aarbrücker Kreisblaltt
Amtliches Anzeigeblatt oerbunden mit
für den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
derausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken Erscheint wöchentlich Mittwochs.
des nichtamtlichen Teiles, Druck u. Verlag von
ebr. Hofer A⸗G. Saarbrücken —Völklingen. — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 11804 (Amt Saarbrũcken.)
Bezugspreis für das Vierteljahr b,10 Fr.
Anzeigengebühren: die Gmal gefpaltene Nillimeier⸗Zeil—
oder deren Raum 60 Ets.
Nr. 51 Mittwoch,
29. Dezember 1926 52. Jahrg.
Iuhalt:
Verordnung betr. Verlängerung der Mandat dauer der
Mitglieder des Studienausschusses (S. 201). — Erlaß betr.
Außerkurssetzung von Postwertzeichen (S. 201). — Belanntnachung
betr. die Versteuerung von Automaten und Musik—
werken (S. 201). — Bekanntmachung betr. Zusatz zur
ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren Ordnung (S. 201).
Maul- und Klauenseuche in Fürstenhausen (S. 20173
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
lommission des Saargebietes.
241 Verordnung
betr. die Verlängerung der Mandatsdaner der Mitali der
des Studienausschusses.
Nach Einsicht der Verordnung vom 24. März 1922
petreffend die Errichtung eines Landesrates und Etndien—
ausschusses, insbesondere des Artitel 12 dieser Verordnung,
berordnet die Regierungstommission auf Grund der 58 19
und 25 der Anlage zu Abschnitt IV (Teil 3) des Friedens
ertrages von Versailles, gemäß ihrem Beschlusse vom 15.
dezember 1926 folgendes:
Artikel J.
Die Dauer des Mandats der Mitglieder des Studien—
usschusses wird auf 1l Jahr verlängert.
Saarbrücken, den 15. Tezember 1926
Im Namen den Regierungskommission,
Der Präsident:
gez. G. W. Stephens.
43 VBekanntugchung
betr. die Versteuerung von Auomaten und Musikwerken
Nach Tarifnummer 7 Absatz 4 der Stempelsteuerverord—
nung vom 31. August 1924 (Amtsblatt S. 377, Nr. 401)
in Verbindung mit Artikel 38 Abs. 1l der dazu ergangenen
Ausführungsbestimmungen (Amtsbl. 1924 S. 404) sind di—
Zteuerkarten für im Betrieb befindliche Automaten und
Musikwerke zwecks Erneuerung für das Jahr 1927 dem
zuständigen Steueramt unverzüglich vorzulegen.
Ferner wird darau aufmertsam gemacht, daß bei der
Inbetriebsetzung eines neuen Automaten oder Musikwerkes
die, Versteuerung innerhalb eines Monats nach dem Tage
der Inbetriebseßzung vorgenommen werden muß.
Zaarbrücken, den 15. Dezember 1926.
Direktion der Verwaltung der direkten
und indtirekten 5
gez. Lentwich.
244 Bekanntrnachung
betr. Zusatz zur ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren
Ordnung.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt IV (Teil 3
3riedensvertrages von Versailles wird folgendes be
ti
Erlaß
betr. Außerkurssetzung von Postwertzeichen.
Auf Grund der von der Regierungskommission in ihrer
Zitzung vom 15. Dezember 1926 getroffenen Enticheidung
owie auf Antrag des Regierungskommissars für Oeffentliché
Arbeiten, Eisenbahnwesen, Post- und Telegraphenwesen,
verfüat der Präsident der Regierungskommission, was folgt:
Artikel 1.
Die Freimarken zu 5, 10, 20, 25, 30, 40. 50, 60 und
30 Pfennig, l, 1,25, 2, 3, 5, 10 und 25 Mark, die ein—
achen Postkarten zu 30 und 40 Pfennig die Postkarten mit
Antwort zu 30 .30 Pfennig, welche im Jahre 1921 aus
gegeben worden sind und deren Martwerte in demselben
Jahre durch Ueberdruck wie folgt in Frankenwerte umge
indert worden sind: Freimarken zu 20Psfg. in äECts 8
süsa inde eg. genattfg a Fine n
09 Pfg. in 20 Ets. 60 Pfg. in 25 Ets. 80 Pfg. in 30
Cts. I Mt. in 40 Ets., 1125 Mk. in 50 Ets. 3Mt. in
75 Cts.. 3Mk. in 1 Fr, 5 Mt. in 2 Franslöo Mik.in3
Ir. 25 Mtk. in 5 Fr.z Keinfache Postkarten zu 30 Pfg. in
0 CEts. 40 Pfg. in 30 CEts.: Poͤstkarten mit Antwort zu
390 7 30 Pifg in 10 — 10 Ets. werden mit Ablauf des
28 . Februar 1927 außer Umlauf gesetzt.
Artikel 2
Ein Umtausch, der im vorstehenden Artitel bezeichneten
nußer Umlauf gesetzten Postwertzeichen zum Nennwert gegen
gültige findet nicht statt.
Artikel 3.
Der Regierungskommissiar für Oeffentliche Arbeiten.
Lisenbahnwesen, Post- und Telegraphenwesen wird mit
der Ausführung vorstehender Bestimmungen beauftragt.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1926.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. W. Stephens
242
Artikel 1.
Der Teil IV der Gebühren-Ordnung ür Aerzte und Zahn—
irzte vom 22. 6. 1926 — Amtsblatt S. 140 ist für die
Behandlung der gegen Krantheit nach der R.V.O. Ver—
icherten dürch Zahnärzte unter Gewährung eines Boigen
Mufschlages auf seine Sätze maßgebend.
Artikel 2.
— Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Oktober 1926 in
raft.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1926.
Das Mitglied der Regierungskommission,
beauftragt mit den Angelegenheiten der
Volkswohlfahrt und des Gesündheitswesens
gez. Koßmann.
245 Maul⸗ und Klauensenche.
Im Gehöft des Metzgers Ludwig Altpeter zu
Fürstenhausen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die unmittelbar neben diesem Gehöft liegende Veckstation
Stierstall) wird aus diesem Anlaß auf die Dauer von
10 Tagen gesperrt.
Völklingen, den 24. Dezember 1926.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Janssen.
Saarbrücken, den 29. DTezember 1926.
Der Landrat: Dr. Vogeler.