Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

—2

für männliche Personen
a) über 21 Jahvren, sofern sie nicht in
dem Haushalt eines andern leben,
h) üäber 21 Jahren, sofern sie in dem
Haushalt eines andern leben,
c) unter 21, aber über 18 Jahren,
) unter 18 Jahren
für weibliche Personen
a) über 21 Jaäahren, sofern sie nicht in
dem Haushalt eines andern leben,
b) über 21 Jahren, sofern sie in dem
haushalt eines andern leben,
c) unter 21, aber über 18 Jahren,
d) unter 18 Jahren,
als Familienzuschläge für
a) den Ehegatten und sonstige unter—
sftützungsberechtigte Angehörige,
b) jedes Kind,

9 Franken

trieb von Klauenvieh auĩ Wochenmärfkte in Heusweiler
sowie der Handel mit Klauempieh, wird unterfagt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirk.
unterliegen der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung
des Rindviehs aus unverseuchten Gehssten zu Fuhr
Wwecken im Ort und Gemeindebanne gesiattet, in anderer
Fällen darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit an—
drücklicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Ein
jolung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und sür den Sperrbeziri
sinden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember 1919, J. 7158, Kreisblat
Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 1. März 1928
l. 1713.
78 Vich euchenpolizelliche Anordnunz.
In dem Gehöft der Witwe Friedrich Müller in Güdin
zen, Saargemünder Straße 2014, ist nach amtstierärztliche
Feststellung die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
lleber das Gehöft wurde die Sperre verhängt. Die Saar
jgemünder Stratze in Güdingen, von der Azweigung de
Kanalstraße an. biz zur Einmündung in die Brückenstraft
wird als Spyerrbezirt und der übrige Teil der Gemelnd
Büdingen als Beobachtungsgebiet ertlärt.
Sämtliche Wiederläuer und Schweine des Sperrbezirl
unterliegen der Getöstssprerre; doch ist die Verwendung
des Rindviehs aus unvecseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken
im Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällern
darf das Klauenvieh die Geyöste nur mit ausdrütkliche
ßenehmigung der Ortspolize behörde nach Einholung einé
frreistierärztlichen Gutachsens verlassen.
Für die vperseutßten Gehöfte und für den Sperrbezirt
sinden die Vorscheiften meiner viehseuchenpoltizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember 1819 1 7152 Kreseblatt Selt⸗
254. sinngemätßßz Anwendung.
Saarbrücken, den 5. März 1928.
l. 1842. Der Landrat. J. BV.:! Michel—

83.
Einschließlich der Familienzuschläge darf die wochentägliche
Unterstützung, die ein Erwerbsloser erhält, in keinem Falie
den Betrag von 30 oanlen Aberstrigen
Mit der Durchführung dieser Verordnung wird das
Mitglied der Regierungskommission für die Angelegenheiten
des Arbeitswesens benustvagt.
8 5.
Die Verordnung tritt am 1. März 1928 rückwirkend in
Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Verordnung Nr. 84
betr. die Erhöhung der Unterstützungssätze in der Er—
werbslosenfürsorge im Saargebiet (Amtsblatt 1927 Nr. 7
Seite 28 außer Kraft.
Saarbrücken, den 2. März 1928.
Im Namen der Regierungstommission,
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Belanntmachungen des Landratsamtes.
75 Biehseuchenpolizeiliche Anerdnung.
In, den Gehöften des Gemeindevorstehers Ziegler,
Hirtel, ist nach amtstierärztlicher Feststellung die Maul—
und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber die Gehöfte wurde
die Sperre verhängt. Der eigentliche Ortsteil Hirtel wird
als Sperrbezirk und die Gehöfte in Hirtel, die an der
Einmündung des Hirteler Zufahrtsweges in die Provin—
zialstraße liegen, werden als Beobachtungsgebiet erklärt.
Die Abhaltung von Klauenviehmärkten und der Auf—

