Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

54

83.
Bei der Zählung kommen fsolgende Drucksachen zur Ver⸗
wendung:
Drucksache Nr.“

Haushaltungsliste,
Land- und Forstwirtschaftsbogen,
Fewerdebogen
Anweisung für die Zähler,
Kontrolliste,
Anweisung für die Bürgermeister,
Voresoreween
Die Angaben fsind durch Eintragung in die Erhebungs—
papiere zu machen. Die Pflicht der Angabe und der
Eintragung selbst liegt ob: für die Haushaltungslisten
den Haushaltungsvorständen, für die Land- und Forst
wirtschastsbogen und die Gewerbebogen den Betriebsin—
—XDDDDD
Eintragungen auf Grund der gemachten Angaben von den
Zählern vorgenommen werden.
Die Zähler haben auch für die zur Zeit der Zählung
vorübergehend abwesenden Haushaltungen Erhebungspapiere
beizubringen. Die Ausfüllung ist in solchen Fällen von
den Hausbesitzern oder deren Vertretern mit möglichster
Vollsĩtandiokeit Wrzunedin
—*
Die Bürgermeister haben:
i1. Die Angaben in den Erhebungspapieren eingehend
zu prüfen und die erforderlichen Berichtigungen und
Ergänzungen eneseg
Die Nachweisung Nr. VII sofort nach der Zählung aus—
zufüllen und dem Statistischen Amt der Regierungs—
tommission sobald als möglich, spätestens bis zum
1. August 1927 einzureichen.
Das gesamte Zählmaterial bis igeen zum 185.
Auguft 1927 an das Statistische Amt der Regierungs—
ommission —
Weitere, die Zühlung betrefsende Anordnungen, werden
vom Statistischen Amt der equerun sen getroffen.
dem auch die Veröffentlichung der Ergebnisse allein obliegt.
Saarbrücken, den 11. Juni 1927.
Das Mitglied der Regierungskommission
für Wirtschaftliche Angelegenheiten:
gez. J. Morize.

153 Aufhebung
des Verbotes betreffend Verbreitung ver Druckschrift
„Simplizissimus“ im Saargebiet.
Das Verbot des Präsidenten der Rieennsen
des Saargebietes vom 8. Oktober 1923, Nr. 559 betreffend
Einfuhr uͤnd Verbreitung der periodischen Druckschrift „Sim—
plizissimus“, Verlag Albert Lang in München wird hiermit
aufgehoben.
Saarbrücken, den 13. Juni 1927.
Der Präsident der Regierungskommission:
J. V.: gez. Dr. Vezensty.

154 Ernennung zum Standesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands—
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in
sederzeit widerruflicher Weise den kommissarischen Bürger—
meister Ortmann in Ludweiler zum Standesbeamten des
Standesamtsbezirks Ludweiler.
Die durch Verfügung des Herrn Präsidenten der Re—
gerungeommission vom 2. 2. 1927 J. C. Nr. 770/27
ersolgte Ernennung des Reg.Assessors Dr. Schmitt zum
Standesbeamten des vorerwähnten Standesamtsbezirkes
wird hiermit widerrufen.
Saarbrücken, den 1. Juni 1927.
Der Präsident der Deh eencetonenndsthont
J.
gez. Dr. Vezensky.

155 Verfügung
betr. Anuerkennung einer Maädchenmittelschule
in Saarbrücken.
Entfsprechend dem Antrage der Leitung der hiesigen
ud erechu, spreche ich hiermit die Anerkennung
der Saarbrücker Mädchenmittelschule als vollausgestattete
öffentliche Mittelschule für das Saargebiet aus. Die Be—
schränkung dieser Anerkennung auf das Saargebiet ist im
Vordruck der Zeugnisse zu vermerken.
Saarbrücken, den 4. Juni 1927.
Der Regierungskommissar sür Kultus
und Schulwesen:
gez. Dr. Vezensky.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
156 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften von Wilhelm Dörr, Heinrich Dörr und
heinrich Wokal zu Clarenthal ist nach amtstierärztlicher
Feststellung die Schweinepest ausgebrochen.
Ueber die Gehöfte wurde die Sperre verhängt.
Saarbrücken, den 18. Juni 1927.
J. 5163. Der Landrat: Dr. Vogeler

157 Bekanntmachung.
Zwecks Ausführung größerer Bauarbeiten wird die Pro—
oinzialstraße 4 Saarbrucken — Bingen zwischen Km 15,0 und
16,450 im Orte Bildstock von heute ab auf die Dauer
von voraussichtlich 2 Wochen gesperrt.
Der Durchgangsverkehr ist über Bildstock—Heinitz und
Saarbrücken Dt. Ingbert —Elversberg zu leiten.
Saarbrücken, den 21. Juni 1927.
I. 5257.

Der Landrat.
J. V. Michelo
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.