Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Zum Wahlraum haben nur die Wahlberechtigten Zu—
tritt.
Die Wähler müssen sich durch die Vorlage der über—
sandten Aufforderung bei der Wahl ausweisen.
Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines
Stimmzettels ausgeübt. Der Stimmzettel ist in dem jedem
Wahlberechtigten vom Versicherungsamte übersandten Um—
schlage, der zu verschließen ist, abzugeben.
Die Stimmzettel dürfen nicht unlerschrieben sein und
keinen Widerspruch oder Vorbehalt enthalten. Sie sind
außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder durch Ver—
vielfältigung herzustellen.
Es darf nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt
werden. Als verändert gelten auch solche Vorschlagslisten,
in welchen die Reihenfolge der Vorgeschlagenen geändert ist.
Es genügt aber, wenn der Wähler die Bezeichnung
der Liste angibt, für die er sich entscheidet.
Aus dem Kreise der Arbeitgeber ist nur die nachstehende
Jültige Vorschlagsliste eingegangen:
1. Richer, Lucien, Ingenieur Principal, Luisenthal.
2. Gnichard, Robert, Verificateur, Luisenthal.
3. Bataille, Antoine, Verificateur, Von der Heydt.
4. Renard, Prosper, Verificateur, Dudweiler.
5. Bischof, Karl, Prokurist, Völklingen, Hohenzollernstr.
6. Pape, Peter, Betriebsdirektor, Brebach.
7. Schmitt, Johann, Bauunternehmer, Völklingen, Berg—
traße 11.
8. Eloh, Raoul, Ing. Divisiongire, Jägersfreude.
9. Faucher, Edmond, Ing. Divisionaire, Altenwald.
10. Dodin, Joseph, Verificatenr, Friedrichsthal.
11. Lepetit, Jean, Direktor, Fenne GSaar).
12. Mettger, Jakob, Zimmermeister, Sulzbach, Sulzbachstr.
13. Bourdieu, Lonis, Ing. Divisionaire, Maybach.
14. Hoffsteter, Peter, Steinbruchbesitzer, Kleinblittersdorf,
Obere Dorfstraße.
15. Huillard, Emile, Ing. Divisionaire, Göttelborn.
16. Penaud, Guy, Ing. Divisionaire, Camphausen.
17. Treude, Fritz, Betriebsleiter, Luisenthal, Kaiserstr. 53.
18. Sutter, Rene, Secretaire de L'gng. Pal. Geislautern.
Für diese Gruppe findet daher gemäß Ziffer 13 der
Wählordnung keine Wahl statt. Die in der Vorschlaasliste

verzeichneten Personen gelten in der erforderlichen Zahl
und in der Reihenfolge des Vorschlages als gewählt. Die
unter laufender Nummer 7—218 Aufgeführten sind Stell—
vertreter.
Saarbrücken, den 18. Mai 1926.
Der Wahlleiter: —
Landrat und Vorsitzender des Versicherungsamtes
Saarbrücken-Land.
Dr. Vogeler.

126 Bekanntmachung
Der Jagdpachtvertrag der Gemeinde Engelfangen liegt vom
19. Mai 1926 ab während zweier Wochen in der Wohnung
des unterzeichneten Jagdvorstehers offen.
Jeder Jagdgenosse kann während der Auslegungsfrisst
beim Kreisausschuß in Saarbrücken gegen den Pachtvertrag
Einspruch erheben.
Enagelfangen, den 14. Mai 1926.
Der Jagdvorsteher:
Wolmeringer.

137 Bekanntmachung
Der Jagdpachtvertrag der Gemeinde Kölln liegt vom
19. Mai 1926 ab während zweier Wochen in der Wohnung
des unterzeichneten Jagdvorstehers offen.
Jeder Jagdgenosse kann während der Auslegungsfrist
beim Kreisausschuß in Saarbrücken gegen den Pachtvertragd
Einspruch erheben.
Kölln, den 14. Mai 1926.
Der Jagdvorsteher:
Schikofsky.“

Saarbrücken, den 19. Mai 1926.
Der Landrat: Dr. Vogeler.
            
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