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81 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften von Nikolgaus Dincher, Katharina Brosius
und Peter Dincher, Eifenbahnassistent, sämtlich in Auers⸗
macher, ist nach amtslierärztlicher Feststellung die Maul⸗
und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber die Gehöfte wurde
die Sperre verhängt.
Saämtliche Wiederkäuer und Schweine der Seuchengehöfte
—— doch ist die Verwendung des
Rindviehs aus unverseuchten Gehöften auf Widerruf zu
Fuhrzwecken im Ort und Gemeindebanne gestattet, in
nderen Fällen darf das Klauenvieh die Gehöfte nur mit
usdrucklcher Genehmigung der Ortspolizeibehörde nach Ein⸗
holung eines kreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirl
finden die Vorschriften meiner viehse uchenpolizeilichen An⸗
»rdnung vom 10. Tezember 1919, J. 7152, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 21. Oktober 1926.
J. 7845. Der Landrat: Tr. Vogeber.
182 Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Bergmanns Friedrich Schmidt in
deusweiler ist nach amtstierärztlicher Feststellung die Maul—⸗
ind Klauenseuche ausgebrochen. Ueber das Gehöft wurde
die Sperre verhängt.
yr ganze Ort Heusweiler wird zum Sperrbezirk er⸗
ärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre. Die Verwendung des Rind⸗
biehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort
und Gemeindebanne ist nicht gestattet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
ftinden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Tezember 1919, J. 7152, Kreisblatt Seite
254, finngemäß Anwendung. J
Saarbruücken, den 21. Oktober 1926.
I. 7846. Der Landrat: Tr. Vogelber.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
183 Landverpachtung.
Am Dienstag, den 2. November d. J., nachmittags
Zzusz Uhr, findet in der Wirtschaft von Friedrich Gettmann
ne Brebach die neue Verpachtung des der Gemeinde
Brebach gehörigen Gemeindelandes statt. Die Verpachtung
erfolgt öffentlich meistbietend auf die Dauer von 6 Jahren.
xIs sind hierfür nur Eingesessene der Gemeinde Brebach
zugelassen. Die Verpachtungsbedingungen werden im
Termin bekanntgegeben.
Brebach, den 25. Oktober 1926.
Der Bürgermeister.
Saarbrücken, den 27. Oktober 1926.
Der Landrat: Dr. Vogeler.