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sdarbrücker Kreisblacft
Amiliches Anzeigeblatt verbunden mi
für den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
heraus gegeben vom Landratsamt Saarbrũcken Erscheint wöchentlich Mittwochs.
epenger nichtamtlichen Teiles, Oruck u Berlag von
Sebr. Hofer A⸗G. Saarbrücken —Bölklingen — Fernsprecher
der Drucerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)
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Nr. 6 Mittwoch,
Bezugspreis für das Vierteljahr 6,19 Fr.
Auzeigengebühren: die 6mal gespaltene Millinieter⸗getle
oder deren Raum 60 CEts.
15. Februar 1928 53. Jahrg.
Inhalt:
Auflösung eines Gemeinderates (S. 15. — Ernennung
zum Standesbeamten (S. 15). — Amtsdauer der Mitglieder
des Landesschiedsgerichtes (S. 15). — Verbot des Saar—
deutschen Leuchtturms“ (S. 15). — Straßensperre (S. 15).
Genehmigung zum Kartoffelhandel (S. 15. — Für 1928
angekörte und zugelassene Hengste (S. 16). — Hinweis auf
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
Verordnung
betr. Aunflösung eines Gemeinderates.
Auf Grund des Artikels 28 der Rheinischen Land—
gemeindeordnung vom 23. Juni 1845 in der Fassung des
Gesetzes vom 153. Mai 1856 sowie der 88 18 ünd 18 der
Anlage zu Abschnitt 1Vv (Teil 9) des von
Versailles wird mit Zustimmung der Regierungskommission
folgendes verordnet:
Artikel 1.
Der Gemeinderat von Friedrichsthal wird aufgelöst.
Artikel 2.
Der Landrat des Kreises Saarbrücken hat den Zeitpunkt
der Neuwahlen, die innerhalb 6 Monaten stattzufinden
hahen, zu bestimmen.
Bis zur Einführung der alsdann neugewählten Mit—
glieder beschließt anstelle des Bemeinderates der Kreis—
ausschuß des Kreises Saarbrücken.
Saarbrücken, den 27. Januar 1928.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.
36 Ernennung zum Standesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands«
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in
jsederzeit widerruflicher Weise den mit der kommissarischen
Verwaltung der Bürgermeisterei Sellerbach-Riegelsberg be—
uiirgaeh Verwaltungsoberinspektor Ahrens in Schiffweiler
mit Wirkung vom 1. Februar 1928 zum Standesbeamten
der. Standesamtsbezirke Riegelsberg und Kölln.
Die Ernennungen:
. des Bürgermeisters Langer zum Standesbeamten des
Standesamtsbezirks Kölln (Vfg. vom 26. Januar 1924,
Amtsblatt 1924 Nr. 61) und zum Standesbeamten
des Standesamtsbezirks Riegelsberg,
des Verwaltungsoberamtmanns Michels zum stellver—
tretenden Standesbeamten des Standesamtsbezirks
Riegelsberg (Vfig. vom 2. November 1927, Amtsblatt
1827 Nr. 569 werden mit Wirkung vom 1. Februar
1928 hiermit widerrufen.
Saarbrücken, den 27. Januar 1928.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.
35
3 Erlaß
betr. die Amtsdauer der Mitglieder des Landesschieds⸗
gerichtes.
Nach Einsicht des Erlasses vom 12. Januar 19824 betr.
Ernennung im Landesschiedsgericht wird gemäß Artikel 7
Abs. . und 3 der Verordnung vom6. Dezember 123
betreffend die Neuregelung der Besoldung der Beamten
und Angestellten der Gemeinden und Gemeindeverbände
in Berbindung mit z7 Libj unde 3 der Ausfuührungs
bestimmungen zu dieser Verordnung bestimmt:
Bekanntmachungen (S. 16). — Zugelassene krebsfeste Kar⸗
toffelsorten (S. 16). — Aufstellung eines Dampfhammers
in Völklingen (S. 16). — Gemeindeunterstützungsempfänger
in Sulzbach (S. 16). — Abraupen der Bäume (S. 17). —
Anmeldungen für die Kaufmannsgerichtswahlen (S. 17).
Die Amtsdauer des jetzigen Vorsitzenden, des stellver—
tretenden Vorsitzenden sowie der bisherigen Mitglieder
des Landesschiedsgerichts wird auf ein Jahr verlängert.
Saarbrücken, den 27. Januar 1928.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.
38 Verfũgnuug
betr. Berbot des „Saardeutschen Leuchtturmes“.
Nach Einsicht des 8 3 Abs. 1 Ziffer 2 und des 86
der Verordnung vom 18. Juni 1923 betreffend Maß—
nahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
im Saargebiet,
wird in Erwägung, daß das Wochenblatt „Saardeutscher
deuchtturm“ in Nummer J und 2 vom 15. und 22. Januar
1928 versucht die verschiedenen Teile der Bevölkerung des
—— gegeneinander aufzureizen, folgendes ver⸗
ordnet:
Das Wochenblatt „Saardeutscher Leuchtturm“ und jede
angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte
darstellt, wird mit sofortiger Wirkung auf die Dauer von
einem Monat verboten.
Saarbrücken, den 26. Januar 1928.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
gez. E. C. Wilton.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
39 Bekanntmachung.
Wegen Straßenbauarbeiten wird die Provinzialstraße in
Dilsbürg zwischen Km 66,3 und 66,8 in der Zeit vom
— bis einschließlich 18. ds. Mts. für den Fahrzeugverkehr
gesperrt.
spidr Verkehr ist über Niedersalbach — Walpershofen zu
eiten.
Saarbrücken, den 10. Februar 1928.
Der Landrat:
I. 1063. Dr. Bogeler.
40 Belanntmachung.
Auf Grund des 84 der Kreispolizeiverordnung zur Be—
kämpfung des Kartoffelkrebses, vom 1. Februar 1927, habe
ich in der Zeit vom 13. Tezember 10927 bis zum 11.
Februar 1928 den nachstehend aufgeführten Firmen die
Benehmigung zum Kartoffelhandel mit krebsfestem Saat⸗
gut für den Umfang des Landkreises Saarbrücken auf
ederzeitigen Widerruf, erteilt:
J. Lambert Söhne, Merzig,
dondee dutenervübenduns Ernst Schertz, Saar—
rücken,
Landesproduktengroßhandlung Karl Alt, Saarbrücken.
Kartoffelhändler Georg Kopp Neudorf.
Die Genehmigung erlischt mit dem 30. Juni 1928.
Saarbrücken, den 11. Februar 938.
Der Landrat.
J. V.: Michels.