46
Die Einziehung der etwa hinterzogenen Steuer erfolgt
nachträg lich — unabhanaig von der Strase.
Diese Steuerordnung gilt für die Zeit vom 1. April
1927 bis 31. März 1928.
Emmersweiler, den 19. April 1927.
Die Gemeindevertretung: Der kom. Bürgermeister:
gez.: Unterschriften. Ortmann.
Für die Richtigkeit der Abschrist.
Ludweiler, den 29. Juͤli 1927.
(LS. S.) Der kom. Bürgermeister
gez.: Ortmann.
Nr. K. A. 7876.
Genehmigt. Beschluß vom 11. August 1927.
Saarbrücken, den 12. August 1927.
ES. S.) Der Kreisausschuß:
J. V. gez.: Kilfl.
82.
Zuwiderhandlungen gegen die vorbezeichnete Bestimmung
(8 ) werden, falls sie nicht nach anderen gesetzlichen Be⸗
stimmungen bereits mit Strafe bedroht sind, mit Geld—
traße bis zu 30 Fr. (dreißig Franken), an deren Stelle
n vermogensfalle eine entsprechende Haftstrafe tritt.
estraft.
8 3.
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage ihrer oIrtsüblichen
Verkündigung in Kraft.
Heusweiler, den 7. September 1927.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Mahber.
Saarbrücken, den 14. September 1927.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
229 Polizei⸗Verordn ung
betr. Berbot des Verkaufs von Speiseeis im Vezirk der
Bürgermeisterei Heusweiler.
Auf Grund des 8 144 des Gesetzes über die allge
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges. S
S. 195) sowie der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Ges. S. S. 265)
in Verbindung mit den 88 11 und 15 des Reichsgesetzes
betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom
30. Juni 1900 (R. G. Bl. S. 306) und der 88 8 und
12 des Preußischen Gesetzes betr. die Bekämpfung über—
tragbarer Krankheiten vom 28. August 1905 (Ges. S.
S. 373) wird mit Genehmigung der Regierungskommission
hinsichtlich des Strafmaßes in 82 für den Umfang der
—— Heusweiler folgende Volizeiverordnung er⸗
assen:
814.
Der Handel und der Verkauf von Speiseeis ist im
Bürgermeistereibezirk Heusweiler auf die Dauer von 6
Wochen verboten. Von dem Verbot ist ausgenommen die
Freichuns von Speiseeis in den Konditoreien und
afés.
⸗2
Arbeitsbũcher
stets vorrãtig
auf Lader bei
A.
Gebr. Hofer?
Volllingen⸗Saar . Wilhelimstratte 24
Fernspor.: Amt Vsslklingen 13. Amt Saarbrüchen 1184