Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1350
Terminkalender für den Monat September —E

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Beamte,
welche zu berichten haben

Die Erledigung anordnende
Verfügung

Segenstand

20.
20.
20.
20.

Sämtliche Herren
Bürgermeister des Kreises.
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämth. Herren Bürger—
meister des Kreises

17. 2. 28, W. E. 279
18. Juli 25, J. 4389
30. April 25, K. A. 2729
18. 5. 1927, 1. 4120

Arbeitsnachweisstatistik.
Ueberhandnahme des Schankgewerbes.

Einziehung der Deckbücher der im Kreis angekörten
Privathengste.
Vorlage der Anträge von Jugendpflegevereinen
um Aufnahme in das Verzeichnis der Saar—⸗
bahnen zur Inanspruchnahme der Fahrpreis⸗
ermäßigung. (Fehlanzeige erforderlich.)
Nachweisung der neugewählten noch nicht auf die Re—
gierungskommission vereidigten Kommunalbeamten.
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung über Sterbefälle, 3. Monatsdrittel.

Sämtliche Herren
Bürgermeister des Kreises
Sämtliche Herren
Bürgermeister des
Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger—
meister des Kreises
Sämtl. Herren Bürger⸗
meister des Kreises.
Sämtliche Herren
Standesbeamten des
Kreises.
39 25. Sämt!l. Bürgermeister
des Kreises.
10 28 Sämtl. Herren Bürger—⸗
meister des Kreises

22.

9. 11. 1921, K. A. 7T414.
11. 10. 23, 1 7031.
12. Juli 24 K. W. 6712

20. 10. 27, J. 8290
9. 8. 23, J. 5661
30. 7. 26 1 3487
19. März 24, K. A. 1910

Verwaltungsbericht über das Halbjahr vom 1.
April bis 30. September 1928.
Antzrage auf Zuschüsse zur Förderung des Feuer—
utzes.
Wahrnehmungen über den Verkehr mit Nahrungs⸗
und Genußmitteln.
Einreichung der Geburts-, Heirats- und Sterbeur⸗
kunden von Angehörigen ausländ. Staaten.
Einreichung einer Nachweisung der bestraften Kraftwagen⸗
führer.
Statistik der Wohnungssuchenden nach dem Stande
vom 1. d. M.
des vorgenannten Gesetzes vom 8. Juti 1907 liegt auf
Zimmer 24 des Rathauses zu jedermanns Einsicht offen.
Völklingen, den 24. August 1928.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Stumm.

2. 9. 21, 1 5142.
24. 4. 1926, WE. 697

Bekanntmachungen anderer Behörden.
314 Drtsstatut
betreffend die Umlegung von Grundstücken im Gemeinde⸗
bezirk Völklingen.
Auf Grund des 8 1420 des Wohnungsgesetzes vom 28.
März 1918 (G. S. S. 23) wird hiermit gemäß Gemeinde—
ratsbeschluß vom 4. April 1928 für den Gemeindebezirk
Völklingen folgendes Ortsstatut erlassen:

15 Bekanntmachung.
Nachdem der von dem Kreisbauamt und Kreisvermes-⸗
ungsamt Saarbrücken unterm 14. April 1928 für das
velände an der Burgruine Bucherbach aufgestellte Flucht—
linienplan bezüglich der Straßen A-B—C, G-AF-AD, A—G.
B—F—AE, C—D und eines Teiles der Kreisvertragsstraße von
Völklingen nach Heusweiler auf Grund des 7 des Gesetzes
in der Zeit vom 22. Juni bis 20. Jußti 1928 zu jeder—
manns Einficht offengelegen hat und Widersprüche nicht
erhoben find, wird der Plan auf Grund des 8 8 des Ge—
setzes vom 2. Jali 1875 förmlich aufgestellt. Der Flucht—
änienplan liegt am 1., 2. und 3. September 1928 im
Bürgermeistereigebäude Riegelsberg, Zimmer 14, zu jeder—
manns Einsicht offen.
Riegelsberg, den 17. August 1928.
Der komm. Bürgermeister.
Ahrens

81.
Das Gesetz betreffend die Umlegung von Grundstücken
in Frankfurt a. M. vom 20. Juli 1902 (G. S. S. 2759), und
das Gesetz wegen Abänderung des 8 13 des vorgenannten
Gesetzes vom 8. Juli 1907 (G. S S. 259 nebst Aus—
führungsanweisung, finden in dem Gemeindebezirk Völk—
lingen sinngemäße Anwendung.
82.
Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage der Veröffent—
ichung in Kraft.
Völklingen, den 4. April 1928.

Der Bürgermeister:
Janssen.

Beschl. J. Nr. 264,28.

Beschluß.
Auf Grund des Artikels 1, Ziffer 10, des Wohnungs—
esetzes vom 28. März 1918 wird das von dem Gemeinde—
at Völklingen in seiner Sitzung vom 4. April 1928 be—
—R Ortsstatut über die Umlegung von Grundstücken
im Gemeindebezirk Völklingen hiermit genehmigt.
Saarbrücken, den 25. Juli 1928.
Der Verwaltungsausschuß
des Saargebietes:
gez. Dr. Schlodtmann,
Oberregierungsrat.

316 Fluͤchtlinienplan Neufechingen.
Durch Beschluß des Gemeinderates Fechingen vom 22.
Februar 1927 ist unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde
der Fluchtlinienplan über die verlängerte Blumenstraße
in Neufechingen sestgesetzt worden. Der Plan wird in Ge—
mäßheit des 87 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875
ziermit vom 29. August bis 26. Septemher 1928 zu
edermanns Einsicht auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 14,
offengebegt.
Einwendungen gegen diesen Plan sind während der
vorbezeichneten Offenlegungsfrist bei mir anzubringen.
Brebach, den 23. August 1928.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete
Huppert.

„Lorstehendes Ortsstatut bringe ich hiermit zur öffent—
lichen Kenntus.
Das in dem Ortsstatut erwähnte Gesetz betreffend die
Um egung von Grundstücken in Frankfurt a. M. vom 20.
Juli 1902 und das Gefetz wegen Abänderung des 8 13

Saarbrücken, den 29. August 1928.
Der Landrat. J. V.: Michels.
            
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