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straße, Hauptstraße, Blumenstraßtze, Uchtelfangerstraße.
Fesdstraße, Wahlschtederstraße, Grubenstraße. Wahl⸗
sotal: Schulsaal lints im Erdgeschoß des neuen Schul—
haufes in Göttelborn. Wahlvorsteher: BPeter Schmidt,
Lehrer, Göttelborn, Hauptstraße Nr. 150. Stellvertret.
Wahllvorsteher: Heinxich Wagner, Steiger, Göttelborn,
Fictenstraße Nr. 11. Seelenzahl: 125.
Fischbach. Suimmbezirk 1: Bahnstraße, Rußhütterstraße,
Friedhoistraße, Weststraße, Bergstraße, Oberstraße und
Zchulstraße. Wahllokal: Schulsaal rechts im Erdgeschoß
des Fischbachschülhauses in der Mittelstraße. Wahl—
porsteher: Karl Grohe, Obersteiger a. D., Fischbach,
Weiherstraße Nr. 17. Stellpertret. Wahlvorsteher:
Georg Jung, Konrektar, Fischbach, Oberstraße 48.
Fischbach, Smmbezirk 2: Mittelstraße, Quierschiederstraße,
Winkelstraße, Holzerstraße, Weiherstraße, Ottostraße,
Zulzbachstraße. Talstraße, Eichendorsstraße, Jahnstraße
und Schubertstraße. Wahllokal: Saal der Wirtschaft
HKraus in der Quierschiederstraße in Fischbach. Wahl—
vorsteher: Jakob Huwer, Rektor, Fischbach, Mittelstraße
Nr. 30. Stellnertret. Wahlvorsteher: Alfred Minnich,
Sekretär, Fischbach, Schulstraße 16. Seelenzahl 3186.
Die Seelenzahl der Stimmbezirke im einzelnen ist
weniger als 3000.
Vorstehende Nachweisung bringe ich hiermit zur öfsent—
ichen Keuntuis. Die Wahlen zum Landesrat finden am
Zonntag, den 25. März 1928, von vormittagas 8 Uhr bis
gachmittag 6 Uhr, statt. Die Wahlkarte ist bei der Stimm—
abgabe vorzulegen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen. daß nur die—
enigen Vürger wählen können, die in den Wählerlisten
stehen. Sämtliche in die Liste eingetragenen Personen haben
oor hier aus eine Wahlkarte zugestellt bekommen. Wer
wahlberechtigt ist und noch keine Karte erhalten hat, muß,
um sich das Wahlrecht zu sichern, sich sofort auf Zimmer 1
des Bürgermeisteramtes oder bei dem Vorsteher von Göttel—
born bzw. Fischbach melden, damit seine Eintragung bis
sätestens 27. d. M. erfolgen kann.
Quierschied, den 17. Februar 1928.
Der Bürgermeister: Sieberin.
z0 Bekanutntachuang betr. Landesratswahl 1928.
In Ausführung des Artikels der Verordnung betr. Auf—
tellung der Wählerlisten fjür die Wahlen zum Landes—
at, vom 21. 4. 1922, bringe ich nachstehend die Einteilung
der einzelnen Stimmbezirke zu der am 25. März 1928
stattsfindenden Landesratswahl zur allgemeinen Kenntnis.
Gemeinde Ludweiler:“
Stimmbezirk Jl, umfassend die Straßen: Käsberg-, Rat—
haus⸗, Karlsbrunnerstraße Nr. 1263 ungerade Nummern
und 22566 gerade Nummern, Hauptstraße Nr. 1767 un—
gerade Nummern und 2—590 gerade Nummern, Werbeler—
straße. Feldstraßge und den Ortsteil Alte Ansiedlung.
Wahllokal: Schulhaus bei der Kirche (Hauptstr. 65). J
„Stimmtzezirk II, umfassend die Straßen: Karlsbrunnerstr.
Nr. 65 his Schluß ungerode Nummern und 62 bis Schluß
gerade NRummern, Schu!l-— LSauterbacher, Kreutzwalder,
Dohl Hauptstraße Nr. 71 bis Syluß ungerade Nummern
und Nr. 34 bis Schluß gerade Nummern, Forsthaus Lud—
weiler und Ziegesei?
Bahllotal: Schulhaus am Hübel GLauterbacherstr. M.
Stirimbegirk UI, umsassend' die Rosselerstraße und den
Orreteit Neue Ansiedlung.
Wahllokal: Franzöfische Schule (Neue Ansiedlung).
liee. ‚„Gemeinde Lauterbach:
Slimmbezirk J. umfassend die ganze Gemeinde Lauter
ach.
Wahllokal: Neues Schulhaus.
2. GBemeinde Karlsbrunn:
Stinmbezirt I, umfasiend die ganze Gemeinde Karls—
brunn.
Waß e1 * 2.
Wahllokal: Schulhaus.
Ithanrh Hemeinde St. Nikolaus:
J ezirk J. umfassend die ganze Gemeinde St.
Wahllokal:
Allotal: Schulhaus.
Stimmbezire Bemeinde Naßweiler;
mwe In nnedart I. umfaffende die ganze Gemeinde Naß—
Wapllelal. Zchulhaus.
