Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

b) Altenkessel.
Stimmbezirk Altenkessel J.
Gerhardstraße, Bismarckstraße, Friedrich-Ebert-Straße,
duisenthalerhütte, Grube Gerhard, Leopoldtagestrecke, Taäl—
straße, Altgasse, Ferbergasse, Ludwigstraße, Kräusegasse und
Kirchstraße Wahlraum: Mädchenschulhaus Bismärkstraße.
Stimmbezirk Altenkessel II.
Schulstraße, Blumenstraße, Dr. Vogelerstraße, Johannes—
straße, Karlstraße, Moltkestraße, Richardstraße. Wahlraum:
Schulhaus Schulstraße.
Stimmbezirk Altenkessel III.
Alleestraße, Großwaldstraße, Großwald, Pfaffenkopfstraße,
Viktoriastraße, Jakobstraße, Matheisstraße. Wahlraum: Schul—
haus Großwaldstraße.
Stimmbezirk Altenkessel IV.
e west Rockershausen. Wahlraum: Schulhaus Rockers⸗
hausen.
Püttlingen, den 15. Februar 1928.
Der Bürgermeister:
Georg.

Bekauntmachung.
Wahlen zum Landesrat.
Auf Grund der Verordnung der Regierungskommission
des Saargebietes vom 7. Dezember 1927 sind die Wähler—
listen für die Landesratswahl bis zum 4. Februar 1928
anzulegen.
Der Bürgermeistereibezirk ist in folgende 6 Stimm—
bezirke eingeteilt:
a) in Quierschied:
1. Stimmbezirk umfaßt die Straßen: Fischbachstraße,
Stiftstraße, Sulzbacherstraße, Kälberweide a, b, c, Pauls—
burgstraße, Hirschfeld a, b, c, Weiherfeld à, b, c, Weiher—
straße, Mühlenberg, Schachtanlage und Bahnhofsweg.
2. Stimmbezirk umfaßt die Straßen: Talstraße, Schiller—
straße, Goethestraße, Uhlandstraße, Bahnhof Quierschied, Im
Boden, Am Markt, Am Quirinsborn, Hauptstraße, Holzer—
straße, Lasbachweg, Johannesstraße, Steinbergstraße, Licht—
straße, Auf dem Taubenfeld, Schulstraße, Kappelberg a, b,c,
Spielmannsgasse, Sonnengasse, Hinter der Kirche, Am Käs—
born, Im Eisengraben.
3. Stimmbezirk umfaßt die Straßen: Grubenweg, Kohl—
bachstraße, Schwesternhausstraße, Altwiesstraße, Fuchsfeld
ABD
feld à, b,c, d, Köhlstraße, Glashütte, Sandhübel a, b.
Wellwiesstraße, Rosenhaus und Schienenweg.
b) in Göttelborn:
Der Stimmbezirk umfaßt die ganze Gemeinde Göttelborn.
c) in Fischbach:
1. Stimmbezirk umfaßt die Straßen: Bahnstraße, Ruß—
hütterstraße, Friedhofstraße, Weststraße, Bergstraße, Ober—
straße und Schulstraße.
Stimmbezirk umfaßt die Straßen: Mittelstraße, Quier—
schiederstraße, Winkelstraße, Holzerstraße, Weiherstraße,
Ottostraße, Sulzbachstraße, Talstraße, Eichendorfstraße und
Jahnstraße.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kermtnis gebracht. Die Landesratswahl findet am Sonntag,
den 25. März 1928, von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nach—
mittags, statt. Die Wahlkarte ist bei der Stimmabgabe vor—
zulegen.
Quierschied. den 11. Februar 19238.
Der Bürgermeister: Sieberin.

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Bekanntmachung.
Landesratswahl.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Wähler—
listen für die am 25. März 1928 von vormittags 8 bis
nachmittags 6 Uhr stattfindenden Landesratswahlen vom
14. Februͤar 1928 ab auf die Dauer von 14 Tagen, also
bis einschließlich 27. Februar 1928, für Quierschied auf
dem Bürgermeisteramt, Zimmer Nr. 1, und für Göttelborn
und Fischbach im Vorsteherhause offen liegen. Einsprüche
gegen die Eintragung oder Nichteintragung in die Wähler—
d können nur während der Auslegungsfrist angebracht
werden.
Jeder in die Liste eingetragene Wahlberechtigte hat be—
reits von hier aus eine Wahlkarte zugestellt erhalten.
Diese ist ein Beweis für ihn, daß er in die Wählerliste auf—
genommen ist. Gleichzeitig dient sie ihm am Wahltage als
Ausweis bei der Stimmabgabe gegenüber dem Wahlvor—
stand. Die Karte ist für eine eventuelle Nachwahl, sowie
für spätere Wahlen sorgfältig aufzubewahren. Wer also
noch keine Wahlkarte zugestellt erhalten hat, steht nicht in
der Wählerliste und muß er sich umgehend, iedoch bis

