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Bekanntmachungen anderer Sehörden
26 Bekanntinachung.
Die Gemeinde Vülklingen hat die Verleihung nachstehen—
der Wasserrechte und die Eintragung dieser Rechte in das
Wasserbuch beantragt:
1. Das Wasser des Püttlingerbaches durch eine bei Sta—
tion 3 — 905 der dem Lageplan zugrunde gelegten
Stationierung befindliche Stauschleuse von 4,50 in
l. W. bis zur Ordinate 188,30 R. N. ESchützenober—
rante) zu stauen und durch eine Tonrohrleitung von
25 cl. W. zu dem Becken des Freischwimmbades
abzuleiten.
2. Das abgeleitete Wasser für Badezwecke zu gebrauchen.
3. Das gebrauchte Wasser dem Püttlingerbache bei Sta—
tion 6 06 durch eine Tonrohrleitung von 25 cm
1. W. wieder zuzuführen.
Widersprüche gegen die Verleihung des Wasserrechts und
Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrich—
tungen oder auf Entschädigung sind auf dem Bürger—
meisteramt Völklingen binnen einer Frist von zwei Wochen
seit Veröffentlichung im Saarbrücker Kreisblatt schriftlich
in zwei Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen.
Auch andere Anträge auf Verleihung des Rechts zu einer
Benutzung des Gewälsers, durch welche die vom ersten An
tragsteller beabsichtigte Benutzung breinträchtigt werden
würde, sind bei der vorgenannten Amtssitelle innerhalb der
elben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen Wider
Ppruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht. Ferner wer
den nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf Ver—
leihung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt und
endlich können Vom Beginn der Ausführung des verliehenen
Rechts an wegen nachteiliger Wirkungen nur noch die im
8 82 und im 8 203, Abs. 2, des Wassergesetzes bezeichneten
Aniprüche gettend gemacht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während
der geseßzten Frist auf zimmer 24 des Bürgermeisteramts
Völklingen während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig gel—
tend gemachten Widersprüche, der Ansprüche auf Herstellung
und Unterhaltung von Einrichtungen und der Entschädi—
gungsansprüche wird später bestimmt werden.
Saarbrücken, den 14. Januar 1927.
Der Verwaltungzausschuß des Saargebietes
WVerleihungsbehörde.)
Dr. Schlodtmann, Oberregierungsra!
Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit zu—
öffentlichen Kenntnis.
Völklingen, den 29. Januar 1927.
Der Gemeindevorstand.
Der Bürgermeister: Janssen.
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Fluchtlinienplan Neuscheidt.
Durch Beschluß des Gemeinderates Scheidt vom 10
Januar 1927 ist unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde
der Fluchtlisienplan über das östlich des Dingler-Kar—
cher'schen Fabricanwesens belegene Gelände zwischen Bahn—
traße und Eschberg in Neuscheidt im Anschluß an den am
5. Dezember 1910 aufgestellten Fluchtlinienplan festgeseizt
vorden. Der Plan vom 5. Dezember 1910 wird insofern
abgeändert, als die Durchführung der Fluchtlinien des
dangweges an der Ost- und Westseite und die Fluchtlinie
bon der Straße „Im Birkenfeld“ bis Parzelle 43604 an
der Bahnstraße sich nunmehr nach dem neuen Plan richten
Die Pläne werden in Gemäßheit des 8 7 des Flucht—
liniengesetzes vom 2. Juli 1875 hiermit 4 Wochen lang
zu jedermanns Einsicht auf dem Bürgermeisteramt — Ge—
meindebauamt — offen gelegt.
Einwendungen gegen den Fluchtlinienplan sind während
der vorbezeichneten Offenlegungsfrist bei mir anzubringen
Brebach, den 1. Februar 1927.
Der Bürgermeister.
23
Bekanntmachung.
Die Eisenbahnverwaltung plant die Erweiterung der
Bahnunterführung im Zuge der Bahnhofstraße hierselbst.
Die Entwurfzeichnungen pp. zu dem Umbau liegen vom
10. bis 24. d. Mts. während der Dienststunden zu ijieder
manns Einsicht auf meinem Büro offen.
Einwendungen gegen den Entwurf sind bis zum 24
Februar d. Is. schriftlich bei mir einzureichen soder zu
Protokoll zu geben.
Sulzbach (Saar), den 8. Februar 1927.
Der Bürgermeister
Saarbrücken, den 9. Februar 1927.
Der Landrat: Dr. Borer.