses während der Vormittaqsdienststunden
zu jedermanns Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang an dem Tage,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Amtsblattes der Regierungskommission erscheint. Später
eingehende Einwendungen haben keinen Erfolg mehr.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig er
zobenen Einsprüche wird hiermit auf
Samstag, den 28. April 1928, vormittags 10 Utzr,
auf Zimmer 18 des Rathauses anberaumt mit dem Er—
zffnen, daß auch im Falle des Ausbleibens des Unter—
rehmers oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Er—
oͤrterung der Einsprüche vorgegangen werden wird.
Völklingen, den 10. April 1928.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister: Janssen
160 Bekanntmachung.
Die Jagd auf dem Gemeindebann Ludweiler rechts der
Straße LudweilerLauterbach (Jagdbezirk 11) beabsich—
rige ich auf 9. 12 Jahre öffentlich zuü verpachten.
Die in Aussicht genommenen Pachtbedingungen liegen
ab heute während zwei Wochen in meinem Geschaͤftszimmer
offen. Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpach—
tung und die Pachtbedingungen während dieser Zeit Ein—
pruch beim Kreisausschuß in Saarbrücken erheben.
Ludweiler, den 7. März 1928.
Der Jagdvorsteher:
Ernst Becker.
161 Bekauntmachung.
Der Schifsbauer Karl Braun in Hanweiler beabsichtigt,
zuf seinem an der Bliesmündung gelegenen Grundstücke,
Flur 7 Nr. 1199373, 1247,373, 1218/373 und 1249,373,
der Gemarkung Rilchingen-Hanweiler eine Werftanlage zuf
FSrhauunco eiserner Schiffe u errichten