Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Jerminkalender für äen Monat Februnr

*83
218
33
215*

Beamte.
welche
zu berichten haben

Die Erledigung
anordnende
Verfügnn—

Gegenstand

*
—

5n

Sämtliche Herren
Bürgerme'ster.
Sämtliche Herren
Bürgermeister

Arbeitsnachweisstatistik

28

22.

9. November 1921,
K. A. 7417.
11. Okt. 1923, J. 7031.
12. Juli 1924.
K. W. 6712.
17. Februar 1913,
Nr. I. 1736.
Januar 1914, Nr. 139.
Sept. 1921, IJ. 5142.

Nachweisung der neugewählten, noch nicht auf die
Regierungskommission rereidigten Kommunal⸗
beamten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Nachweisung über Sterbefälle 3. Monatsdrittet.
Vorlage der Nachwetifung über die im abgelau—
fenen Jabre vorgenommene polizeiliche Re—
vision der Maße und Gewichte.
Einreichung der Nachweisung der bestraften Kraft⸗
wagenfüßörer

8

23.
25.

Sämtliche Herren
Bürgermeister
Zämtliche Herren
Bürgermeister
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.

30

zuhes

7.
2.

31 Bahnpolizeiverordnung
auf Grund der 88 77 und 78 der Eisenbahnbau— und
Betriebsordnung, betreffend das Anfahren und Aufsfstellen
von Auto⸗ und Pserdedroschken auf den Bahnhofsvor⸗
plätzen der Bahnhöse im Vezirk der Eisenbahndirektion
des Saaraebiletes.

32 Bekanntmachung
Die Deckstationen in Fechingen und Heusweiler werden
im Jahre 1926 wieder mit Hengsten besetzt. Für Fechingen
treffen am 1. Februar d. J. die nachbezeichneten Hengste
aus dem rheinischen Landgestüt Wickrath ein, welche vor—
aussichtlich bis zum 1. Juli 1926 in Fechingen decken:
Maxwell, Fuchs Nrineadent 8 Jahre alt,
Waldkauz, braun, Belgier, 15 Jahre alt.
Die Station Heusweiler ist durch den Hengst Moritz,
Dunkelfuchs, 7 Jahre alt, Rheinländer, — Besitzer Andreas
Schröder in Heusweiler — besetzt. Dieser Hengst steht
während des ganzen Jahres 1926 zur Verfügung.
TDie Gebühr für die Benutzung der auf den Deckstationen
Fechingen uünd Heusweiler aufgestellten Hengste beträgt
I00. — Fr. Deckgeld und 9.— Fr. Decstellengebühr. Für
die Pferdebesitzer aus dem Kreise Saarbrücken ermäßigt sich
das Deckgeld auf 80.— Fr.
Außerdem wird ein Fohlengeld von 50.— Fr. erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Hengste in der
Mittagszeit von 1142 Uhr nicht decken. Für die Be—
nutzung der Hengste gelten die auf den Stationen aus—
hängenden Bedingungen. Es wird insbesondere auf 84
ber Bedingungen aufmerksam gemacht, welcher lautet:
„Von dem Augenblick der Zuführung der Stuten zu
den Hengsten haftet der Hengstbesitzer für keinerlei den
Stuten oder ihren Besitzern oder deren Beauftragten durch
den Hengst zuͤgefügte Beschädigungen oder Verletzungen.
Insbésondere wird jede Ersatzpflicht aus 5 8383 des Bür
gerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.“
nA. Nr. 189. Der Landrat: Dr. Vogeler.

81
Das gewerbsmäßige Aufstellen von Auto- und Pjferde—
droschken auf den Vorplätzen der Bahnhöfe ist nur den
daltern und Führern von Fahrzeugen gestattet, deren Be—
sitzern dies von der Eisenbahndirektion vertraalich gestattet
isu

8 2.
Alle übrigen Fahrzeuge jeder Art, deren Halter oder
Führer die Anfuhr oder Abholung eines bestimmten Fahr—
gastes oder eines bestimmten Gutes beabsichtigen, dürfen
bor den Bahnhofsgebäuden und an den Abfertigungen
nur so lange aufgestellt werden, als zur Abwickelung der
beabsichtigten Einzelgeschäfte unbedinat notwendia ist
83.
Ueber die Zufuhrstraße und die Vorplätze darf nur mit
einer Geschwindigkeit von 5 Kilometer die Stunde ge—
rahren werden.

8 4.
Alle Führer von Fahrzeugen haben den besonderen An—
ordnungen der Bahnpolizeibeamten Folge zu leisten.
9.
Zuwiderhandlungen werdn auf Grund der 88 77, 78
und 82 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung bestraft.
Saarbrücken, den 23. Dezember 1925.
Fisenbahndirektion des Saargebietes.

——

Zaarbrücken, den 27. Januar 1926.
Der Landrat: Vr. Vogeler.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.