Biehfenchenpolizeiliche Anordnung.
Im Anschluß an meine viehseuchenpolizeiliche Anordnun—
vom 1. d. M. wird hiermit angeordnet, daß das Klauen
vieh aus dem gesperrten Ortsteile Hirtel die Brovinziai
itraße nicht betreten darf.
Saarbrücken, den 3. März 1928.
Der Landrat.
1 1828 J. B. Michel«

77

——

Am Kroise Gaurhrücken-Tand emningen im Monat ebruar 1928 Jaahscheine:

Beginn

Lfde. der
Yr.! Gültigkeit

Jah⸗! Ta—
res⸗ges⸗

Aus⸗ 2
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länder dep Un—
Aus:⸗ ent—
ferti⸗
rung

Name, Stand und Wohnort

Inpe Ta⸗
res⸗ ges⸗

Toc Won. Jahr
1121. Sevre 1928 Rug Heinrich, Schlosser, Völklingen
21221 Schwickert Rudolf, Bierverleger, Sulzbach
Saarbrücken, den 29. Februar 1928

Jagdicheine

Jagdichei

J
Der Landrat: I. WB. Michels

79 Nach weisung
über die Wahlbezirke, Wahlvorsteher, deren Stellvertreter
sowie die Wazllokale für die am Sonntag, den 25. März;
1928, von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags, im
Bürgermeistereibezirk Duierschied stattfindenden Wallen zum
Landesrat.
Quierschied, Stimmbezirk 1: Fischbachstraße, Stiftstraße,
Sulzbachstraße, Kälberweide a, b, c, Paulsburgerstraße,
Hirschfeld a, b, c, Weiherfeld a, b, c, Weiherstraße,
Mühlenberg, Schachtanlage und Bahnhofsweg. Wahl—
lokal: Nebenzimmer der Wirtschaft Strauß in der
Mühlenbergstraße in Quierschied. Wahlvorsteher: Joh.
Becker, Lehrer, Quierschied, Mühlenberg Nr. 160
Stellvertret. Wahlvorsteher: Joseph Schreiber, Strick—
meister, Quierschied, Stiftstraße Nr. 2.
Quierschied, Stimmbezirk 2: Talstraße, Schillerstraße, Goethe
straße, Uhlandstraße, Bahnhof Quierschied, Im Boden,
Am Markt, Am Quirinsborn, Hauptstraße, Holzerstraße
2Washachveo. Rohannesstraße Steinberastrake, Licht—

straße, Auf dem Taubenfeld, Schulstraße, Kappelbew
a, b, e, Spielmannsgafsse, Sonnengasse, Hinter de—
Kirche, Am Käsborn, uüund Im Eisengraben. Wahllotat
2. Schulsaal rechts im Erdgeschoß im neuen Schulhau.
in der Hirtenwiese in Quierschied. Wahlvorsteher: Pete
Miartin, Gipsermeister, Quierschied, Am Quirinsbori
MNr. 1. Stellvertret. Wahlvorsteher: Richard Biese!
Kaufmann, Quierschied, Holzerstraße Nr. 15.
Quierschied, Stimmbezirk 3. Grubenweg, Kohlbachstraße
Schwesternhausstraße, Altwiesstraße, Fuchsfeld a, b, c,
Hochstraße, Wilhelmstraße, Hümesstraße, Prümmenfel?
a, b, c, d, Köhlstraße, Glashütte, Sandhübel a, b, Well
wiesstratze, Rosenhaus, Schienenweg. Wahllokal: Saa
der Wirtschaft Keßler in der Grubenwegstraße in Duier
schied. Wahlvorsteher: Nikolaus Urig, Steiger a. D.
Quierschied, Grubenweg Nr. 42. Stellvertret. Wah!
vorsteher: Nikolaus Wagner, Steiger a. D., Quierschied
Kohlbachstraße Nr. 13. Seelenzahl 8278. (Die Seelen
zahl der Stimmbezirke im einzelnen ist weniger al—
3000.)
Börttelborn, Stimmbezirk: Die ganze Gemeinde Göttelborn
DZuierichtederstraßke Grußenanlage Folonie dsichten
            
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