Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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1. —— für Wertbriefe und Wertkästen;

2. Hepuhrenzettelgebühr für Wertkästchen und Post—
akete;
3. Fase Gerungsgebühr der Postpakete;
4. Versicherungs⸗ und Behandluͤngsgebühr der Post—⸗
pakete mit Wertangabe;
5. besondere Eilzusteüügebühr, welche für die durch
Eilboten zuzustellenden Postpakete nach fremden
Sändern von den Absendern zu erheben ist;
6. Telegraphen- und Fernsprechgebühren;
bei der Umrechnung des Betrages der vom Absender
auf den Briefen, Kästchen und Postpaketen in fran—
nden Franken ausgedrückten Wertangabe in Gold—
ranken,
) bei Berechnung des Meistbetrages der, Entschädigung
für den Verlust, die Beraubung oder die Beschädigung
von Postpaketen,
wird mit Wirkung vom 1. Mai 1926 ab auf 5 Franken
70 Centimes (franz. Währung) festgesetzt.
Artikel 2.
Der Regierungskommissar für Oeffentliche Arbeiten, Eisen⸗
bahn⸗, Post- und Telegraphenwesen wird mit der Ausfüh—
rung des gegenwärtigen Erlasses beauftragt.
Saarbrücken, den 28. April 1926.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. W. Stephens.
121 Vekanntmachung
betr. Errichtung einer Zwangsinnung für das Gipser⸗,
Verputzer⸗ und Stukkateurhandwerk im Saargebiet.
Nachdem bei der gemäß 8 1000 60. erfolgten Ab—
stimmuͤng sich die Mehrzahl der beteiligten Gewerbetreiben—
den für die Einführung des Beitrittszwanges ausgesprochen
hat, wird hiermit angeordnet, daß zum 1. Juni 1926 eine
Zwangsinnung für das Gipser-, Verputzer- und Stukka—
teurhandwerk im Saargebiet errichtet wird.
Diese Zwangsinnung besteht für den Umfang des Saar⸗
gebietes und hat ihren Sitz zu Saarbrücken.
Von diesem Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetreiben—
den, welche das Gipser-, Verputzer- und Stukkateurhandwerk
im Saargebiet ausüben, dieser Zwangsinnung an. Dieser
Zwangsiuünung anzugehörende Händwerker, welche Mitglie—
der einer Bauühandpeesrinnung sind. scheiden hiermit aus
letzter aus.
Saarbrücken, den 20. April 1926.
Regierungskommission des Saargebietes,
Abteilung Handel und Gewerbe:
gez. Dr. Tils

122 Erlaß
berr. die Vergütung an die Ausgabestellen in der
Augestelltenversicherung.
Gemäß 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV, (Teil 8) des
Jriedenvertrages von Versailles, und gemäß 8 32 der
eitragsordnung der Angestelltenversicherung vom 2. Dez
1922 66 des Erlasses von Ausführungsbestimmungen betr.
Beitragsverfahren in der Angestelltenversicherung, Amtsbl.
1923, 8. 125). erläßt der Regierunaskommissar für Sozial—

versicherung, mit Zustimmung der Regierungskommission.
was folgt:
Artikel 1.
Die Versicherungsanstalt für Angestellte des Saargebie—
tes gewährt den Ängestellten für jede in einem Kalender—⸗
vierteljahr ausgestellte Versicherungskarte eine Veraütung
von 20 Centimes.
Artikel 2.
Die Ausgabestellen können in den Fällen des 8 32
Abs. 4 der Beitragsordnung von dem Antragsteller einen
Kostenersatz von 20 Centimes einziehen.
Artikel 3.
Dieser Erlaß tritt mit dem 1. April 1926 in Kraft.
Saarbrücken, den 28. April 1926.
Der Regierungskommissar für Sozialversicherung.
gez. Koßmann.

123 Erlaß
betr. Ernennung des Vorsitzenden der landwirtschaft⸗
lichen Berussgenossenschast für das Saargebiet.
Gemäß 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV (Teil 9), des
Friedensvertrages von Versailles, gemäß 8 6 der Verord—
nung betr. die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für
das Saargebiet vom 22. Juni 1922 (Amtsblatt Nr. 11,
Seite 118), erläßt der Regierungskommissar für Sosial—
versicherung, was folgt:
Artikel 1.
Herr Otto Mayer, Regierungsrat bei der Abteilung für
Sozialversicherung, wird an Stelle des verstorbenen Herrn
direktors Dr. Pfeiffer zum Vorsitzenden der landwirt—
schaftlichen Berufsgenossenschaft für das Saargebiet ernannt
Artikel 2.
Herr Regierungsrat Mayer übt seine Tätigkeit als Vor—
sitzender der Berufsgenossenschaft im Nebenamt aus.
Saarbrücken, den 22. April 1926.
Der Regierungskommissar für Sozialversicherung:
dgez. Koßmann.

Saarbrücken, den 12. Mai 1926.
Der Landrat: Dr. Bogeler.
Oeffentliche Mahnung wegen fälliger Steuern
Bis zum 15. Mai 1926 spätestens sind die Ge—
meinde-Einkommen- und die Kirchensteuer-Vorschüsse
pro II. Viertel 1926 fällig und werden hiermit ange—
mahnt.
Vom 16. ds. Mts. ab sind neben den Schuldbeträgen
2010 Mahngebühren und außerdem 1000 Zinsen azu
entrichten.
Am 24. Mai er. beginnt die Zwangsbeitreibung.
Völklingen, den 10. Mai 1926.
Die Vollstreckungsbehörde:
Hauch, Gemeinde⸗-Rentmeister.

Bangenossenschaft Eigenkraft“ e. G. m. b. H. Bildstock
IXM Bilanz-Konto 31. Do⸗emher 1995 Haben

—A .... 1408.99
Bauten;:
J Material ....... 51312 15
b) Unkosten ... .. ..... ....4 ..... 2666.10
felbstaeleistete Arbeit der Genossen 85 287. 10
Fr. 139 265. 36
12574.41
5000. -
Ir 158 848 75

Genossen:
a) Eintrittsgeld. .. ... ..... 175. -
b) Anteile und Beiträge .... ..... 57 270. -
c aeleistete Arbeiten ... .... .. ... ... .......* 85 287 10
Fr. 142 732 10
.. .. 15 000.-.
 1000.-...
 116.68
Fr. 158848.75

Mitgliederbewegung:
Stand am 1. Januar 1925
Abgang im Geschäftsjahr
Zugang im Geschäftsjahr
Stand am 1. Januar 1926

i
Haftsumme: Geschäftsguthaben:
Bei Beginn des Jahres 1925 4800 Ir. Am 1. Januar 1925 4800 Ir.
Am 1. Januar 1926 4800 Ir. Am I. Januar 1926 4800 Fr
Bildstock, den 6. Mai 1926.
Baugenofsenschaft ‚Eigenkraft“ Bildstock
Der Vorstand
Math. Wolßf Chr. Blenmehl Johann Kirsch

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