Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Sdarbrücker Kreisbläatt
Amtliches Anzeigeblatt verbunden mi
für den Kreis Saarbrücken Oeffentlichem Anzeiger.
herausgegeben vom Landraisamt Saarbrücken Erscheint wöchentlich Mittwochs.

eeeeneedee nichtamtlichen Teiles, Druck u Verlag von
debr. Hofer A⸗G. Saarbrücken Völklingen — Fernsprecher
der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrüũcken.)

Bezugspreis für das Viertelfahr 5,10 Fr.
Anzeigengebühren: die Smal gespaltene Millimeter⸗Zeile
oder deren Raum 60Cts.

Nr. 34 Mittwoch,

8. September 1926 52. Jahrg.

Inhalt:
Ernennung zum Standesbeamten (S. 153). — Bestätigte polizeiliche Anordnung (S. 153). — Erloschene Maul- und
Wah! (S. 153). — EFrloschene Maul- und Klauenseuche in Klauenseuche in Ludweiler, Großrosseln und Lauterbach
St. Nikolaus und Auersmacher (S. 153). — Viehseuchen- (6G. 153).
Bekanntmachungen der Regierungs⸗
kommission des Saargebietes.
—XR Ernennung zum Standesbeamten.
Auf Grund der 88 3, 5 und 6 des Personenstands-—
gesetzes vom 6. Februar 1875 ernenne ich hiermit in
ederzeit widerruflicher Weise den Verwaltungsobersekretär
Fritz Busch zum stellvertretenden Standesbeamten des
Standesamtsbezirkes Kleinblittersdorf.
Die durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten
in Trier vom 5. März 1912 Nr. TD 1I303 erfolgte
Ernennung des Steinbruchbesitzers Peter Philippi zum
stellvertretenden Standesbeamten des vorerwähnten Stan—
desamtsbezirks wird hiermit widerrufen.
Saarbrücken, den 8. August 1926.
Der Präsident der Regierungskommission:
J. V.:
gez. Koßmann.

hofstraße (einschließlich Schlachthofs) und Feldstraße wird
zum Sperrbezirk, der übrige zwischen Hauptstraße, Bahn—
hofstraße und der Eisenbahnlinie liegende Teil des Ortes
zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Sperrbezirks
unterliegen der Gehöftssperre; doch ist die Verwendung des
Rindviehs aus unverseuchten Gehöften zu Fuhrzwecken im
Ort und Gemeindebanne gestattet, in anderen Fällen darf
das Klauenvieh die Gehöfte nur mit ausdrücklicher Ge—
nehmigung der Ortspolizeibehörde nach Einholung eines
ftreistierärztlichen Gutachtens verlassen.
Für die verseuchten Gehöfte und für den Sperrbezirk
finden die Vorschriften meiner viehseuchenpolizeilichen An—
ordnung vom 10. Dezember 1919 1. 7152, Kreisblatt
Seite 254, sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 2. September 1926.
Der Landrat.
Nr. 6495. J. V. Michels.
303 Bekauntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften
»on Paul Walle in Ludweiler, Peter Buchleitner und
dorenz in Großrosseln, sowie von Michel Klein und
Witwe Sauter in Lauterbach erloschen ist, wird meine
ziehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 2. 7. 1926 1 4675
aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. September 1926.
Der Landrat.
I. 6660. J. V.: Michels.
304 Bekanntmachung.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte
zon Benedikt Delles in Lauterbach, Hauptstraße 101, er—
loschen ist, wird meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 9. 7. 1926 J. 4834 aufgehoben.
Saarbrücken, den 7. September 1926.
Der Landrat.
l. 6659. J. V.: Michels.

Bekanntmachungen des Landratsamtes.
299 Bekanntmachung
Die vom Kreistage des Landkreises Saarbrücken voll—
zogene Wahl des Rektors i. R. Herrn Anton Kill, Alten—
kefssel, zum 1. und des Eisenbahnschlossers Herrn Wilhelm
damy, Brebach, zum 2. Kreisdeputierten ist von dem Herrn
Präsidenten der Regierungskommission des Saargebietes
bestätigt worden.
Saarbrücken, den 2. September 1926.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A.:
K. A. 7346. Strathmann, Kreissyndikus.
300 Bekanntmaͤchung
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in dem Gehöfte
der Witwe Jochum in St. Nikolaus erloschen ist, wird
meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 24. Juli
d. J 1 5237 aufgehoben.
Saarbrücken, den 1. September 1926.
Der Landrat.
i. 5862. J. V. Michels.

Saarbrücken, den 8. September 1926.
Der Landrat. J. V.: Michels.

—

301 Bekanntmachung.
Nachdem in den Gehöften von Matthias Grünewald,
daus Nr. 123, und der Witwe Peter Krauser, Haus
Nr. 188, in Auersmacher die Maul- und Klauenseuche
erloschen ist, wird die in meiner viehseuchenpolizeilichen
Anordnung vom 7. August d. J. J. 5787 über diese Ge—
höfte verhängte Sperre aufgehoben.
Saarbrücken, den 1. September 1926.
Der Landrat.
J. V. Michels.

Die Kunst des Sprechens und des Vortrags von Deme⸗-trius
 Schrutz. 260 Seiten, Preis vornehm gebunden
3,30 Mk. Max Hesses Verlag, Berlin We153.
Mehr denn je steht die Kunst der freien Rede im Vorder—
grund des Interesses, wird Sprachgewalt gefordert und
geschätzt. Das angegebene Buch ist aus der Praxis hervor—
gegangen und zeigt lückenlos die Mittel und Wege zur
Frreichung dieses Zieles. Nach einem ausführlichen Kapitel
iber richtige Atmung und Atemgymnastik folgen Sprech—
ibungen und Merkworte zur Erreichung eines klangreichen,
rusdauernden Organs. Von besonderem Interesse ist der
Abschnitt über den kunstgemäßen Vortrag. Hier tun wir
einen Blick in die Werkstatt des Schauspielers, des großen
Redners. An praktischen Beispielen aus der deutschen
diteratur von Goethe bis zur Gegenwart wird gezeigt,
welch großartige Wirkung durch richtige Anwendung der
zgegebenen Ratschläge erzielt werden kann. Ein empfehlens—
wertes Buch.

302 Viehseuchenpolizeiliche Anordunuug.
In dem Gehöfte des Kohlenmessers Wilhelm Kirst in
ZSulzbach, Schlachthofstraße 3, ist nach amtstierärztlicher
Feststellung die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
eber das Gehöft wurde die Sperre verhängt. Die Schlacht—
            
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