Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Stimmbezirk III:
Cäeilien⸗, Schmidtborn,s Schiller⸗ Moltke-, Franz-, Stoc⸗
bach-, Luisen-⸗, Schul-, Heinitzer-⸗, Ludwig-, Friedenstraße,
am Friedhof, Berg- und Mauerstraße.
Waähllokal: Vorderer Schulsaal rechts im Erdgeschoß
d neuen Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichs⸗
al.
Wa — lvorsteher: Linn Johann, Unternehmer, Frie—
drichsthal.
Stellvertreter: Grebe Christian, pensionierter Ma—
schinenwärter, Friedrichsthal.
Stimmbezirk IV:
Kaiser-, Adolf-, Wilhelm-, Spieser-, Josef-, Hoferkopf—
und Friedrichstraße.
Waähllokal: Schulsaal links im Erdgeschoß des Schul—
hauses hinter Schichtel, Kaiserstraße 50 zu Bildstock.
Wahlvorstehér: Hau Jakob, Bergmann, Bildstock
Stellvertreter: Loch Karl, Bergmann, Bildjstock.
Stimmbezirk:
Kolonie⸗,, Garten-⸗ Hermann-, Jordan-, Helenen-,
Tunnel-, Untere Tunnel-, Tal-, Sahner- und Kellerstraße
Wahllokal: Unterer Schulsaal links im Schulhause
Imig än der Kaiserstraße zu Bildstock.
Wahlvorsteher: Barth Johann, Geschäftsführer,
Bildstock.
tellvertreter: Steinbach Peter, Bergmann, Bild—
tock.
Stimmbezirk VI:
Illinger-, Hof-, Redener-, Limbachstraße, Schäfergäßchen,
Brot-⸗, Eisenbahn-, Viktoriastraße, Erkershöhe, Grühling—
straße, Trenkelbachstraße und Saufangweg.
Wahllokal Vorderer Schulsaal links im Schulhaus an
der Hofstraße zu Bildstock.
8 ühlvorsteher: Wüschner Joseph, Bergmann, Bild—
stock.
tellvertreter: Hoffmann Fritz, Bergmann, Bild—
tock.
Stimmbezirk VII:
Mavpbach.
38 ba!: Schulsaal rechts im Schulhaus zu May—
ach.
Wahlvorsteher: Bach Heinrich, Steiger, Maybach
Stellvertreter: Güßtzlaff Robert, Steiger, Manbach
B. Kreistagswahl.
Die Abgrenzung der Stimmbezirke ist dieselbe, wie für
die Gemeinderatswahl bzw. wie sie oben angegeben ist.
Stimmbezirkl:
Wahllokal: Schulsaal rechts im Erdgeschoß des Schul—
hauses an der Bismarchstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Hippchen Wilhelm, Kaufmann, Frie—
drichsthal.
Steltvertreter: Bender Karl, Oberlehrer, Frie—
drichsthal.
StimmbezirklII:
Wahllokal: Schulsgal rechts im Erdgeschoß des alten
Schulhaͤuses an der Schulstraße zu Friedrichsthal.
Wahlvorsteher: Schaller Thristian, Signalgeber,
Friedrichsthal.
Stelsvertreter: Kaspar Johann, Bergmann, Frie—
drichsthal.
Stimmbezirk III:
Wahllokal: Vorderer Schulsaal links im Erdgeschoß
en neuen Schulhauses an der Schulstraße zu Friedrichs⸗
thal.
Wahlvorsteher: Weber Peter, Rektor, Friedrichs—
thal.
Stellvertreter: Roth Franz, Vostinspektor, Frie—
drichstha:.
Stimmbezirk IV:
Wahllckal: Schulsaal rechts im Erdgeschoß des Schul⸗
hzauses hinter Schichtel, Kaiserstraße 50 zu Bildstock.
Wahtlvorsteher: Müller Jakob, Oberlehrer, Bild⸗
stock.
Stellvertreter: Svier Wilhelm, Bergmann, Bild—
stock.
StimmbezirkvV: J
Wahllokal: Unterer Schulsaal rechts im Schulhaus
Imig an der Kaiserstraße zu Bildstock.
F ahlvorsteher: Engel Johann, Bergmann, Bild⸗
stock.
Stellvertreter: Brück Jakob, Bergmann, Bild—
stock

Stimmbezirk VI:
Wahllokal: Vorderer Schulsaal rechts im Schulhaus
an der Hofstraße zu Bildstock.
F ahlvorsteher: Grausam Johann, Oberlehrer, Bild—⸗
stock.
tellvertreter: Risch Franz. Beramann, Bild—
tock

Stimmbezir — —
Wahllokal: Schulsaal links im Schulhaus zu May
bach.
ß * ahlvorsteher: Klein Wilhelm, Fahrsteiger, May
ach.
g ellvertreter: Wagner Fritz, Bergmann, Man
ach.
Friedrichssthal, den 7. Juni 1926.
Der Wahlkommissar:
K533druhn, Bürgermeister.

