Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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drahtes nicht unter O,4 mmm sind zulässig. Die auftret,—
Höchstzugspannung sonl im Antennenleiter im ungünstig⸗
sen Belaftungsfalle bei Hartkupfer 10 kg je mm 2, bei
Bronze 12,5 k8mm? nicht überschreiten. Der Antennen⸗
seiter ist an den beiden Befestigungspunkten doppelt
zweckmäßig an in wagerechter Richtung geordneten Quer⸗
lrägern abzuspannen, Zur Abspannung ist der gleiche
Baustoff und mindestens der geeiche Querschnitt wie für
den Antennenleiter zu verwenden.
3) Die Isolatoren sind in den Antennenleiter so ein⸗
zubauen, daß sie nur auf Druck beansprucht werden,
damit der Antennenbeiter bei Isolatorbruch nicht herab—
fallen kann. Die Verbindung der Isolatoren mit dem An—
ennendeiter ist besonders sorgfältig auszuführen.
y) Die Gestänge müssen bei Höchstbeanspruchungen eine
vierfache Sicherheit gegen Zug, Biegung und Knickung
haben, Ankerdrähte, Seile und Streben dagegen eine
fünffache Sicherheit aufweisen. Die größte Entfernung
wischen den Gestängen soll nicht mehr als etwa 60 m
betragen.
d) Außer den in den 88 12 und 13 verlangten Schutz—
maßnahmen ist ein Schutzkondensator (siehe „Vorschriften
für Verbindungsdrähte, die die Verwendung von Stark—⸗
ftromleitungen bis 440 V Nennspannung als Antenne
oder Erde ermöglicht“, zwischen Erdungsschalter und
Empfänger möglichst kurz hinter der Einführung an—
zuordnen.
r Bei Annäherung an solche Leitungen muß die An—
tennenanlage einschließlich der Abspanndrähte in einem sol⸗
chen Abstande verlegt werden, daß auch bei Drahtbruch eine
Berührung unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Bei
Spannungen über 750 Vugegen Erde darf der wagerechte
Abstand keinesfalls weniger als 10 mebetragen.
8 10.
Kreuzungen von Niederspannungsleitungen.
a) Kreuzungen von Niederspannungsleitungen (Span—⸗
nungen bis 3580 Vugegen Erde) sind möglichst zu ver—
meiden. Sind derartige Kreuzungen erforderkich, so ist der
Antennenleiter als „wetterfest umhüllte Leitung“ nach den
„Normen für umhüllte Leitungen in Starkstromanlagen“
aͤuszuführen, sofern nicht die Starkstromleitung isoliert ist.
w) Das gleiche gilt bei Annäherungen, sofern nicht eine
metallische Beruͤhrung beim Reißen der Antenne praktisch
ausgeschlossen ist.

811.
Krenzungen von Fernmeldeleitungen.
) Kreuzungen sollen möglichst rechtwinkelig, jedenfalls
nicht unter einem kleineren Winkel als 600, und in einem
Abstande von wenigstens 1mm ausgeführt werden.
b) Parallelführung im Abstande von weniger als 5 m
ist verboten.
ec) Wenn bei Bruch der Antennenleiter eine Berührung
mit der Fernmeldeleitung möglich ist, müssen die Antennen—
leiter mil wetterfester Umhüllung versehen sein, sofern nicht
die Fernmeldeleitung isoliert ist.
812.
Neberspannungsschutz.
3) Außenantennen müssen durch Ueberspannungsschutz für
höchstens 3530 V, der außerhacb oder innerhalb des Ge—
bäudes angebracht werden kann, gesichert sein. Ein im Ge—
bäude befindlicher Ueberspannungsschutz muß nahe der Ein—
sührung in einem solchen Abstande von leicht entzündbaren
Feilen liegen, daß deren Entzündung ausgeschlossen ist.
leberschlagestrecen von etwa O, mim Funkenlänge oder die
Fernmeldeanlagen üblichen Luftleerblitzableiter mit Grob—⸗
chutzfunkenftrete sowie Guümmlampen sind als Ueberspan—
nungsschutz geeignet.
e b) Das gleiche gilt für Antennen, die im Dachraume
ines Haauses oder nach 8 1b angeordnet sind.
8 13.
Erdungsschalter.
* Vh Antennen müssen durch einen nahe der Einfüh—
Erbngehe oder außen leicht zugänglich angeordneten
geerdet ve aner Startistromschalter sür mindestens 6 4)
erden, wenn die Anlage nicht gebraucht wird.
814.
92 Erdzuleitungen.
). Der Querschnitt der Zuleit S
mindestens den qy euen uei tung zur Schutzerdung muß
orgeschriebenen e Ar en Antennenleiter

