Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Es sind nur die von dem Wahlkommissar amtlich her⸗
gestellten Stimmzettel gültig und auch diese nur dann
denn sie das Dienstsiegel des Wahlkommissars tragen
Stimmzettel, die von den Parteien hergestellt sind, sind
aAngültig. Die amtlichen Stimmzettel dürfsen nur in dem
Wahllokal ausgelegt werden. Eine vorherige Verteilung
an die Parteien oder an einzelne Wähler ist unzulässig
die Stimmabgabe auf dem amtlichen Stimmzettel erfolgt
derart. daß der Wähler durch ein auf den Stimmzettel ge—
entes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem
Woaß worschlag er seine Stimme geben will. Das Kreus ist
in den auf dem Stimmzettel gedruckten Kreis zu setzen, der
zurn dem Wahlvorschlag gehört, dem der Wähler seine
Stimme geben will. Gewählt wird nach gebundenen Listen.
Stimmzettel, auf denen Namen gestrichen und durch andere
Zewerber ersetzt sind, sind ungültig. Streichungen dürfen
anf keinen Fall vorgenommen werden.
Friedrichsthal, den 19. März 1928.
Der Wahlkommissar:
Kondruhn, Bürgermeister.

15 Bekauntmachung.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 12.
März d. J. betr die Abgrenzung der Stimmbezirke pp.
für die Landesratswahlen am 25. März d. J. gebe ich
nachstehende Aenderung hierzu bekannt:
Bei Stimmbezirk Wehrden J muß es in Spalte „Wahl—
vorsteher“ heißen: „Thomas Peter, Konrektor, Wehrden“.
Völklingen, den 21. März 1928.
Der Bürgermeister:
Jansisen.

116 Bekauntmachung.
Durch Beschluß des Kreistages des Landkreises Saar—
hrücken vom 3. Dezember 1927 ist die Gemeinde Püttlingen
in zwei Schiedsmannsbezirke geteilt worden und zwar:

V den Schiedsmannsbezirk Püttlingen]
(rechts Des Köllerbaches). umfassend den Orts⸗
teil Berg, und
py den Shiedsmannsbezirk Püttlingen II
Udinks des Köllerbaches), umfassend den Ortä⸗—
teil Bengesen mit Ritterstraße.
Als Schiedsmänner bzw. Stellvertreter sind am 20.
Januar 18928 von dem Gemeinderat Püttlingen gepat
zzw. wiedergewählt und unterm 2. Februar 1928 durch
Beschluß des Präsidiums des Landgerichts in Saarbrücken
zestätigt worden:
adwfür den Schiedsmannsbezirk Püttlingenl
rechts des Köllerbaches)
l. als Schiedsmann:
der Bergmann Georg Speicher-Wilheln zu Pütt⸗
— —— RNr. 25;
2. als stellv. Schiedsmann:
der Bergmann Michel Warken zu Rüttlingen.
rene see Nr. 75;
für den Schledsmannunsbezirt Püttlingenll
infts des Köllerbaches)
1. als Schhiedsmann:
der Konxrektor Joseyß Morschhäufser zu Rüttlingen.
 Bengeserstraße Nr. 831;
2. als stelsv. Schiedsmann:
der Bergmann Johann Meyer-Blaß zu Püttlingen.
Hohbergstraße 6
Zuftändig ist nach der Syedewannuronedgb Schi eds⸗
nann, in dessen Bezirk der Gegner des regnuetete
einen Wohnsitz hat. Ein an nige chtede⸗
nann wird jedoch durch ausdrück oder stillschweigende
vereinbarung der Parteien zuständig.
Püttlingen-Saar, den 15. März 1928.
Der Buͤrgermeister:
Georg.

Saarbrücken, den 21. März 1928.
Der Landrat: Dr. VWogelor.
            
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