Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

⸗ 7 *99 ⸗ —
dä 8 E * ———— 8 * 9 —
Amtliches Anzeigeblatt oerdunden mu
für den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken Erscheint wöchentlich Mittwochs.

eenngedge nichtamtlichen Teiles, Druck u. Verlag von
debr. Hofer A.⸗G., Sagarbrücken TVölklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)

Nr. 2 Mittwoch,

Bezugsprets für das Vierteljahr 5,10 Fr.
Anzeigengebühren: die 6mal gespaltene Millimeter⸗Zeil
oder deren Raum 60 Ets.

12. Januar 1927 53. Jahrg.

Juhalt:
Aufhebung viehseuchenpolizeilicher Anordnung (S. ). — mnohl in Lauterbach (S. 3). — Wohnungs-Baubeihilfen
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Hilschbah (S. 3). — S. 3). — Maul- und, Klauenseuche in Sulzbach (S. 3). —
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderas— Jaagadvervachtung der Gemeindejagd Obersalbach (S. 9.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
1

Vekauntmachung.
Nachdem die Schweinepest in dem Gehöfte des Gutsbe—
sitzers Fritz Pasquai in Kleinblittersdorf erloschen ist, wird
meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 20. 11. 1926.
l. 8644, aufgehoben.
Saarbrücken, den 6. Januar 1927.
8798. Der Landrat. J. V. Michels.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
In dem Gehöfte des Landwirtes Albert Huppert in
Hiuschbach Nr. 19 ist nach kreistierärztlicher Feststellung
die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber das Ge—
höft wird die Sperre verhängt. Der Ort Hilschbach wird
als Sperrbezirk, die Orte Ziegelhütte und Güchenbach, vom
„Stumpen“ bis zur Einmuündung der Straße Etzenhosfen—
Güchenbach, werden als Beobachtüngsgebiet erklärt. Die
Abhaltung von Klauenviehmärkten ist für die Dauer der
Sperre in den Bürgerneistereien Riegelsberg und Heus—
weiler untersagt. Der Auftrieb von Klauenvieh auf Wochen—
märkte ist verboten.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung
des Rindviehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken
im Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen
darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines
kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember 1919, J1. 7152, Kreisblatt
Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 10. Januar 1927.
Der Landrat.
J. V.: Michels

IJ. 176.

Bekanntmachungen anderer Behörden
ß VBekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Gehöft des
Metzgermeisters Altpeter zu Fürstenhausen erloschen ist, habe
ich die Gehöftssperre aufgehoben.
Völklingen. den 5. Januar 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Janssen.

Vetanntmachung.
Der Wahlausschuß für die Bürgermeisterei Ludweiler
hat nach Prüfung der Wahlverhandlungen in seiner heutigen
Sitzung festgestellt, daß die nachgenannten Herren als Mit—
glieder Aum Gemeinderat von Lauterbach gewählt worden
sind.

1. Glock
2Wolf

Wahlrorschlag 1 (Zentrumspartei):
Josef, Bergmann, Hauptstraße 306;
Stefan, Beramann, Hauptstraßke 119.

Wahlvorschlag 2 (Parteilose Vereinigung):
1. Marien Kaspar (Klein), Maurer, Hauptstraße 220
Wahlvorschlag 3 (Kommunistische Partei):
Ahr Peter, Bergmann, Hauptstraße 52;
Wagner Josef (Baton), Bergmann, Hauptstraße 1513
Kerner Franz, Elektriker, Spittlerstraßen1;
Detemple Anton, Bergmann, Wiesenweg 1;
Schuler Peter (Brunnela), Bergmann, Hauptstr. 141
Getrey Karl 1 6Schmidt), Gemeindearbeiter, Wiesen
weg 1;
Gektrey Karl 2 (Scherzinger), Tagearbeiter, Remsinger
straße 11;
Ziegwant Peter (Bohnenberger), Bergmann, Haupt
straße 37;
Rouget Kaspar (Detemple), Bergmann, Remsingerstr.1
Robert Johann (Marien), Bergmann, Spittelerstr. 3
Wahlvorschlag 4 (Bürgerliche Partei):
1. Henne Johann, Fuhrmann, Hauptstraße 142;
A
3. Dreissadt Peter, Grubenschmied, Kreuzwalderstr. 16.
Ludweiler, den 4. Januar 1927.
Der Wahlkommissar.
Der Bürgermeister: Jakobs.

Wohnungs-Baubeihilfen.
Mit Rücksicht auf den immer mehr zutage tretenden
Nangel an passenden Bauplätzen besteht die Ab'sicht, die
Schaffung neuer Wohnungen durch Au'stockung und Anbau
zu fördern in der Weise, daß den Hauseigentümern zu
diesem Zwecke verbilligte Darlehen oder Zinszuschüfsse ge
geben werden.
Um die finanzielle Auswirkung einer derartigen Unter—
stützungsmaßnahme übersehen zu können, werden hiermit
alle Häuseigentümer, die gegebenensalls bereit wären, zur
Behebung der Wohnungsnot in unseren Gemeinden durch
Aufstockung oder Anbau beizutragen, aufgefordert, ein kurzes
GBesuch, aus dem ihre Bauabsichten ersichtlich sind, bei
der hiesigen Verwaltung bis zum 1. Februar ds. Is. ein—
zureichen Eine weitere Nachricht wird den Baulustigen
alsdann später zugehen.
Brebach, den 8. Januar 1927.
Der Bürgermeister: Loskant.

Maul⸗ und Klanenseuche.
Infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter
dem Viehbestande des Gemeindeschlachthofes zu Sulzbach
Schlachthofstraße, wird hiermit die Sperre über die Schlacht
zofstrafze verhängt. Danach unterliegen sämtliche Wieder
äuer und Schweine innerhalb des Sperrbezirks der Ge
höftssperre.
Das Durchtreiben von Klauenvieh durch den Sperr—
bezirk ist verboten. Sämtliche Hunde im Sperrbezirk sind
sestzulegen oder an der Leine zu führen. Die Verwendung
von Hunden zum Zugdienst ist gestattet.
Wer die vorgeschriebene Anzeige von Erkrankungsfällen
unterläßt oder verspätet erstattet oder diesen Vorschriften
zuwiderhandelt, wird nach 8 74 des Viehseuchengesekes vom
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.