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8 27. dieses Monats, auf Zimmer 1 des Rathau
meiden.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unterschied d
Beschlechts, welche die Eigenschaft eines Saareinwohne
besitzen, an Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollend
haben und in dem Wahlbezirk wohnen, in dem die Wo
stattfindet.
Währlbar sind ohne Unterschied des Geschlechts alle war
herechtigten Personen, welche am Wahltage das 25. Leben
sahr vollendet haben und entweder aus dem Saargebi
tammen und im Saargebiet tatsächlich wohnen, oder se
b Jahren, vom Wahltage an zurückgerechnet, ihren un
unterbrochenen und alleinigen Wohnsitz in einem Or
des Saargebietes gehabt haben und weder Mitglied ein
nichtsaarläändischen Vertretung sind, noch ein öffentlich
Amt außerhalb des Saargebietes bekleiden.
Quierschied, den 13. Februar 1928.
Der Bürgermeister
Siebernn.

Reuwahl des Gemeinderates.
Durch Verordnung der Regierungskommission vom
Januar 1928 wurde der Gemeinderat von Friedrichstha
aufgelöst. Die Neuwahl des Gemeinderates findet gleich
zeitig mit der Landesratswahl am 25. März dieses Jahré
tatt. Die Wahlhandlung beginnt um 8 ühr vormittag
und dauert bis 6 Uhr nachmittags.
Gemäße8 7 der Wahlordnung vom 29. April 192
find 30 Gemeindevertreter zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unter
chied des Geschlechtes, die die Eigenschaft eines Saar
ꝛinwohners besitzen, am Tage der Wahl das 20. Lebens
ahr vollendet haben und in der Gemeinde Friedrichstha
vohnen.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahlberech—
igten Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, die die
Figenschaft eines Saareinwohners besitzen, am Tage der
Wahl das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens
b Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde Friedrichstha
haben. In Ausführung der Bestimmungen der Wahl—
Irdnung vom 29. April 1920, der Ausführungsverord—
nung vom 31. Mai 1920 und der Verordnung betr.
Neuwahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen vom
21. Mai 1926 und den hierzu erlassenen Ausführungs—
bestimmungen vom 26. Mai 1926 wird hiermit zur Ein—
reichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 10. Mär,
dieses Jahres dem unterzeichneten Wahlkommissar ein
zureichen. Sie müssen von mindestens 20 Wählern unter
zeichnet sein und dürfen jeweils nicht mehr Namen ent
halten, als Vertreter zu wählen sind. Jeder Wahlvorschlag
muß enthalten:
1. die Angaben der Bewerber nach Vor- und Zuname
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung;
2. die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ihres
Standes oder Berufes, Wohnortes und Wohnung.
Die Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Bewerber
st dem Wahlvorschlag beizufügen. Ein und derselbe Be—
werber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvorschlägen
oorgeschlagen werden. Gesondert eingereichte Wahlvorschläge
können nicht miteinander verbunden werden. Jeder Wähler
kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Den Wahlvorschlägen sind ferner beizusfügen: Bescheini
zung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit der Be
werber und das Wahlrecht der Unterzeichner des Wahl
oorschlages (Eintragung in die Wählerliste).
Diese Bescheinigungen werden auf Antrag auf Zimmer 8
des Rathauses gebührenfrei ausgestellt.
Die Wahlvorschläge sollen außerdem enthalten: Bezeich—
nung eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlung
mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und zur
Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist. Fehlt die
Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der erste Unter—
zeichner als solcher. Soll später ein Vertrauensmann durch
eine andere Person ersetzt werden, so ist hierzu die Er—
lärung von mehr als der Hälfte der Unterzeichner erforder—
lich und genügend. Mängel der Wahlvorschläge können
nur bis 17. März dieses Jahres einschließlich beseitigt
vperden. Eine Rücknahme des Wahlvorschlages ist nur bis
zu diesem Tage zulässig. Bewerber, welche zurückgetreten
ind oder gegen deren Wählbarkeit der Wahlkommissar
Bedenken erhebt, können bis 17. März d. J. durch andere
ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der Unterzeichner
des Wahlvorschlages einen entsprechenden Antrag schriftlich
stellt. In gleicher Weise kann die Zahl der Bewerber bis
zur gesetzlichen Höchstzahl nachträglich ergänzt werden.
In den Wahlausschuß, welcher über die Zulassung der
Wählvorschläge entscheidet und bei Ermittelung des Wahl—
ꝛrgebnisses mitwirkt, habe ich folgende Herren berufien:
            
Waiting...

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