Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

83.
Diese Polizeiverordnung tritt 8 Tage nach ihrer Ver—
öffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Ludweiler, den 26. September 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der kom. Bürgermeister:
Ortmann.

J. 7835.

246 Offenlegung eines Jagdpachtvertrages.
Der zwischen der Jagdgenossenschaft Bischmisheim und den
Herren Fabribkanten Paul Papst und Kommerzienrat Dr.
Robert Papst in Saarbrücken abgeschlossene Jagdpachtver—
trag liegt vom 5. Oktober d. J. ab 14 Tage lang in
meiner Wohnung zur Einsicht der Jagdgenossen offen.
Einsprüche gegen den Vertrag können innerhalb der Offen—
legungssrist bei mir angebracht werden.
Bischmisheim, den 1. Oktober 1927.
Der Jagdvorsteher: Müller.

t07 —
247 Jagdpachtvertrag.
Der Jagdpachtvertrag der am 14. September d. Is
verpachteten Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ge—
meinde Dudweiler liegt vom 3. bis einschließlich 17. Oktober
dieses Jahres auf Zimmer 24 des Rathauses zu Dudweiler
gemäß 8 23 der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 öffent
lich zur Einsicht auf.
Jeder Jagdgenofsse kann während der Auslegungsfrist
beim Kreisausschuß Saarbrücken gegen den Pachtvertrag
Einspruch erheben. Dieser darf sich jedoch gegen die Art
der Verpachtung und gegen die Pachtbedingungen nicht rich
ten, da dieselben durch das im 8 21 der Jagdordnung vor
geschriebene Verfahren festgestellt sind.
Dudweiler, den 29. September 1927.
Der Jagdvorsteher
J. V.: Welter.

Saarbrücken, den 5. Oktober 1927
Ter Landrat: Dr. Bogeler.
            
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