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gebietes nach Maßgabe des Artikels 120 des Polizeistraf⸗
gesetzbuches für Bayern bestraft.
Saarbrücken, den 31. August 1926.
Der Präsident der Regierungskommission
als Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Innern:
J. V. gez. Koßmann.
369 Bekauntmachurng
betr. die Abhaltung von Gärtnerlehrlingsprüfungen.
Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Regierungs—
kommission vom 7. November 1922, Amtsblatt S. 212
und die Bekanntmachung des Mitgliedes der Regierungs—
kommission beauftragt mit den Angelegenheiten der Land—
wirtschaft vom 14. Juli 1923, Amtsblatt S. 170, betr.
Gärtnerlehrlingsprüfungen bestimme ich, daß die Prüfung
der Gärtnerlehrlinge in der Zeit vom 15. September bis
15. Oktober 1926 stattfindet.
Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission ernenne ich
den Obmann des Ausschusses für Gartenbau in der Land—
wirtschaftskammer, Herrn Gärtnereibesitzer Ernst Deckmann
in Neunkirchen.
Die Anmeldungen zu dieser Prüfung sind umgehend
an die Landwirtschaftskammer zu Saarbrücken zu richten
unter Beifügung von
l. einer Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer
der Lehrzeit;
2. eines kurzen Lebenslaufes des Prüflings;
z. einer von dem Lehrling selbständig verfaßten Be—
schreibung der Lehrgärtnerei;
4. des letzten Schulzeugnisses:
5. 3 eines gärtnerischen Tagebuches des Lehr—
ings.
Saarbrücken, den 1. September 1926.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten der Landwirtschaft:
gez. Koßmann.
Bekanntmachungen des Landratsamtes.
319 VBekanntmachung
Da die Maul- und Klauenseuche in den Bürgermeisterei—
bezirken Quierschied, Dudweiler und Friedrichssthal er—
oschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
yom 24. 8. d. J. I 6266 — Kreisblatt S. 149 — auf—
zehoben.
Für den Bürgermeistereibezirk Sulzbach bleibt die An—
vrdnung bis auf weiteres bestehen.
Saarbrücken, den 11. September 1926.
Der Landrat.
Nr. J. 6796. J. V. Michels.
311 Bekanntmachung.
In Anwendung des Ministerialerlasses vom 24. Februar
1900 — 1Ba 480 — hat die Regierungskommission des
Saargebietes — Abteilung Forsten — dem Forstgehilfen
Bedessem in Spiesen die aushilfsweise Ausübung des
Forst- und Jagdschutzes in den Gemarkungen Bildstock,
Friedrichssthal und Sulzbach übertragen.
Saarbrücken, den 11. September 1926.
Der Landrat:
J. 6751. J. V.: Michels.
Saarbrücken, den 15. September 1926.
Der Landrat: J. V. Michels.