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Amtliches Anzeigeblatt verbunden mu
für den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
derausgeaeben vom Landratsamt Saarbrücken krscheint wöchentlich Mittwochs.
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debr. Hofer A⸗G. Saarbrucken ¶Vöoltlingen. — Fernsprecher
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oder deren Raum 60 CEts.
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Nr. 14 Mittwoch,
6. April 1927 53. Jahrg.
Auhalt:
Beantragung von Wasserrechten in Scheidt. — Laden—
schluß innerhalb der Gemeinde Ludweiler. — Errichtung
ines Schlachthauses in Rilchingen-Hanweiler
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des SGaargebietea.
b0 Bekannutmachung.
Der Mühlenbesitzer Gustav Groß, Scheidt, beantragt die
Verleihung folgender Rechte:
1. Das Wasser des Scheidterbaches unterhalb der Straßen—
brücke in Scheidt (Stat. O 608) in den Mühlgraben
abzuleiten und bei Station 4 — 20 wieder in den
Scheidterbach einzuleiten.
Den Scheidterbach zwischen Straßenbrücke und Eisen—
bahn (Stat. O — *170) und den Mühlgraben vom alten
Mühlgebäude bis zum neuen Scheidterbach (Stat.
9 — 0 — 66) zuzufüllen.
Die Hausabwässer der außer Betrich gesetzten Mühle
bei Stat. O —282 in den Scheidterbach einzuleiten.
Widersprüche gegen die Verleihung des Wasserrechts und
Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Ein—
richtungen oder auf Entschädigung sind auf dem Bürger—
meisterämt Brebach binnen 2 Wochen seit Veröffentlichung
im Saarbrücker Kreisblatt schriftlich in 2 Aussertigungen
oder zu Protokoll anzubringen.
Auch audere Anträge auf Verleihung des Rechts zu
einer Benutzung des Gewäfssers, durch welche die vom
ersten Antragsteller beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt
werden würde, sind bei der vorgenannten Amtsstelle inner—
halb derselben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen Wider—
spruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht. Ferner
werden nach Ablauf der Frisft gestellte Anträge auf Ver—
leihung in demselben Verfahren nicht berückfichtigt und
endlich können vom Beginn der Ausführung des verliehenen
Rechts an wegen nachteiliger Wirkungen nur noch die im
8182 und 8 203 Abs. 2des Wassergesetzes bezeichneten
Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während der
gesetzten Frist im Amtszimmer des Bürgermeisteramts Bre—
dach während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
geltend gemachten Widersprüche, der Ausprüche auf Her—
stellung und uUnterhaltung von Einrichtungen und der
Entschädigungsansprüche wird später bestimmt werden
Saarbrucken, den 28. März 1927.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes
Verleihungsbehörde)
I. 23540. gez. Dr. Schlodtmann. Oberregierungsrat.
L
81 Bekanntmachung
betreffend Ladenschlußß innerhalb der Gemeinde Ludweiler.
Nachdem sich mehr als zwei Drittel der beteiligten Ge—
schäftsinhaber in ordnungsmäßig erfplätem Festitellungs—
verfahren in Gemäßheit des 8 139f Abs. J GO. für Ab—
äünderung der disherigen Ladenschlußzeit erklärt haben,
wird hiermit angeordnet, daß die offenen Verkaufsstellen
innerhalb der Gemeinde Ludweiler an Wochentagen
a) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März
ab 8 Uhr abends,
b) in der Feit vom 1. April bis 30. September
ab 9 Uhr abends
für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. An
Tagen vor Sonn- und Feiertägen wird die Verkaufszeit
für Metzgereien und Friseurgeschäfte in der Zeit vom
1. Oktober bis 31. März um eine Stunde verlängert.
Saarbrücken, den 30. März 1927.
Regierungskommission des Saargebietes
Abteilung sür Handel und Gewerbe:
I. 2614, (L.8) gez. Dr. Tils.
82 Bekanntmachung.
Der Metzger Robert Jungfleisch zu Hanweiler beabsich—
tigt, auf seinem Grundstück Flur 7 Nr. 1126/274 der Ge⸗
markung Rilchingen-Hanweiler ein
Schlachthaus
zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit gemäß 8 17 der R. G.O
und der dazu ergangenen ministeriellen Anweisung vom1
Mai 1904 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Etwaige Einwendungen gegen das Projekt müssen inner—⸗
halb 14Tagen bei dem Unterzeichneten schriftlich in zwei
Exemplaren oder mündlich zu Protokoll angebracht werden.
Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Tage, an dem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Saar—
brücker Kreisblattes erscheint.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen während diefer
Frift in den Vormittagsdienststunden auf dem Bürger—
meisteramt Kleinblittersdorf zu jedermanns Einsicht offen.
Gleichzeitig wird Termin zur Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen auf Samstag, den 30. April
1927, vormittags 10 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt an—
beraumt. Der Termin wird auch wahrgenommen, wenn
ztwa der Unternehmer oder die Widersprechenden nich
erscheinen.
Kleinblittersdorf, den 30 März 1927.
Nie Polizeiverwaltung
er Buͤrgermeister:
Günther.
Saarbrücken, den 6. April 1927.
Der Landrat: Dr. Vogeler.