Stimmbezitepernde Emmersweiler:
pessin vezixtet, umfafsend die ganze Gemeinde Emmers—
Waqhliodtal: Schulhaus.
SAmmheai Bemeinde Großrosseln:
zaeirt üe fassend die Straßen: Ludweiler-,
iKirchenstraße, An' der Schafbach und Emmers
veilerstraße Nr. 1-519 ungerade Nummern und 2234
gerade Nummern.
Wahllokal: Neues Schulhaus (in der Kirchenstraße).
Stimmbezirk II, umfsassend die Straßen: Drulinger Eck,
Rübendell, Karlsbrunnerstraße, Warndtsitraße, Johannis—
traße, Hintergasse und Emmersweilerstraße Nr. 21 bis
Schluß ungerade Nummern und 36 bis Schluß gerade
NRummern.
Wahllokal: Altes Schulhaus (im Oberdorf).
Ferner wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß
eder Wahlberechtigte, der von seinem Stimmrechte Ge—
»rauch machen will, im Besitze einer Wahlkarte sein muß.
Ihne diese wird kein Wähler zur Wahl zugelassen. Für
zerloren gegangene Wahlkarten werden auf dem Bürger
an Zimmer Nr. 8,. unentgeltlich Duplikate aus
gestellt.
Ludweiler, den 25. Februar 1828.
Der Bürgermeister:
Ortmann.
81
VBekanntnachung.
Die mit dem 30. April 1928 freiwerdende Jagd auf
dem Gemeindebann Rittenhofen Herchenbach beabsichtige ich
zffentlich, meistbietend vom t. 5. 1928 ab neu zu ver
vachten.
Die von mir in Aussicht genommenen Pachtbedingungen
siegen zwei Wochen lang und zwar vom 12. März bis
einschließlich 26. März 1928 bei mir zur Einsichtnahme
offen.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpahtung
ind gegen die Pachtbedingungen während der Auslegungs—
rist Einspruch beim Kreisausschuß in Saarbrücken erheben.
Rittenhofen Herchenbach, den 5. März 1928.
Der Jagdvorsteher: Der Jagdvorsteher:
Derr, Himbert,
Gemeindevorsteher. Bemeindevorsteher.
32 Steuer⸗Ordnung
für die Erhebung einer gemeindlichen Lustbarkeitssteuer
Amtsblatt Nr. 6 vom 16. Febr. 1924 Seite 79 Nr. 97).
Auf Grund des Beschlusses hbed Eenenderateder Ge⸗
rritß Saar ugust 327 wir
meinde Püttlingen-Saar vom v —— wird
zemäß 8 15 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1923 (Amtsblatt
S5. 311) für die Landgemeinde Vüttlingen-Saar folgende
Lustbarkeitssteuerordnung erlassen:
J. Allgemeine Bestimmungen.
81.
Steuerpflichtige Veranstaltungen:
Alle im Gemeindebezirk veranstalteten Lustbarkeiten
unterliegen einer Steuer nach den Bestimmungen
dieser Steuerordnung.
Als steuerpflichtige Lustbarkeiten im Sinne des Abs.]
gelten insbesondere folgende Veranstaltungen:
Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Karne—
valsitzungen, Kappensitzungen, Kommerse, Basare,
Bolksfeste, öffentliche Aufzüge mit Musik als besondere
Veranstaltung oder Teile einer öffentlichen Lustbar—
ceit, das Erscheinen in Maske, Voll- oder Gesichts—
maske auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder
öfsentlichen Lokalen. Als Maske gilt auch die teil—
weise Kostümierung oder Unkenntlichmachung, gleich—
viel ob hierbei eine Gesichtsmaske getragen wird oder
nicht. Das Tragen von Masken durch Kinder unter
14 Jahren gilt als nichtsteuerpflichtige Lustbarkeit;
Volksbelustigungen, wie Karusselle, Schaukeln, Hippo—
drome, Schiseß⸗ und Würfelbuden, Krafthämmer und
ähnliche Apparate, Vorrichtungen zur mechanischen
Wiedergabe musikalischer Stücke oder deklamatorischer
Vorträge, Geschicklichkeitsspiele, Glücksräder, Veran—
staltungen zum Ausspielen von Geld oder Gegenstän—
—23— und ähnliche Bahnen, Velodrome und
ergl.;
Zirkus-Spezialitäten, Variete, Tingeltangel-Vor—
stellungen, Bars, Kabaretts-, Weindielen, Schau—
stellungen jeglicher Art sowie Ausstellungen und
Museen, mit Ausnahme derjenigen Ausstellungen und
Museen, die nicht Erwerbszwecken dienen, Figuren—
kabinette, Panoramen, Panoptiken, Vorführungen ab—
gerichteter Tiere, Menagerien und dergl.;
Svrortliche Beranstaltungen (Preis- oder Wettschießen,
Preis- oder Wetturnen, Preis- oder Wettschwimmen,
Preis- oder Wettrudern, Preis- oder Wettkegeln,
Preis- oder Wettbillardspielen. Fußballwettspiele