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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mit
für den Kreis Saarbrücken. Oeffentlichem Anzeiger.
Herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken. Erscheint wöchentlich Mittwochs.
Schriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Oruck und, Verlag von
Sebr. Hofer A.⸗G, Sagrbrücken Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
Nr. 41 Mittwoch,
FInhalt:
Ladenschluß in Gersweiler-Ottenhausen. — Wasserbuch—
rechte. — Unterrichtsbeginn an der landwirtschaftlichen
Schule Saarlouis. — Erloschene Maul- und Klauenseuche.
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
364 Bekanntmachung
betr. SBadenschluß innerhalb der Gemeinde
Gersweiler⸗ODttenhausen.
Nachdem sich mehr als zwei Drittel der bei der Ab—
stimmung beteiligt gewesenen Geschäftsinhaber in ordnungs—
mäßig erfolgtem Feststellungsversahren in Gemäßheit des
8 1395. Abs. 16O. für Abänderung der besherigen
Ladenschlußzeit erklärt haben, wird hiermit angeordnet,
daß die offenen Verkaufsstellen innerhalb der Gemeinde
Gersweiler-Ottenhausen ab 8 Uhr abends an Wochentagen
für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen.
Saarbrücken, den 8. Oktober 1928.
Regierungskommission des Saargebietes,
Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten.
i. 7564 (L. 8.) gez Unterschrift.
365 Bebanntmahung.
Auf Grund des 8 380 des Preuß. Wassergesetzes vom
⁊4. April 1913 in Verbindung mit Artikel 1der Ver—
ordnung der Regierungskommifsion vom 15. Juli 1924
zur Aenderung des preuß. Wassergesetzes wird hiermit zur
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Rechte, einen Wasser—
lauf in einer der in 8 46 des Wassergesetzes bezeichneten
Arten zu benutzen, die nach 8 379 aufrecht erhalten
bleiben, mit Ablauf des 30. April 1929 erlöfchen, wenn
nicht bis zu diesem Zeitpunkt spätestens die Eintragung
der Rechte in das Wasserbuch bet der underzeichne en Wasfer⸗
duchbehörde beantragt worden ist.
Auf Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind, erstreckt
sich diese Bekanntmachung nicht.
Saarbrücken, den 8. Oktober 1928.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes.
(Wasserbuchbehörde).
gez. Dr. Schlodtmann.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
366 Bekanntmachung.
Der Unterricht an der landwirtschaftlichen Schule Saar—⸗
louis beginnt für das Winterhalbjahr 1928/29 am Mountag,
den 5. November, morgens 8,30 Uhr. Aumeldungen sind
bis zum 20. Oktober an den Direkltor der landwirtschaft⸗
lichen Schule zu Saarlouis zu richten.
Der Landrat:
Dr. Vogeler.
367 Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem Schweine—
bestande des August Meyer in Wehrden erloschen ist, wird
meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 6. September
d. J. J. 6855 aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1928.
Der Landrat.
J. V. Barth.
368 Bekauntmachung.
Die am 19. September 1928 angeordnete Sperre der
reisvertragsstraße von der Hammegrabenbeüdce b
Bezugqspreis,ür das Vierteljahr 5.10, Fr.
Anzeigengebühren: Oie 6mal gespaltene Millimeter⸗-Zeile
oder deren Raum 60 Cts.
17. Oktober 1928 53. Jahrg.
— Mufgehobene Straßensperren in Geislautern,
Fechingen und Sulzbach. — Fluchtlinienplan Neufechingen
— Fluͤchtlinienplan Rentrisch.
Abzweigung des Rotweges in Geislautern wird mit so—
fortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1928.
Der Landrat.
I. 7594. J. V. gez. Barth.
369 Bekanntmachung.
Die am 10. September 1928 angeordnete Sperre der
Saarbrückerstraße in Fenne wird mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1928.
Der Landrat.
I. 6934/7708. J. V. gez. Barth.
270 Bekanutmachung.
Die am 17. September 1928 angeordnete Sperre der
Provinzialstraße Nr. 14 von Fechingen bis zur Kreis—
grenze wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1928.
Der Landrat.
J. 7041. J. V. Barth.
371 Bekauntmachung.
Die am 4. September 1928 angeordnete Sperre der
Provinzialstraäße Nr. 4 in Sulzbach wird mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1928.
Der Landrat.
l. 7539. J. V.: Barth.
372 Fluchtlinienplan Neufechingen.
Nachdem gegen den durch Bekanntmachung vom 27.
August 1928 offen gelegten Fluchtlinienplan über die ver—
längerte Blumenstraße in Neufechingen während der vier—
wöchigen Offenlegungsfrist Einwendungen nicht erhoben
wurden, wird der Plan in Gemäßheit des 8 8 des Flucht—
üniengesetzes vom 2. Juli 1875 hiermit förmlich fest—
jesetzt und vom Bekanntmachungstermin ab während der
iächsten 14 Tage auf dem Bürgermeisteramt — Vermes—
ungsamt, Zimmer 14 — zu jedermaunns Einsicht offen—
zelegt.
Brebach, den 29. September 1928.
Der Bürgermeister.
373 Fluchtlinienplan Renutrisch.
Durch Beschluß des Gemeinderats Scheidt vom 25. Sep⸗
ember 1928 ist unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde
der Fluchtlinienplan des Sengscheidterweges hinter der Bahn
bis zur Bayerischen Grenze festgesetzt worden. Der Plan
vird in Gemäßheit des 8 7 des Fluchtliniengesetzes vom
2. Juli 1875 vom 17. Oktober ab 4Wochen lang zu jeder—
manns Einsicht auf dem Bürgermeisteramt — Vermessungs
amt Zimmer 14 — offengelegt.
Einwendungen gegen diesen Plan sind während der vor—
bezeichneten Ofsenlegungsfrift bei mir anzubringen.
Brebach, den 10. Oktober 1928.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1928
Der Landrat.