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Meffentlichem Anzeiger.
Erscheint wöchentlich Mittwochs.
3 nichtamtlichen Teiles, Drucku. Verlag von
vebr. Hofer A⸗G. Saarbrücken —Völklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken.)
Nr. 39
Mittwoch
Sezugspreis für das Viertelfjahr 5,10 Fr.
Anzeigengebühren: die 6mal gespaltene Millimeter⸗-Zeile
oder deren Raum 60 Ets
13. Oktober 1926 52. Jahrg.
Inuhalt:
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung (S. 167). — Nachtrage weiler (S. 167). — Verzeichnis der angekörten Ziegenböcke
zum Gebührentarif zur Ordnung betr. Erhebung von Ver- (S. 1682170.
valtungsgebühren im Bezirk der Bürgermeisterei Dud—
1614 Biehseuchenpolizeiliche Anordunng
In den Gehöften von Nikolaus Heid, Haus Nr. 23, Josei
Lang, Haus Nr. 230 und Nikolaus Gitzhofer, Haus Nr. 55,
ämtlich in Auersmacher, ist nach amtstierärztlicher Fest—
tellung die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ueber
die Gehöfte wurde die Sperre verhängt. Der ganze Ort
Auersmacher mit der dazugehörigen Feldmark wird zum
Sperrbezirk erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre. Die Verwendung des Rind—
diehs aus unverfeuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im Ort
und Gemeindebanne ist nicht gestattet.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
»rdnung vom 10. Dezember 19189, J. 7152, Kreisblatt Seite
254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 11. Oktober 1926.
Nr. J. 7511. Der Landrat: Dr. Vogeler.
168 J. Nachtrag
zu dem Gebührentarif zur Ordnung betreffend die Erhobung
bon Verwaltungsgebühren im Bezirk der Bürgermeisterei
Dudweiler vom 23. Mai 1924.
Gemäß den Beschlüssen der Finanzkommission vom 10.
Zeptember 1926 und des Gemeinderates Dudweiler vom
16. September 1926 erhalten die Ziffern 16 bis 19 des
sßebührentarifes zu der Ordnung betreffend die Erhebung
»on Verwaltungsgebühren im Bezirk der Bürgermeisterei
dudweiler mit Wirkung vom 1. Oktober 1926 nachstehende
reue Fassung:
16. die Anfertigung von Kopien aus den Flur—
karten je nach Größe 5220 Fr.
17. die Anfertigung eines Lageplanes
a) ohne oͤrtliche Aufnahme t0
b) für eine zur Anfertigung notwendige
örtliche Aufnahme für jede angefangene
Stunde Arbeitszeit
die Vornahme von Grenzherstellungen für
Private für jede angefangene Stunde Arbeits—
zeit
Im Interesse der Behebung der Wohnungs⸗
not sind Auskünfte, Bescheinigungen, Ab—
steckung der Baugrube sowie die dazu not—
wendigen Grenzherstellungen gebührenfrei.
die Entnahme von Abzeichnungen aus der
Plankammer für jede angefangene Stunde
Arbeitszeit
Dudweiler, den 16. September 1926.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete:
gez. Mohns.
Nr. K. A. 8163.
Genehmigt. Beschluß vom 6. Oktober 1936.
Saarbrücken, den 7. Oktober 1926.
Der Kreisausschuß:
L. S.) gez. Vogeler.
Veröffentlicht.
Dudweiler, den 13. Oktober 1926.
Der Bürgermeister:
Jost