5) Wasserleitung, Gasleitung oder Heizungsrohre, wenn
sie mit der Wasserleitung metallisch verbunden sind, gelten
als ausreichende Schutzerdung.
c) Die Apparaterdung darf als Schutzerdung nur mit—⸗
verwendet werden, wenn sie den vorstehenden Bedingungen
entspricht.
IV. Bauausführuug durch Fachleute. J
8 15.
a) Antennenanlagen nach den 88 9 und 10 dürfen nur
im Einvernehmen mit den Bahnunternehmungen oder den
eretalsswevlen durch anerkannte Fachleute ausgeführt
werden.

Ueberwachung.
816.
a) Antennenanlagen sind in dauernd vorschriftsmäßigem
Zustande zu erhalten.
b) Mängel sind sofort zu beseitigen.
Erlänterungen zu vorstehenden Vorschriften.
Zu 881 und 2.
Man beachte, daß sich die gesamten Vorschriften nur auf
Außenantennen erstrecken, also nicht auf Antennen, die
im Zimmer oder innerhalb des Hauses — sind,
wobel jedoch die Zuleitung nicht im Freien biegen dürfen.
Zu 83.
Das Ueberkreuzen von öffentlichen Plätzen und Ver—
ehrswegen setzt die Genehmigung der Städtischen Behörden,
in erster Reihe der Baupolizei, voraus. Die Ueberkreuzung
elektrifcher Bahnen im allgemeinen abzuraten wegen der
damit verbundenen Gefahr.

Zu 8 4.
Man beachte, daß der bisher meistens für Antennen
verwendete Litzendraht von 7257)0, 15 mm Drahtstärke nicht
nmehr als ausreichend angesehen wird, sondern bei Hart—
kupfer mindestens solcher vvn 770,25 mu verwendet
vwerden soll. Ein Beispiel für die zusätzliche Belastung des
Antennenleiters durch Wind, Schnee oder Eis sei für
eine Einfach-T-Antenne von 50 m Gesamtlänge und 3mim
Drahtdurchmesser errechnet. Nach der Formel 180 5 d er-—
zibt sich 180)5 3 — 3118 prom oder für die gesamte
Antenne 50. 311 — 15,5 k8 Mehrbelastung.
Zu 86.
Bei der Verwendung von Porzellaneiern als Isolatoren
achte man auf richtiges Einlegen der Drähte in die Por—
zellaneier, damit diese nur auf Druck und nicht auf Zug
eansprucht werden.
Zu 87.
Die hier vorgeschriebenen Abstände von mindestens 2 mm
wischen dem Däch und dem Luftleiter, sowie auch der Luft—
leiter untereinander ist, wenn es sich um den Empfang
ehr kurzer Wellen handelt, nach Möglichkeit noch zu ver⸗
mehren.
Zu 812.
Es empfiehlt sich, Blitzschutzfunkenstrecken, da sie nur
einen Abstand von Bruchteilen eines Millimeters haben,
zfter zu prüfen und von evbtl. Schmutz zu reinigen. Die für
den gleichen Zweck verwendete Glimmlampe wird so ge—
chaltet, daß sie zwischen Antenne und Erde kiegt. Ihr Auf—
euchten zeigt an, daß stärkere atmosphärische Entladungen
n die Antenne fließen und daß Gefahr im Verzuge ist. Es
st ratsam, in solchem Falle sofort die Antenne zu erden.
Zu 8 13.
Die im Handel befindlichen Erdungsschalter entsprechen
zum größten Teil nicht den hier geforderten Bedingungen
bon mindestens 6 Amp. Strombelastung. Man beagchte, daß
für diesen Erdschalter, falls er seinen Zweck erfüllen soll,
nur ein einwandfreies Fabrikat, das die geforderten Eigen—
schaften aufweist, verwendet wird.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
312 Bekanntmachung.
An Stelle des infolge Verzugs aus dem Kreistage Saar—
brücken-Land ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Herrn
Syndikus Dr. Wildt aus Scheidt (D.S. V.) tritt Herr
Friedrich Kremp, Kaufmann in Völklingen.
Saarbrücken, den 23. August 1928.
Der Wahlkommissar:
Dr Vodeler
            
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