Bekanntmachungen anderer vehörden.
433 Ortsstatut
betr. Einführung der Berufsvormundschaft in der
Gemeinde Sulzbach.
Auf Grund des Art. 78, 8 4 des Preußischen Ausfüh—
rungsgesetzes vom 20. September 1899 zum Bürgerlichen
Gesetzbuch und des Beschlusses des Gemeinderats vom 12
Dezember 1923 wird für die Gemeinde Sulzbach nach—
itehendes Ortsstatut asene
Für alle diejenigen Minderjährigen, welche von dem
Ortsarmenverband Sulzbach im Wege der öffentlichen
Armenpflege unterstützt und unter Aufsicht der Beamten
der Armenverwaltung entweder in einer von dieser aus—
gewählten Familie oder Anstalt, oder sofern es sich um
uneheliche Minderjährige handelt, in der mütterlichen Fa—
milie erzogen oder verpflegt werden, werden alle Rechte
und Pflichten eines Vormundes demjenigen Beamten der
Gemeindeverwaltung übertragen, welcher von dem Bürger
meister hierzu bestimmt wiy
Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage seiner Veröffent
lichung in Kraft.
Sulzbach (Saar), den 28. April 1926.
Der Bürgermeister:
gez. Barth.
Beschluß des Kreisausschusses
vom 10. Mai 1926.
Auf Grund des 8 11 der Rheinischen Landgemeinde—
ordnung und des 8 31 des Zuständigkeitsgesetzes wird das
vorliegende Ortsstatut betreffend die Einführung der Be—
rufspürmundschaft von seiten des Kreisausschusses bestätigt
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
gez. Dr. Vogeler
—134
Bekaunntmachung
betr. Gebühren für Sondergräber.
Der 8 2 der Gebühren-Ordnung für das Friedhofs- und
Begräbniswesen in der Gemeinde Sulzbach ist durch Be—
schluß der Gemeindevertretung vom 21. April d. Is. mit
Genehmigung des Kreisausschusses Saarbrücken vom 10.
Mai d. Is. Nr. 3104, wie folgt abgeändert worden:
Abs. 1: Reihengrab für Auswärtige 20.— Fr. aleich heute
3.- Mark.
Abs. 11: Sondergrabstätten:
a) für 1 Grab 200.— Fr. gleich heute 26.25 Mark,
b) für 2 Gräber 400.— Fry gleich heute 52.50 Mark,
c) für 3 Gräber 600.— Fr. gleich heute 78.75 Mark usw.
Bei fortwährender Entwertung des Franken sollen auch
die Gebühren entsprechend steigen, was alle drei Monate
nachgeprüft werden soll.
Sulzbach (Saar), den 19. Mai 1926.
Der Bürgermeister: Barth.
135 Bekauntmachung
betr. Errichtung einer Schlachthausanlage Heusweiler.
Der Metzgermeister Peter Wirtz zu Heusweiler beabsichtig
auf seinem Grundstück Flur 4 Parz. Nr. 810105 und
813,105 des Gemeindebezirks Heusweiler eine Schlacht
hausanlage zu errichten
Hiermit ergeht die Aufforderung, etwaige Einwendungen
gegen diese Anlage bei dem unterzeichneten Bürgermeister
binnen 14 Tagen schriftlich in 82 Exemplaren oder zu
Protokoll anzubringen. Der Fristenlauf beginnt mit dem
Ablauf des Tages, an welchem die Ausgabe dieses Amts—
blattes erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist können Ein—
wendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Die Beschreibungen, Zeichnungen der Anlage liegen auf
dem Bürgermeisteramt, Zimmer 4, während der vorbe—
zeichneten Frist zur Einsicht aus.
Der Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig
erhobenen Einwendungen wird hiermit auf Freitag, den
11. Juni 1926, vormittags 10 Uhr, auf dem Amtszimmer
des Unterzeichneten anberaumt mit der Eröffnung, daß im
Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder des Wider—
sprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwen—
dungen vorgegangen wird.
Heusweiler, den 19. Mai 1926.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Maher
136 Jagdverpachtung.
Die Gemeindejagd der Gemeinde Bliesransbach soll vom
1. Juli d. J. ab auf die Dauer von 6 Jahren öffentlich
gegen Meistgebor verpachtet werden. Der Zuschlag an
einen der 3 Meistbietenden bleibt vorbehalten.
Die Pachtbedingungen liegen vom 29. d. M. ab auf
die Dauer von 82 Wochen in der Wohnung des unter—
zeichneten Jagdvorstehers offen. Jeder Jagdgenosse kann
gegen die Art der Verpachtung und gegen die Pacht—
bedingungen während der Auslegungsfrist beim Kreisaus—
schuß des Landkreises Saarbrücken Einspruch erheben.
Termin für die Verpachtung wird hiermit angesetzt auf
Mittwoch, den 16. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr,
in der Wirtschaft Wwe, Lang in Bliesransbäch.
Die Jagd ist etwa 575 Hektar groß, wovon 75 Hektar
Wald. Entfernung von den Eisenbahnstationen Bübingen
und Kleinblittersdorf und von der Straßenbahnhaltestelle
in Fechingen etwa 5 Kilometer.
Die Pachtbedingungen können auch beim Bürgermeister
amt Brebach eingesehen werden.
Bliesransbach, den 20. Mai 1926.
Der Jagdvorsteher
Bender.
Saarbrücken, den 26. Mai 1926.
Der Landrat: Dr— —eer.
Seffert bithheee b A Wweoegen
fri ger Geerrerm.
Bis spätestens 1. Juni er. müssen die Staatseinkommen—
steuervorschüsse fürs 1. Vierteljahr 1926 bezaählt sein und
verden hiermit angemahnt.
Bei Zahlungen nach dem 1. Juni sind Prozent Mahn—
gebühren und 10 Prozent Zinsen mitzuentrichten.
Die Zwangsbeitreibung beginnt am 10. Juni 1926
Völklingen, den 23. Mai 1926.
Die Vollstreckungsbehörde
Hauch,
Gemeinde-Rentmeister