Bekanntmachung
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betr. die Gemeinderatswahlen in den Gemeinden
der Bürgermeisterei Heusweiler
Die Wahlen für die Gemeinde- und Kreisvertretungen
finden am Sonntag, den 11. Juli 1926 statt.
Taͤe Wahlhandlung beginnt um 8 Uhr morgens und dauer!
bis 6 Uhr abends.
Dae für die einzelnen, je einen Stimmbezirk bildenden
Gemeinden des Büurgermeistereibezirks Heusweiler in Be—
tracht kommenden Wahllokale, die Namen der ernannten
Wahlvorsteher und deren Stellvertreter, die Zahl der aus
seder Gemeinde zu wählenden Gemeindevertreter und die
Mindestzahl der Wähler, von welchen die einzureichenden
Wahlvorschläge untereichnet sein müssen, sowie die Namen
der Beisitzer, die mit dem unterzeichneten Bürgermeister als
Wahlkommissar den Wahlausschuß gemäß 8 13 der Wahl—
ordnung vom 289. 4. 1920 bilden, sind aus dem nachfolgenden
Verzeichnis ersichtlich.
In Ausführung der Bestimmungen der Wahlordnung vom
29.4. 1920, der Ausführungsverordnung vom 31. 5. 1920 sowie
der Verordnung betr. Neuwahlen für die Gemeinde- und
Kreisvertretungen vom 21. 5. 1926 und den hierzu erlassenen
Ausführungs-Bestimmungen vom 26. 5. 1926 wird hiermit
zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindever⸗
tretungen der Bürgermeisterei Heusweiler aufgefordert. Tie
selben sind spätestens am 27. Juni 1926 bei dem unterseich
neten Wahikommissar einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen
enthalten, als Vertreter zu wählen sind.
Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Bewerber
sind den Wahlvorschlägen anzuschließen. Ein und derselbe
Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvor—
schlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wähler kann nur einen
Wahlvorschlag unterzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
J. Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zunamen.
Stand oder Beruf, Wohnort und Hausnummer;
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort und Hausnummer.
Außerdem sollen die Wahlvorschläge enthalten:
Bezeichnung eines Vertraͤuensmannes, der für die Ver—
handlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschuß
uͤnd zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist.
Fehlt die Bezeichnung eines Vertrauensmannes, so gilt
der erste Unterzeichner als solcher. Soll später ein Ver—
trauensmann durch eine andere Person ersetzt werden,
so ist hierzu die Erklärung von mehr als der Hälfte der
Unterzeichner erforderlich.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht mitein—
ander verbunden werden.
Maͤngel der Wahlvorschläge können nur bis zum 4. Juli
1926 beseitigt werden.
In Gemeinden, in denen keine Wahlvorschläge eingereicht
werden, erfolgt die Wahl als Mehrheitswahl. Liegt auch
nur ein Wahlvorschlag vor, sind Einzelbewerbungen unzu—
lässig.
Wählbar sind alle Personen, ohne Unterschied des Ge—
schlechtss, die die Eigenschaft eines Saareinwohners be⸗
sihen, am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet
haben und in dem Gemeindebezirf seit mindestens 6
Monaten wohnen.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahl⸗
raum ausgelegt. Sie enthalten alle zugelgssenen Wahl—
borschläge in der Reihenfolge, in der sie beim Wablkommissar
eingegangen sind.
Tie Stimmzettel dürfen nur einen einzigen Wahlvor—
schlag bezeichnen oder nur den Namen von Bewerbern ent—
halten, die auf ein und demselben Wahlvorschlag stehen.
Stimmzettel, die den Namen von Bewerbern enthalten,
welche auf verschiedenen Wahlvorschlägen stehen, oder die auf
andere als die in den öffentlich bekannt gemachten Wahl⸗
vorschlägen aufgeführten Personen lauten, find ungültig.
Tie Stimmabgabe auf dem amtlichen Stimmzettel erfolgt
derart. daß der Wähler durch ein auf den Stimmzäette!
            
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