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Oeffentlichem Anzeiger.
Erscheint wöchentlich Mittwochs.
Amtliches Anzeigeblati
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken
iengedge nichtamtlichen Teiles, Druck u Verlag von
debr. Hoser Aes. Saarbrügen-Völklingen. — Fernsprecher
der Druderei Nr. 184 (Amt Saarbrücken.)
Bezugspreis für das Vierteljahr 5,10 Fr,
Anzetgengebühren: die bmal gespattene Millimeter⸗Zeilt
oder deren Raum 60 Cts.
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Nr. 50 Mittwoch,
14. Dezember 1927 53. Jahrg.
Inhalt:
Straßensperre Völklingen — Luisenthal. — Verbotene
ztraßen für Kraftfahrzeuge und Lastfuhrwerke in der
Bürgermeisterei Kleinblittersdorf. — Polizeiverordnung
betr. Viehtransport in der Bürgermeisterei Völklingen. —
Erloschene Schweineseuche in Altenwald. — Straßenbahn
haltestelle in Sulzbach.
Bekannimachungen des Landratsamtes.
80 Bekanntmachung.
Die Provinzialstraße Völklingen —Luisenthal wird wegen
»er Straßenbahnarbeiten zwischen Kilometer 7,8 und
dilometer 9,8 mit sofortiger Wirkung gesperrt.
Der Vertehr von Völtlingen ist über die Gerhardstraße,
der von Saarbrücken über Stangenmühle —Fenne—Fürstenhausen
zu leiten.
Saarbrücken, den 7. Dezember 1927.
Der Landrat.
J. V. Michels.
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Polize iverordnung.
Auf Grund der 88 53 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und des 8 143
ses Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883 wird für den Unfang der Bürgermeisterei
bölklingen folgende Poleneroronuns erlassen:
1.
Der Paragraph 23, Abs. 2, der Polizeiverordnung vom
24. März 1914, betreffend die Straßen- und Fahr-Ord—
tung der Bürgermeisterei Völklingen, erhält sfolgenden
zusatz:
„Von einer Person dürfen höchstens 3 zusämmen—
jekoppelte Tiere geführt werden.
Tiere, welche sich nicht fesseln lassen oder sich beim Führen
vidersetzlich und verkehrsstörend gebärden, müssen auf ge—
»ignetem Fuhrwerk befördert werden.“
82.
Diese Verordnung tritt am dritten Tage nach Ablaus
»essenigen Tages in Kraft, an welchem das die Verkün—
»igung enthaltende Kreisblatt zur Ausgabe gelangt.
Völklingen, den 10. Dezember 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Janssen.
3 v⸗ J
Bekanntmachungen anderer Behörden.
81 Polizeiverordnung.
Auf Grund der z8 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei—
erwaltung vom 14. März 1850 und mit, Zustimmung der
Regierungskommission hinsichtlich des erhöhten Strafmaßes
wird hiermit für den Umfang der Bürgermeisterei Klein—
blittersdorf soalgende Polizeiverordnung erlassen:
81.
Das Befahren der Schul- und Kirchenstraße in Klein—
plittersdorf, der Bahnhafstraße in Auersmacher und des
Pferchgartenweges von Rilchingen bis zur Einmündung in
die Verbindungsstraße Auersmacher-Hanweiler mit Kraft—
uahrzeugen und durchgehenden Lastfuhrwerken ist verboten.
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Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis
zu 30.- Franken, an deren Stelle im Unvermögensfalle
entsprechende Haft tritt, bestraft.
83.
Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt am dritten Tage
nach dem Erscheinen des die Versffentlichung enthaltenden
dreisblattes in Kraft.
leinblittersdorf, den 21. September 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Günther.
83 Bekanntmachung.
Die über das Gehöft des Bergmanns Peter Schäfer
rus Altenwald, Schulstraße 10, verhängte Sperre wird
ziermit aufgehoben, da die Schweineseuche erloschen ist.
Sulzbach (Saar), den 14. Dezember 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Barth.
84 Vekannutmachung
»etr. Verschiebung und Neueinrichtung einer Haltestelle der
ztraßenbahn in Sulzbach in der Nähe der Sulzbachbrücke.
Der Plan der Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal
»etr. Verschiebung und Neueinrichtung einer Haltestelle
n Sulzbach in der Nähe der Sulzbachbrücke liegt vom
15. ds. Mts. ab auf die Dauer von 14 Tagen in meinem
AUmtszimmer, Rathaus Zimmer 18, zur öffentlichen Ein—
icht offen.
Einwendungen gegen den Plan können in der ange—
gebenen Zeit daselbst erhoben werden.
Sulzbach (Saar), den 13. Dezember 1927.
Der Bürgermeister:
Barth.
Regierungskommifsion des Saargebietes.
Direktion des Innern,
Abt. Polizeiwesen.
Tab.Nr. 2515 P.
Saarbrücken, den 18. November 1927.
Die im 8 2 vorerwähnter Verordnung enthaltenen Straf—
androhungen werden gemäß 8 5, Abs. 2, des Gesetzes über
die Polizei-VKerwaltung vom 11. März 1850 hiermit ge—
nehmigt.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. CWilton.
Saarbrücken, den 14. Tezember 1927.
DTer Landrat: Dr. VRogeler.