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machungen betr. Gebühren der Hebammen vom 30. Junn
1923 — Amtsblatt S. 151 — und vom 18. Oktober 1923
— Amtsblatt S. 239 — aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Februar 1927.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. G. W. Stephens.
57 Verfügung
betr. die Steuerbefreiung von Vorzugsrenten nach dem
Reichsgesetze vom 16. Zuli 1925 über die Ablösung
öffentlicher Anleihen.
Auf Grund des 8 108, Abs. 2, der Abgabenordnung
wirn t Zustimmung der Regierungskommission folgendes
verfügt:
Vorzugsrenten, die auf Grund des Reichsgesetzes über
die Abloͤsung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 19285
(R.G.Bl. J, S. 137) gewährt werden, sind von der Ein—
kommensteuer befreit.
Saarbrücken, den 3. März 1927.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen:
gez. J. Morize.
58 Bekanntmachung
betr. Genehmigung von Geschäftsplanänderungen
nichtsaarländischer Versicherungsgesellschasten.
Das Aufsichtsamt für Privatversicherung für das Saar
gebiet hat gemäß 8 5, Absatz 3, der Ausführungsbestim
mungen vom 1. 13. 1922 z3u den Verordnungen der Re—
gierungskommission vom 15. 2. und 22. 6. 1922 betr. die
Privatversicherungen, durch Verfügung vom, 29. 1. 1927
der „Gothaer“ Feuerversicherungsbank a. G. in Gotha
die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf die Wasser—
leitungsschäden-Versicherung im Saargebiet genehmigt.
Saarlouis, den 18. Februar 1927.
Aufsichtsamt für Privatversicherung
für das Fagrgebiet:
Im Auftrage:
gez. Collin.
59 Bekanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für den Monat März 1927
Nach Anhörung der durch Artikel 24 der Verordnung
vom 27. Juli 1926 betreffend Abänderung der Bestim—
mungen über das Wohnungswesen eingesetzten Kommission
hat die Regierungskommission beschlossen, den Umrechnungs—
faktor ür den Monat März auf der bisherigen Höhe zu
belassen, derart, daß 1 Mark Friedensmiete 3,55 Franken
gerechnet wird.
Saarbrücken, den 9. März 1927.
Der Präsident der Regierungskommission:
J. V.: gez. Dr. Vezenskn.
80 Bekanntmachung
betr. Eintragung in die Liste der beim Obersten Gerichtshofe
des Saargebietes in Saarlouis zugelassenen Rechtsanwälte.
Der Rechtsanwalt Dr. Heinrich Tempel in Saarbrücken,
der durch die Verfügung der Justizverwaltung der Regie—
rungskommission vom 26. Februar 1927 — XI 3 —
bei dem Obersten Gerichtshofe des Saargebietes in Saar
louis zugelassen worden ist, ist heute in die Liste der be
dem Obersten Gerichtshofe in Saarlouis zugelassenen Rechts
anwälte eingetragen worden.
Saarlouis, den 5. März 1927.
Oberster Gerichtshof des Saargebietes
Der Präsident:
gez. Nippold
— Bekanntmachung
betr. Eintragung in die Liste der beim Obersten Gerichtshofe
des Saargebietes in Saarlouis zugelassenen Rechtsanwälte.
Der Rechtsanwalt Dr. Richard Hoffmann in Saarbrücken,
der durch die Verfügung der Justizverwaltung der Regie—
rungskommission vom 26. Februar 1927 — XH 55—
bei dem Obersten Gerichtshofe des Saargebietes in Saar—
souis zugelassen worden ist, ist heute in die Liste der bei
dem Obersten Gerichtshofe in Saarlouis zugelassenen Rechts
anwälte eingetragen worden.
Saarlouis, den 5. März 1927.
Oberster Gerichtshof des Saargebietes
Der Präsident:
gez. Nippold.
32 Bekanntmachung
betr. Eintragung in die Liste der beim Obersten Gerichtshofe
des Saargebietes in Saarlouis zugelassenen Rechtsanwälte.
Der Rechtsanwalt Dr. Alfred Gaß in Saarbrücken,
der durch die Verfügung der Justizverwaltung der Regie
rungskommission vom 26. Februar 1927 — X6G 4,40 —
bei dem Obersten Gerichtshofe des Saargebietes in Saar—
louis zugelassen worden ist, ist heute in die Liste der bei
dem Obersten Gerichtshose in Saarlouis zugelassenen Rechts
anwälte eingetragen worden.
Saarlouis, den 5. März 1927.
Oberster Gerichtshof des Saargebietes
Der Präsident:
gez. Nippold.
4*
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
63 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Im Viehbestande des Fischbachkrankenhauses ist nach kreis—
tierärztlicher Feststellung die Maul- und Klauenseuche aus—
gebrochen. Ueber das Gehöft wird die Sperre verhängt.
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden nicht gebildet.
Für das verseuchte Gehöft finden die Vorschriften meiner
viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 10. Dezember 1919
l. 7152, Kreisblatt Seite 254, sinngemäß Anwenduno
Saarbrücken, den 12. März 1927.
J. 1954. Der Landrat: Dr. Vogeler
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Bekanntmachung.
Wegen Abpflasterung der Rampen wird die Saarbrücke
in Luisenthal für den Kraftwagen- und Fuhrwerksverkehr
in der Zeit vom 14. März 1927 bis 19. März 1927 ge
Perrt.
Der Verkehr wird über die Brücken: Saarbrücken 5-5Gers
veiler oder VölklingenFürstenhausen umgeleitet.
Saarbrücken, den 14. März 1927.
J. 1873. Der Landrat:
Dr. Vogeler—
Bekanntmachungen anderer Behörden.
ß5 Bekanntmachung.
Das Gemeindebauamt Brebach ist unter Nr. 2052 an
das Fernsprechnetz, Amt Saarbrücken, angeschlossen warden
Brebach, den 7. März 1927.
Der Bürgermeister
Saarbrücken, den 16. März 1927.
Der Landrat: Dr. Bogeler