Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Serminkalender für den Monat März 1828.

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5 —

23
55
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——
680
J—

Beamte,
welche zu derichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Gegenstand

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20.
20.
20.
20.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreijes.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.

18. Juli 1925, I. 4380.
10. 3. 1909, K. A. 2235.
7. 3. 1936. A. 3114
11. 6 1926. Tm. 640.
18. Mai 1927, J. 4120

Ueberhandnahme des Schankgewerbes.
Vorlage der Feuerwehrübungspläne.
Monatliche Arbeitsnachweisstatistik.

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Vorlage der Anträge von Jugendpflegevereinen
um Bufnahme in das Verzeichnis der Saar—
bahnen zur Inanspruchnahme der Fahrpreis—
ermäßigung.
Nachweisung der neugewählten noch nicht auf die
Reg.⸗-Kom. vereidigten Kommunalbeamten.
Nachweisung über Sterbefälle 3. Monatsdrittel.
Einreichuns des Verwaltunasberichtes.
Wahrnehmungen über den Verlkehr mit Nahrungs⸗
und Genußmitteln.
Einreichung einer Nachweisung der bessraften
Kraftwagenführer.
Als Anlage sind den Wahlvporschlägen beizufügen:
1. Die Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Be—
werber;
2. eine Bescheinigung der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahvorschlages sowie ihre Ein—
tragung in die Wählerliste.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten: Die Bezeich—
iung eines Vertrauensmannes, der für die Verhandlungen
nit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und zur
Zurücknahme des Wahlvorschlages berechtigt ist.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht mit—
einander verbunden werden.
Der Wahlausschuß, dessen Zusammensetzung demnächst von
mir bekanntgegeben wird, entscheidet am 19. März d. J.,
nachmittags 5 Uhr, in öffentlicher Sitzung in Saarbrücken,
Regierungsgebäude, Zimmer Nr. 217, über die Zulassung
der Wahlvorschläge.
St. Inabert, den 18. Februar 1928.
Der Wahlkommissar:
Dr. Maurer.

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Desgl.

9. November 1921,
K. A. 7417.
I. Okt. 1923, 1J. 7031.
12. Juli 1924,
K. W. 6712.
20. Okt. 1927, 1. 8290
30. Juli 1826, J. 53487.
2. Sept. 1921, I. 6142.

38

23.

Desgl.
Desgl.

25.
1026.
41 28.

Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises.
Sämtl. Herren Bürger—
meister

533 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften des Gast- und Landwirts Ludwig
Lichtenberger in Hilschbach, Heusweilerstraße, und des Land—
wirts und Stierhalters Friedrich Krebs in Güchenbach ist
nach amtstierärztlicher Feststellung die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen Ueber die Gehöfte wurde die Sperre
berhängt. Sie an der Heusweilerstraße und an der Walpers—
hofenerstraße gelegenen Teile der Gemeinden Hilschbach
uͤnd Güchenbach, von der Gemeinde Güchenbach der Straßen—
teil vom „Stumpen“ bis zur Straße Güchenbach-Etzenhofen
werden als Sperrbezirk, die übrigen Teile der Gemeinden
Hilschbach und Güchenbach mit Ausnahme des Oristeils
Ziegelhütte als Beobachtungsgebiet erklärt.
Die Abhaltung von Klauenviehmärkten und der Auftrieb
von Klauenvieh auf Wochenmärkte in Heusweiler und der
Handel mit Klauenvieh im ganzen Bürgermeistereibezirk
Riegelsberg und in den Ortschaften Dilsburg und Heus—
weiler wird untersagt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung
des Rindriehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken
im Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines
kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die versenchten Gehöfte und für den Sperrbezir!k
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember 1919 1. 7152, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendung.
Sgarbrücken, den 18. Februar 1928.
. 1354. Der Landrat. J. V. Michels.

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Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikels 1 der Verordnung vom 21.
April 1922 betr. Aufstellung von Wahllisten wurden durch
Lerfügung des Herrn Landrats vom 11. 2. 1928 die
Stimmbezirke im Wahlbezirke der Gemeinden Vüttlingen
und Altenkessel wie folgt festgesetzt:
a) Püttlingen.
Stimmbezirk Püttkingen J.
Völktlingerstraße, Wackenmühle, Deckelschied, Mühlenberg—
traße, Steinkreuzstraße, Friedrichstraße, Karlstraße, Wilhelm⸗
traße, Schuistraße und Mathildenschacht. Wahlraum: Schul—
zaus Wilhelmstraße.
Stimmbezirk Püttlingen II.
Köllnerstraße, Josephstraße, Sprengerstraße, Hirtenberg—
traße, Derlerstraße. Kirchgartenstraße und Jungenwald.
Wahlraum: Schulhaus Derlerstraße.
Stimmbezirk Püttlingen II.
Marktstraße, Marktplatz, Engelfangerstraße und Espen—
straße. Wahlraum: Schulhaus Marktstraße.
Stimmbezirk Püttlingen IV.
Pickardstraße, Ismertstraße, Hermannstraße, Geisberg—
traße, Kirchstraße, Marienstraße, Weiherbachstraße, Heinrich—
traße, Auenerstraße, Bahnhofstraße, Am hölzernen Steg.
Wahlraum: Schulhaus Pickardstraße.
Stimmbezirk Püttlingen V.
Bengeserstraße, Krichingerstraße, Schlehbachstraße, Hoh—
bergstraße, Hengstwaldstraße, Eisenbahnstraße, Viktoriastraße,
Weiherbergstraße und Peterstraße. Wahlraum: Schulhaus
Bengeserstraße.
Stimmbezirk Püttlingen VI.
Ortschaft Ritterstraße einschl. der Straße Zum Bildchen.
Wahlraum: Schulhaus Ritterstraße.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
54 Neuwahlen zum Landesrat.
Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Gemäß Art. 6 der Verordnung vom 19. Mai 1922 und
Art. 9 der Verordnung vom 7. Dezember 1927 betr. die
Durchführung der Wahlen zum Landesrat sordere ich hier—
mit „Zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neu—
wahlen zum Landesrat auf.
d. Die Walvorschläge sindspätestens bis zum 10, Rärz
J. bei mir Eim Bezirksamtsgebäude St. Ingbert,
Kaiserstraße 48 — einzurechen
Die Wahlvorschläge sind von mindestens 50 Wählern
zu unterzeichnen Kein Wahlvorschlag darf mehr Namen
als die von 30 Bewerdern enchalten. Die Zuftimmung der
vorgeschlagenen Bewerber ist dem Wahlvorschlag anzu—
schließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvor—
schlägen vorgeschlagen werden.
Jeder Wahlvorschlag muͤß enthalten:
J. Die Angabe der Bewerber, Vor⸗ und Zuname, Stand
oder Beruf, Wohnort und Wohnung;
2. die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe des
Standes oder ihres Berufes Wohnort und Wohnung.
            
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