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adarbrücker Kreisblduti
Amtliches Anzeigeblatt oerbunden mit
fůr den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
herausgegeben vom Landratsamt Saarbrücken Erscheint wöchentlich Mittwochs.
—— nichtamtlichen Teiles, Drucku Verlag von
ßebr. Hofer A⸗G. Saarbruͤcken ⸗—Vöostlingen — Fernsprecher
der Druckerei ir. I184 (Amt Saarbrücken.)
—
Nr. 46 Mittwoch,
Sezugspreis für das Vierteljahr 5,120 Fr.
A
oder deren Raum 6 Cts.
1. Dezember 1926 52. Jahrg.
FJuhalt:
Erloschene Maul- und Klauenseuche (S. 187. — Polizei—
verordnung betr. Verbot des Schlittenfahrens usw. in der
Bürgermeisterei Ludweiler (S. 187. — Bau einer Straßen⸗
berführung an der Halbergerhütte (S. 187). — Neu-⸗ und
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
3217 Bekanntwmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in Heusweiler ist erloschen.
Meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 21. Oktober
H26. Nr. L7846, wird daher aufgehoben.
Saͤarbrücken, den 25. Növember 1926.
. 8781. Der Landrat: Dr. Vogeler.
2183 Polizeiverordnung
heir. Berbot des Schlittenfahrens mit Rodelschlitten und
ZSchlittschuhlaufen auf Straßen, welche dem öffentlichen
Zerkehr vienen, für den Umfang der Bürgermeiste rei
Ludweiler.
Auf Grund des 85 und 6 des Gesetzes über, die Polizei⸗
»erwaltung vom 11. März 1850 wird mit Genehmigung
er Regierungskommission des Saargebietes hinsichtlich des
eeh Strafmaßes nachstehende Polizeiverordnung er—
assen.
1.
Das Schlittenfahren mit Rodelschlitten und das Schlitt⸗
schuhlaufen z fämtlichen Straßen und Wegen im Bezirk
der Buͤrgermeisterei Ludweiler, welche dem öffentlichen Ver—⸗
kehr dienen, ist verboten. 82
Zuwiderhandlungen werden bis zu 30. — Fr., im Nicht-⸗
beitreibungsfalle mit Haft dy zu ZJ Tagen bestraft.
Diese Polizeiverwaltung tritt 8 Tage nach ihrer Veröffent—
sichung im Kreisblatt in Kraft.
Ludweiler den 16. November 1926.
Die Polizeiverwaltung,
Der Bürgermeister: Jakobs.
219 Bekanntmachung
deir. Bau einer Straßenüberführung an der Halbergerhütte.
Die Halbergerhütte in Brebach beabsichtigt den Bau einer
Ueberfuührung der „Provinzialstraße“ bei der Hütte zwecks
veseitigung der Plankreuzung der Hüttengleise mit der
Staatsstraße bzw. mit der, Kleinbahn.
Die Pläne werden hiermit gemäß 17 des Gesetzes über
die Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli
1892 während 14 Tagen zu Jedermanns Einsicht auf
Zimmer 12 des Rathaüses offen gelegt.
Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfange
seines Interesses schriftlich oder mündlich zu Protokoll Ein—⸗
wendungen gegen die Pläne erheben.
Die Frist nimmt ihren Anfang an dem Tage, an dem die
erste diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Kreis—
blattes erscheint.
Brebach. den 2d4. November 1926.
Der Bürgermeister.
220 Neu⸗ und Umbenennung von Straßen.
Es wird hiermit auf folgende Neu⸗ bezw. Umbenennung
don Straßen aufmerksam gemacht:
Umbenennung von Straßen (S. 187). — Holzversteigerung
(S. 187). — Baupolizeigebührenordnung für die Bürger—
meisterei Quierschied (S. 187/ 188).
1. In der Gemeinde Bischmisheim hat der vom Witzweg
aͤbzweigende Weg die Bezeichnung „Friedrich⸗Ebert⸗
straͤße“ und der in Schafbrücke an der Mühle vorbei⸗
ß Weg die Bezeichnung „Grumbachtalweg“ er⸗
halten.
In der Gemeinde, Bliesransbach hat der im Distrikt
„Weihergarten“ liegende Felbweg die Bezeichnung
Hohlweg“ erhalten.
In der Gemeinde Bübingen hat der vordere Teil
der alten Bliesransbacherstraße die Bezeichnung „Feld⸗
straße“ erhalten. *
In der Gemeinde Güdingen hat die nach, Zinsingen
führende Straße die Bezeichnung „Friedrich⸗Ebert⸗
straße“ erhalten.
In der Cemeinde Scheidt hat die Fortsfetzung der
Straße „Auf den Hütten“ nach den Häusern auf den
Schmittenberg die Bezeich nung „Schmittenberg“ und
der Verbindungsweg zwischen Sengscheidterweg und
Friedhofsweg in Rentrisch die Bezeichnung „Mühlen⸗
tal“ erhalten.
Brebach, den 25. November 1926.
Der Bürgermeister.
221 Holzversleigerung.
Am Montag, den 6. Dezember d. J. nachmittags Zu/ Uhr,
findet in der Wirtschaft Tausend, in Bischmisheim die
Versteigerung der nachstehend aufgeführten Holzmengen aus
dem Goemeindewald Bischmisheim üffentlich meistbietend statt.
die Versteigerungsbedingungen werden im Termin bekannt—
gegeben. Zur Versteigerung ist jedermann zugelassen.
Distrikt Erstheck Nr. 13e.
Fichen: 4 Rm. Knüppel, 4 Rm. Reiserknüppel.
Zuchen: 50 Rm. Knüppel, 37 Rm. Reiserknüppel.
hirken: 2 Rmm. Knüppel, 1 Rm. Reiserknüppel.
Aspen: 1 Rm. Knüppel.
Distrikt Steigborn 0e.
Eichen: 5 Rm. Scheit, 6 Rm. Knüppel, 3 Rm. Reiserknüppel.
Buchen: 45 Rm. Scheit, 23 Rm. Knorren, 26 Rm. Knüppel,
52 Rm. Reiserknüppel.
Distrikt Totalität.
Eichen;: 6 Rm. Nutzrollen, 1 Rm— Nutzknüppel, 1 Rm.
Scheit, 13 Rm. Knüppel, 1 Rm. Reiserknüppel.
Buchen: 24 Rm. Scheit, 9 Rm. Knorren, 5 Rm. Anbruch,
30 Rm. Knüppel, 22Rm. Reiserknüppel, 4 Rm. Birken—
rollscheit, 7 Rm. Knüppel.
Kiefern: 33 Rm. Knüppel.
Brebach, den 25. November 1926.
Der Bürgermeister: Loskant.
222 Baupolizeigebührenordnung
für die Bürgermeisterei Quierschied.
In Gemäßheit des 8 6 des Kommunalabgabengesetzes vom
14 Juli 1893 (G. S. S 159 in der Fassung der Verordnung
der Regierungskommission des Saargebietes vom 21. Dezem⸗
ber 1933 und des Beschlusses der Bürgermeistereiversamm—
sung vom 28. Juli 1926 wird für den Bezirk der Bürger⸗
de Iet Quierschied folgende Baupolizeigebührenordnung
zrlassen: