Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

I

Desgleichen ist das Anbringen von sogenannten Empfeh—
lungsschildern und Tafeln aus festen Stoffen, wie Metall,
Stein. Holz. Glas usw., ferner das Anbringen von festen
durch Malerei, Aetzerei oder dergleichen Arbeit hergestellten
indauf längere Zeit ohne Veränderung des Inhalts be—
stimmten Inschriften und Empfehlungen unmittelbar au
den Grundstücken oder deren Zubehörungen, sowie endlich
der telegraphischen Nachrichten der Zeitungsverleger und
des Börsen⸗ und Handelsverkehrs an besonders dazu be—
Fimmien Anschlagtafeln oder Kästen gestattet.

83.
Das Anschlagen oder Entfernen von Anzeigen an der
in F bezeichneten Anschlagsvorrichtung ist nur dem Unter—
nehmer des Anschlagwesens und den von ihm beauftragten
Personen gestattet, welche den erforderlichen polizeilichen
Erliaubnisshein bezw. die Vollmacht ihres Auftraggebers
bei Auzübung des Anschlaggeschäftes stets bei sich zu führen
ud dem Volnzeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen haben
84.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diescer Po⸗
lizeiverordnung werden, soweit sie nicht in den allgemeinen
Zlrafgesetzen mit höheren Strafen bedroht sind, mit Geld—
strafen bis zu 30. — Fr. und im Unvermögensfalle mit
entsprechender Haft bestraft.
8 5.
Diese Polizeiverordnung tritt am dritten Tage nach Ab—
lauf dessenigen Tages in Kraft, an welchem das die Ver—

tftündung enthaltende Kreisblatt für den Kreis Saarbrücken
ausgegeben wird.
Völklingen, den 19. November 1925.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Janssen.

Regierungskommission
des Saargebietes.
Direktion des Innern
und
Präsidialbüro.
J. C.Tgb. Nr. XIV. 7.26.
Dem Entwurf der Polizeiverordnung der Polizei—
perwaltung Völklingen vom 19. November 1925 über
das öffentliche Anschlaawesen in der Gemeinde Wehrden
wird zugestimmt.
Die“ im 8 4 dieser Verordnung enthaltene An—
drohung einer Geldstrafe bis zu 30.- Fr. wird ge—
mäß 85 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiverwal
tung vomn 11. März 1850 hiermit genehmigt.
Der Präsident der Regierungskommission:
V. Rault, Staatsrat.

Saarbrücken, den 29. 1. 26.

Saarbrücken, den 21. April 19826.
Ter Landrat: Dr. Vogeler.
            
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